2.131.1 (feh1p): 1. Kosten der Brotgetreideversorgung.

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1. Kosten der Brotgetreideversorgung.

Reichsminister Hermes trägt den Inhalt der Denkschrift vor1.

1

Es war dies die Denkschrift des REM über die Kosten der Brotgetreideversorgung; die Denkschrift war auf den 25.11.1920 datiert.

Einleitend wurde in der Denkschrift festgestellt, daß die einheimische Getreideernte zur Versorgung der Bevölkerung nicht ausreiche. Die Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres sei weit hinter dem Ergebnis früherer Jahre zurückgeblieben. Um die Brotgetreideversorgung aufrechtzuerhalten, sei daher die Einfuhr von 2 Mio. Tonnen Getreide erforderlich. Als sehr schwierig erweise sich die Finanzierung der Einfuhr, da die Preise für ausländisches Getreide wegen des schlechten Standes der dt. Währung sehr hoch seien. Eine Abwälzung auf den Mehlpreis sei wegen der allgemein steigenden Preise nicht möglich; schon jetzt betrage der Mehlpreis das 10fache des Friedenspreises. Es sei daher erforderlich, so fuhr die Denkschrift fort, die Kosten für die Einfuhr des Auslandsgetreides aus Reichsmitteln zu decken. Benötigt würden zu diesem Zweck für die Zeit vom 16.8.1920 bis 31.3.1921 für den Kauf von Auslandsgetreide ca. 5,2 Mrd. M sowie für die Einfuhr von Mais zur Streckung der Getreideversorgung ca. 0,3 Mrd. M. Ferner müsse die Gewährung von Frühdruschprämien in Rechnung gestellt werden, für die ca. 0,2 Mrd. M anzusetzen seien. Um die Qualität des Mehls zu verbessern, sei zudem der Ausmahlungsgrad herabgesetzt worden, was Unkosten in Höhe von 0,1 Mrd. M bereitet habe. Insgesamt sei also mit einer Summe von 5,8 Mrd. M zu rechnen, die in den Reichshaushalt 1920 übernommen werden müßten (R 43 I /1362 , Bl. 43–50).

Diese Denkschrift hatte der REM am 24. 11. dem StSRkei übersandt. In dem Begleitschreiben teilte der REM mit, daß mit dem RFM ein grundsätzliches Einverständnis über die Anforderung von Reichsmitteln erzielt worden sei. Strittig sei nur, ob die Forderungen an den Haushalt bis zum 1.3.1921 oder nur bis Januar 1921 zu berechnen seien. Der REM hatte gebeten, die Denkschrift dem Kabinett auf einer der nächsten Kabinettssitzungen zur Entscheidung vorzulegen (R 43 I /1258 , Bl. 26).

Ministerialrat Ritter vom Reichsfinanzministerium hält es im Interesse der Finanzen wie aus außenpolitischen Gründen für wünschenswert, die Forderungen des Ernährungsministeriums nur auf die Zeit bis Mitte oder Ende Januar abzustellen und nicht, wie vom Ernährungsministerium gefordert, auf die Zeit bis Ende März.

Staatssekretär Schroeder: Auf der letzten Brüsseler Konferenz habe Einigkeit unter den Mächten geherrscht, daß die Budgets aller Mächte von unproduktiven Ausgaben zu reinigen seien2. Er habe darauf erklärt, daß auch Deutschland bestrebt sei, diese Gebiete abzubauen. Für die jetzt kommende Konferenz in Brüssel3 sei es nicht vorteilhaft, wenn noch sehr hohe Beträge[338] zur Verbilligung des Brotgetreides in den Etat eingestellt würden. Deshalb sei auch er dafür, schrittweise vorzugehen und zunächst nur einen Teil der verlangten Summe durch den Etat anzufordern.

2

Auf der internationalen Finanzkonferenz von Brüssel im September/Oktober 1920, an der auch Dtld. teilgenommen hatte, war beschlossen worden, alle außerordentlichen Ausgaben für unproduktive Zwecke zu streichen (RT-Drucks. Nr. 922, Bd. 364, S. 24 , Ziffer III c).

3

Am 5.12.1920 war die Einladung zur Brüsseler Sachverständigenkonferenz erfolgt, die vom 15.–22. 12. stattfinden sollte (Schultheß 1920, I, S. 310; s. auch u. P. 4).

Reichsminister Scholz schließt sich dieser Auffassung an.

Reichsminister Hermes befürchtet durch die Befolgung des Schroederschen Vorschlages eine Beunruhigung der Konsumenten. Weiter verspreche er sich von diesem Versteckspiel vor der Entente nichts.

Staatssekretär Boyé: Vom außenpolitischen Gesichtspunkt aus sähe er keinen großen Unterschied, ob man jetzt mit der halben oder gleich mit der ganzen Summe herauskomme. Wir dürften unter keinen Umständen den Anschein erwecken, als ob wir etwas verheimlichen wollten. Allerdings müsse man für Brüssel bereits Vorschläge für einen späteren Abbau erwägen.

Reichsminister Dr. Scholz befürchtet eine ungünstige Beeinflussung des Devisenmarktes, wenn sofort die ganze Forderung gestellt würde.

Staatssekretär Schroeder: Auch er wolle in Brüssel nicht irgendwie Versteck spielen, aber er fürchte, daß man dort der Reichsregierung den Vorwurf machen werde, daß sie die Zügel auf finanziellem Gebiete schleifen lasse.

Durch Abstimmung beschließt das Kabinett, den Antrag des Reichsernährungsministeriums auf Bewilligung von 5,8 Milliarden für Zwecke der Brotgetreideversorgung anzunehmen4.

4

Im Rahmen eines weiteren Gesetzes über die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920 wurden diese 5,8 Mrd. M zur Verbilligung des Auslandsgetreides dann bewilligt (RGBl. 1921, S. 135  f.).

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