2.85.10 (feh1p): 10. Innere Lage.

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10. Innere Lage.

Es wurde die innere Lage erörtert, auf den Zeitungsstreik hingewiesen12, insbesondere auf einen aufreizenden Artikel der „Roten Fahne“, und auf Gerüchte, die dahin gingen, die jetzige Regierung zu stürzen.

12

Anfang Oktober hatten die Angestellten im Berliner Zeitungsgewerbe höhere Gehälter gefordert, doch waren diese Forderungen von den Zeitungsverlegern abgelehnt worden. Dies hatte zu einem Streik der Berliner Zeitungsangestellten geführt, in dessen Verlauf die gesamte bürgerliche Presse Berlins ihr Erscheinen hatte einstellen müssen. Der Streik hatte sich ausgedehnt, nachdem die Arbeiter in den Druckereien sich geweigert hatten, technische Arbeiten durchzuführen, und daher von den Verlegern ausgesperrt worden waren. Besprechungen zwischen den beteiligten Parteien am Abend des 8. 10. im RArbMin. waren ergebnislos abgebrochen worden (Bericht über die Besprechungen am 8.10.1920, R 43 I /2119 , Bl. 184).

Oberst Friedrich machte Mitteilung über die Vorsichtsmaßregeln, die getroffen seien13.

13

Darüber war in R 43 I nichts zu ermitteln.

Bei der weiteren Erörterung wurde darauf hingewiesen, daß vielleicht anläßlich der bevorstehenden Spaltung in der USPD und zwecks Besserung der Stellung der Sowjets in Rußland ein Putsch versucht werden könnte. Es erschien daher zweckmäßig:

a) auf die Verleger einzuwirken, um den Streik beizulegen,

b) die Sozialisierungsfrage energisch zu beschleunigen,

c) ernstlich auf einen Preisabbau hinzuwirken.

Der Reichsarbeitsminister wird den Staatssekretär Hirsch zu den Verhandlungen mit den Verlegern zuziehen. Im übrigen wird der wirtschaftliche Ausschuß seine Arbeiten beschleunigen14.

14

In einer Chefbesprechung vom 11. 10. wurde dann beschlossen, daß der RArbM mit einigen Verlegern Verbindung aufnehmen sollte; StS Hirsch vom RWiMin. sollte zu diesen Verhandlungen hinzugezogen werden. Hirsch seinerseits sollte versuchen, mit dem Mittel der Papierbelieferung auf die Zeitungsverleger einen Druck auszuüben (Protokoll der Chefbesprechung v. 11.10.1920, R 43 I /2119 , Bl. 184).

Der Zeitungsstreik wurde am 13. 10. beendet, nachdem sich die Verleger bereit erklärt hatten, den Angestellten etwa 15% höhere Gehälter zu zahlen. Am 14. 10. wurde die Arbeit im Berliner Zeitungsgewerbe wieder aufgenommen (Berliner Tageblatt Nr. 472 v. 15.10.1920, R 43 I /2119 , Bl. 186; Schultheß 1920, I, S. 267).

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