2.1.6 (ma31p): 4. Reichsverkehrsminister: Seeverkehr nach Ostpreußen.

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[4]4. Reichsverkehrsminister: Seeverkehr nach Ostpreußen.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß nach den Nachrichten, die er erhalten habe, deren Richtigkeit er allerdings nicht habe nachprüfen können, der Zugverkehr durch den polnischen Korridor nach Ostpreußen eingestellt sei9. Er halte es, wie schon in früheren ähnlichen Fällen, für seine Pflicht, jetzt für einen sicheren Dampferverkehr nach Ostpreußen Sorge zu tragen. Natürlich würden hierdurch Kosten für das Reich entstehen.

9

Nach Zeitungsberichten waren während der innerpolnischen Kämpfe, die durch den Staatsstreich Pilsudskis ausgelöst wurden, einige nach Warschau führende Eisenbahnlinien vorübergehend unterbrochen. Vgl. DAZ Nr. 220/221 vom 15. 5. und Nr. 224/225 vom 18.5.26.

Das Reichskabinett stimmte den Ausführungen des Reichsverkehrsministers zu10.

10

In den folgenden Monaten fanden zwischen den zuständigen Reichs- und pr. Ressorts Verhandlungen statt, die die Einrichtung eines Notverkehrs zur See nach Ostpreußen und Danzig für den Fall einer Sperrung des poln. Korridors zum Gegenstand hatten. Dabei stellte sich der RFM auf den Standpunkt, daß das Reich sich an der Aufbringung der erforderlichen Mittel nur dann beteiligen könne, wenn Preußen die Hälfte der Kosten übernehme. Dagegen erklärte der PrHandM, daß die Finanzierung des Notverkehrs ausschließlich Sache des Reichs sei. Die gleiche Auffassung wurde auch vom RVM vertreten. (Schriftwechsel dazu in R 43 I /1852 ).

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