2.49.1 (bau1p): 1. Übersendung des Gegenwertes von 2,5 Millionen Gulden nach Holland an den früheren Kaiser.

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1. Übersendung des Gegenwertes von 2,5 Millionen Gulden nach Holland an den früheren Kaiser.

Der Preußische Finanzminister trug vor, daß das Hausministerium an das Finanzministerium als an die das ganze Vermögen der königlichen Familie kontrollierende Behörde2 herangetreten sei, um die Übersendung von 2,5 Millionen Gulden gleich rund 10 Millionen Mark nach Holland zwecks Ankaufs eines Landsitzes für die königliche Familie zu erlangen. Da die Angelegenheit[195] von großer politischer Bedeutung sei, wolle das Preußische Staatsministerium gern die Auffassung des Reichsministeriums hören.

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Die dt. Fürsten waren durch die Novemberereignisse des Jahres 1918 zwar staatsrechtlich, politisch und finanzwirtschaftlich ihrer exponierten Stellung enthoben worden, eine vermögensrechtliche Regelung ihrer Verhältnisse war von Reichs wegen jedoch nicht in Aussicht genommen, sondern den neuen Landesregierungen überlassen worden. In Preußen war durch Bekanntmachungen vom 13. und 30.11.18 das Vermögen des ehemaligen Königshauses zum Schutz vor Vermögensentnahmen bis zu einer endgültigen Regelung beschlagnahmt und der Verwaltung des PrFMin. unterstellt worden (GS S. 189 und 193).

Die Auffassung des Reichsministeriums war geteilt; während einerseits darauf hingewiesen wurde, daß man politisch die Übersendung einer so erheblichen Summe in der Zeit der größten Not des Vaterlandes nicht verantworten könne, wurde andererseits ausgeführt, daß der Betrag im Verhältnis zum Gesamtprivatvermögen des Königs nicht wesentlich in Betracht komme und außerdem als Vorschuß auf eine weitere Forderung anzusehen sei und daß es politisch unklug sei, die Verankerung des Königs in Holland zu verhindern; denn die Verweigerung würde voraussichtlich dazu führen, daß der König nach Deutschland zurückkehren würde.

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