1.38 (vpa2p): Nr. 167 Finanzplan der Arbeitslosenhilfe im Rechnungsjahr 1932. [13. Oktober 1932]

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RTF

[765] Nr. 167
Finanzplan der Arbeitslosenhilfe im Rechnungsjahr 1932. [13. Oktober 1932]1

1

Unter diesem Datum vom RArbM zusammen mit dem „Entwurf einer Verordnung über eine vorübergehende Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung“ an den StSRkei als Kabinettsvorlage übersandt. – Zur Kabinettsberatung über den Entwurf s. Dok. Nr. 168, P. 6.

R 43 I /2044 , Bl. 10–11 Umdruck

I. Vorbemerkung.

In der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1932 betrug die durchschnittliche Arbeitslosenziffer 5 553 000.

Nachstehende Berechnung geht davon aus, daß es durch die Maßnahmen der Reichsregierung gelingt, die durchschnittliche Arbeitslosenziffer in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahres 1932 auf einem Stand von 5 000 000 zu halten, was ungefähr dem Stand von Ende September 1932 (5 100 000 Arbeitslose) entspricht.

II. Durchschnittliche Arbeitslosenziffern im Winterhalbjahr 1932/33:

Hue2 in Alu3

750 000

Hue in Kru4

1 200 000

Wohlfahrtserwerbslose

2 000 000

Sonstige Arbeitslose

1 050 000

Arbeitslose

5 000 000

2

Hue = Hauptunterstützungsempfänger.

3

Alu = Arbeitslosenunterstützung.

4

Kru = Krisenunterstützung.

III. Aufwand für die Arbeitslosenhilfe.

a) Durchschnittlicher monatlicher reiner Unterstützungsaufwand einschl. Sozialbeiträge je Unterstützungsempfänger:

Alu

41,– RM

Kru

48,– RM

Wo5

45,– RM

5

Wo = Wohlfahrtserwerbslosenunterstützung.

b) Gesamtaufwand (in Millionen RM):

1. Halbjahr

2. Halbjahr

Rechnungsjahr

Alu

360

271

631

Kru

508

372

880

Wo

593

540

1133

Gesamtaufwand

1461

1183

2644

[766] IV. Bedarfsdeckung.

a) Alu: Millionen RM

Beitragsaufkommen einschl. Nebeneinnahmen im 1. Halbjahr

516

Beitragsaufkommen einschl. Nebeneinnahmen im 2. Halbjahr bei Annahme eines monatlichen Durchschnittsaufkommens von 89 Millionen RM

540

im Rechnungsjahr

1056

Da der voraussichtliche Gesamtbedarf für Alu im Rechnungsjahr 1932 nur

631

beträgt, verbleibt ein Überschuß von

425.

Dieser Überschuß ist für Kru zu verwenden.

b) Kru:

Für die Deckung des Bedarfs von 880 Millionen RM stehen im Rechnungsjahr zur Verfügung

1. Gemeindefünftel6

169

2. Überschuß aus Alu

425

3. Aufkommen aus der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe

1. Halbjahr 77 Millionen RM

2. Halbjahr 240 Millionen RM (bei Annahme eines monatlichen Aufkommens von 40 Millionen RM)

317

4. Etatisierte Reichsmittel

195

Deckungsmittel

1106

Es verbleibt somit ein Überschuß von

226.

6

Auch genannt: „Krisenfünftel“, vgl. dazu Anm 18 zu Dok. Nr. 9.

c) Wo:

Der Gesamtbedarf der Gemeinden für die Arbeitslosenhilfe (Kru-Anteil + Wo) beträgt

1302.

Nach Abzug des bereits bei III b 1 berücksichtigten Krisenfünftels von

169

verbleibt eine Wohlfahrtslast von

1133.

Da die Gemeinden nur insgesamt 680 Millionen RM für die Arbeitslosenhilfe aufwenden sollen7, so verbleiben ihnen zur Deckung des Wo-Bedarfs 680-169 Millionen RM =

511.

Dazu treten vom Reich die Mittel zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden, und zwar

1. für Unterstützungen

652

2. zur Verstärkung der Mittel des freiwilligen Arbeitsdienstes

208

zusammen

1183.

Bleibt ein Überschuß von

+ 50.

7

Vgl. Dok. Nr. 9.

8

Diese Beträge (652 + 20 Mio) vom Reich bereitgestellt auf Grund der NotVO vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 273 , 278).

[767] d) Zusammenfassung:

Nach der Berechnung ergibt sich in Alu-Kru ein Überschuß von 226, in der Wo ein Überschuß von 50 Millionen RM, zusammen ein Überschuß von 276 Millionen RM.

V.

Vorschläge für die Erhöhung der Unterstützungen in der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge für die Zeit November 1932/März 19339.

9

Nach der VO des RArbM vom 16.6.32 (RGBl. I, S. 305 ) betrug die Unterstützung z. Z. wöchentlich z. B.: in der Lohnklasse I (Wochenlohn bis 10 RM) in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A = 5,10 RM, in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 4,50 RM; in der Lohnklasse IV (Wochenlohn 18–24 RM) in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 6 RM; in der Lohnklasse VIII (Wochenlohn 42–48 RM) in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A = 9,90 RM, in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 7,20 RM; in der Lohnklasse XI (Wochenlohn über 60 RM) in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A = 11,70 RM, in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern = 8,40 RM. Darüber hinaus wurden den zuschlagsberechtigten Familienangehörigen des Arbeitslosen Zuschläge gewährt. So betrug die Unterstützung eines Arbeitslosen mit vier zuschlagsberechtigten Angehörigen z. B. in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A: Lohnklasse I = 6,60 RM, Lohnklasse IV = 15,60 RM, Lohnklasse VIII = 19,50 RM, Lohnklasse XI = 22,50 RM.

1.

Gewährung einer Zulage zur Unterstützung im Betrage von wöchentlich 2,– RM für Unterstützungsberechtigte mit 1 oder 2 Zuschlagsempfängern, im Betrage von wöchentlich 3,– RM für Unterstützungsberechtigte mit 3 oder 4 Zuschlagsempfängern, im Betrage von wöchentlich 4,– RM für Unterstützungsberechtigte mit mehr als 4 Zuschlagsempfängern =

Alu

25 Millionen RM

Kru

43 Millionen RM

2.

Aufnahme sämtlicher Orte mit 50 000 und mehr Einwohnern in Unterstützungsgruppe I =

Alu

2 Millionen RM

Kru

3 Millionen RM

zusammen

5 Millionen RM

3.

Aufnahme aller Orte der Ortsklasse B, also auch der Orte mit weniger als 10 000 Einwohnern in Unterstützungsgruppe II =

Alu

2 Millionen RM

Kru

2 Millionen RM

zusammen

4 Millionen RM.

4.

Härteausgleichsfonds

8 Millionen RM.

Gesamtsumme der Erhöhungen

85 Millionen RM.

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