Text
2. Aufhebung des Ausnahmezustandes.
Der Vizekanzler berichtete über die gegenwärtige Lage und empfahl[1136] dem Kabinett, dem Herrn Reichspräsidenten vorzuschlagen, eine Verordnung zur Aufhebung des zivilen Ausnahmezustandes zu erlassen.
Das Kabinett stimmte dem Vorschlage zu2.
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Am 25.10.24 wird eine VO des RPräs. auf Grund des Art. 48 der RV erlassen, durch die die VO vom 28.2.24 über den zivilen Ausnahmezustand aufgehoben wird (RGBl. I, S. 721
).







Netzeditionsgrundsätze
Das Kabinett Scheidemann
Die Kabinette Marx I/II












