2.73.3 (sch1p): 3. [Telegramme des Reichsaußenministers]

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[307]3. [Telegramme des Reichsaußenministers]

Graf Bernstorff verliest Telegramme des Reichsministers Grafen Rantzau über die von der Delegation beabsichtigte Note. Das Kabinett stimmt dem in Aussicht genommenen Inhalt der Note zu, läßt aber die Bitte übermitteln, sie möglichst schnell zu überreichen2.

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Das Telegramm des RAM an Paxkonferenz vom 8.5.1919 lautete: „Auf Grund der gestrigen Sitzung und vorläufigen Prüfung Friedensentwurfs nimmt die Delegation folgende Haltung ein: Gegner wird nach einigen Tagen, die genauerem Studium des Inhalts der Friedensbedingungen gewidmet sein werden, eine Note übergeben, in der unter Mitteilung des hier vorhandenen Materials nochmals gegen Ausgangspunkt ganzen Dokuments Verwahrung eingelegt wird, nämlich gegen ausschließliche Schuld Deutschlands am Weltkriege, und worin das von Clémenceau geforderte schriftliche Verfahren als unzulänglich bezeichnet und die sofortige Einsetzung gemischter Kommissionen für Hauptkapitel des Vertrages gefordert wird. Für die Deutschland zugestandene 14-tägige Frist wegen schriftlicher Formulierung unserer Gegenbemerkungen wäre dabei ausdrücklicher Vorbehalt zu machen. […] Die Delegation bereitet ferner eine ausführliche Denkschrift vor. Darin soll im ersten Teil gegen den Geist des ganzen Instruments Verwahrung eingelegt werden, auch sollen zahlreiche entgegengesetzte Erklärungen feindlicher Staatsmänner über das Wesen des anzustrebenden Rechtsfriedens angeführt werden. Der zweite Teil soll zu den einzelnen Kapiteln ausführlich Stellung nehmen unter Darlegung der Unmöglichkeit der Erfüllung der verschiedenen Forderungen und ihres Widerspruchs gegen die konkreten Zusicherungen früherer Vereinbarungen. Daran sollen praktische Vorschläge im Sinne unserer Instruktionen geknüpft werden. Vor Überreichung an Gegner soll diese Denkschrift dem Kabinett zur Genehmigung vorgelegt werden, darauf soll ihre Veröffentlichung erfolgen, gez. Brockdorff-Rantzau.“ (PA, Wk 31, Bd. 1). Der Text der dt. Note vom 9.5.1919 über den Gesamt-Vertragsentw. in: Schultheß 1919, II, S. 524 f. Die Note war sehr viel kürzer gefaßt, als das oben zitierte Telegramm vermuten läßt; in ihr wurde lediglich auf die Unvereinbarkeit des all. Friedensvertragsentw. mit der „vereinbarten Basis des Rechtsfriedens“ hingewiesen und zum Nachweis dessen eine Reihe von dt. Noten angekündigt. In der Antwortnote Clémenceaus vom 10.5.1919 wurde die dt. Auffassung zurückgewiesen und erklärt, eine grundsätzliche Diskussion über den all. Entwurf komme nicht in Frage; lediglich „Anregungen praktischer Art“ könnten in Erwägung gezogen werden (Schultheß 1919, II, S. 525).

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