2.54 (mu21p): Nr. 54 Reichskanzler Müller an Ministerpräsident Braun. 1. November 1928

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Nr. 54
Reichskanzler Müller an Ministerpräsident Braun. 1. November 19281

1

Das Schreiben trägt den Vermerk „persönlich“. Handschriftlich wurde auf die Durchschrift notiert: „Vom RK in den Geschäftsgang gegeben“. Der Ausfertigung liegt ein Entwurf des AA vom 30. 10. zugrunde, den der RK redigierte (R 43 I /1107 , Bl. 192-196).

R 43 I /1107 , Bl. 197-203 Abschrift in Durchschrift

[Betrifft: Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.]

Lieber Otto Braun!

Als Du vor kurzem bei mir warst2, sprachst Du mit mir unter anderem auch über die derzeitige Unterbrechung der deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen3. Ich darf Dich zunächst einleitend über die Stellungnahme[186] der an der Vorbereitung der Verhandlungen beteiligten Reichsstellen zu den einzelnen Fragen unterrichten4.

2

Über den Besuch beim RK wurden in R 43 I keine Angaben ermittelt.

3

Zum Abbruch der Verhandlungen s. Dok. Nr. 43.

4

Dem Entwurf sind Anrede und erster Absatz handschriftlich vom RK hinzugefügt worden.

Einigkeit besteht bei allen beteiligten deutschen Stellen darüber, daß aus dem unmöglichen Forderungsprogramm Polens5, nämlich

5

Hierzu hatte Rauscher, der deutsche Gesandte in Warschau, ein Freund des RK, an StS v. Schubert am 18. 10. geschrieben: „Natürlich haben die Polen das erste Element der Schwierigkeiten in die Verhandlungen gebracht, indem sie in einer mehr als jüdischen Weise ihre Agrarforderungen übertrieben und von uns Dinge verlangten, die keine deutsche Regierung, mag ihre Zusammensetzung wie immer sein, billigen konnte. Ich habe das den Polen nach Kenntnisnahme dieser Forderungen sofort und mit aller Deutlichkeit gesagt. Sie selbst waren sich darüber im klaren, daß an eine Erfüllung dieser Forderungen nicht gedacht werden könne, und haben dies in mannigfachen Gesprächen und Äußerungen zum Ausdruck gebracht“ (R 43 I /1107 , Bl. 165-172, hier: Bl. 165f).

unbegrenzte Einfuhr von Schweinefleisch auf dem freien Markt,

unbegrenzte Einfuhr von Rindfleisch auf dem freien Markt,

Einfuhr von 600 000 lebenden Schweinen auf dem freien Markt,

Einfuhr von 50 000 lebenden Rindern auf dem freien Markt

ernsthaft nur zwei Punkte diskutiert werden können, nämlich

1.

die Einfuhr von Schweinefleisch nach Fleisch- und Wurstfabriken,

2.

die Einfuhr von lebenden Schweinen in die Seegrenzschlachthäuser.

Zu 1: Bisher hatte die Reichsregierung nur ein Jahreskontingent von 200 000 dz Schweinefleisch nach den Fleisch- und Wurstfabriken zugestanden6, vor drei Wochen aber Polen gegenüber ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, darüber hinauszugehen. Nach meinem Dafürhalten muß in dieser Frage jetzt endlich Farbe bekannt und zugestanden werden, daß die Einfuhr von Schweinefleisch nach Fleisch- und Wurstfabriken ohne Kontingent zugelassen wird. Dieses Zugeständnis bedeutet für Polen tatsächlich sehr viel, für uns aber ist7 es erträglich. Die Jahreskapazität der in Betracht kommenden Fleisch- und Wurstfabriken beträgt zur Zeit etwa 600 000 dz Schweinefleisch8. Die Gewährung eines Kontingentes von 200 000 dz hätte wegen unserer Meistbegünstigungsverträge unvermeidlich zur Folge gehabt, daß wir gleiche oder ähnliche Kontingente an alle anderen in Betracht kommenden Länder hätten geben müssen, also an Holland, Dänemark, Schweden, Litauen, Lettland, Rußland, Tschechoslowakei, Ungarn und Jugoslawien. Diese Länder zusammen sind leicht in der Lage, die volle Kapazität der Fleisch- und Wurstfabriken zu decken. Ein kontingentiertes Zugeständnis an Polen hätte also die deutsche Wirtschaft doch nicht davor geschützt, daß mehr als 200 000 dz hereingekommen wären9. Andererseits verärgerten wir Polen mit der Kontingentierung und bekommen keine Gegenleistung für die darüber hinaus aus anderen Ländern[187] doch hereinkommende Einfuhr. Dies war auch der Grund, warum die Kontingentierung von allen Reichsstellen, außer dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft10 und allen preußischen Stellen, und zwar auch dem Preußischen Landwirtschaftsministerium bekämpft worden ist. Ebenso haben sich die Länderveterinäre immer dagegen ausgesprochen; diese auch aus dem Grund, weil sich mit veterinärpolizeilichen Gesichtspunkten nicht begründen läßt, daß zwar 200 000 dz eingeführt werden können, aber nicht 200 001 dz11. Wenn wir jetzt die kontingentlose Einfuhr von Schweinefleisch nach den Fleisch- und Wurstfabriken zugestehen, ist es also gar nicht so sehr eine Konzession an Polen, sondern wir müssen das Kontingent schon mit Rücksicht auf unsere eigenen handelspolitischen Grundsätze wegfallen lassen.

6

Das entsprach der Vereinbarung im Stresemann-Jackowski-Abkommen von 1927.

7

Danach im Entwurf des AA: „aus folgendem Grunde nichts wesentliches“.

8

Im Entwurf am Rand in Maschinenschrift, aber vom RK ausgestrichen: „(In diesem Punkt irrt die Aufzeichnung von Herrn Krüger, der nur eine Kapazität von 200 000 dz annimmt.)“ Darunter steht handschriftlich vom RK, aber gleichfalls von ihm ausgestrichen: „(Nicht 200 000 dz, wie StS Krüger annimmt.)“

9

Vor Vertretern der Industrie und der Landwirtschaft erklärte hierzu Präsident Brandes am 7. 11.: „Es ist sehr unwahrscheinlich, daß bei einer unkontingentierten Einfuhr die Einfuhr in der bisherigen Höhe verbleibt. Nach den Produktionskosten unterschieden ist der Anreiz der Ausfuhr nach Deutschland für Polen so stark, daß es sicher seine Ausfuhr steigern werde. Auch die Beschränkung der Verwendung des eingeführten Fleisches in den Wurstfabriken ist zur Zeit nicht ausgenutzt. Sie kann beinahe beliebig gesteigert werden und würde auch durch Errichtung neuer Fabriken erheblich vermehrt werden, wenn das billige polnische Fleisch hereinkommt“ (R 43 I /1107 , Bl. 253-269, hier: Bl. 257; vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 43). Über die gleiche Frage führte MinR Feßler ein Gespräch mit Brandes und v. Hippel, dem landwirtschaftlichen Sachverständigen der deutschen Delegation in Warschau, am 15. 11.: „Merkwürdigerweise waren die Herren nicht davon zu überzeugen, daß auch ein Einfuhrkontingent für Schweinefleisch in die Fleisch- und Wurstfabriken die Landwirschaft nicht vor Einfuhr bis zur Grenze der Kapazität schützen würde, da das Kontingent auch anderen Schweinefleisch ausführenden Ländern zugebilligt werden müsse. Sie erklärten, daß die Frage nach den Grundsätzen des örtlichen Grenzverkehrs zu behandeln und das Einfuhrkontingent auf Polen zu beschränken sei. Der Anregung, daß die Landwirtschaft sich in dieser Frage von juristischen Sachverständigen beraten lasse, wurde mit dem Hinweis darauf begegnet, daß das Dazwischentreten von Juristen dem Ausgang der Angelegenheit nicht förderlich sein könne“ (R 43 I /1107 , Bl. 251 f.).

10

Der HPA hatte am 31. 10. beschlossen, seine Entscheidung vom 9. 10. aufrecht zu erhalten: „Hiernach soll polnisches Schweinefleisch ohne zahlenmäßige Verarbeitung in den vorgesehenen Fleischfabriken zugelassen werden und weiterhin soll die Einfuhr von lebendigen Schweinen ohne zahlenmäßige Kontingentierung über die Seegrenzschlachthäuser zugelassen werden. Das AA, RFMin. und RWiMin. sind der Ansicht, daß diese Zugeständnisse nicht ausreichen, und schlagen deshalb vor, daß ein Wochenkontingent von 1000 Stück geschlachteter Schweine zur ausschließlichen Einfuhr nach Oberschlesien und zum Verbleib daselbst zugestanden werde.“ Dieser Beschluß wurde gegen die Stimme des REMin. gefaßt (Anlage zur Chefbesprechung vom 2.11.28; R 43 I /1107 , Bl. 218 f.).

11

Im gleichen Sinne äußerte sich StS a. D. von Simson vor Vertretern von Industrie und Landwirtschaft in ihrer Besprechung am 7. 11. (R 43 I /1107 , Bl. 253-269, hier: Bl. 258f; vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 43).

Zu 2: Durchschlagende veterinärpolizeiliche Gründe lassen sich gegen die Einfuhr von lebenden Schweinen nach den Seegrenzschlachthäusern wohl schwerlich anführen. Jedenfalls liegt die Handhabung der Veterinärpolizei hier in den Händen deutscher Veterinärbehörden, und wenn hier etwas nicht richtig funktioniert, ist es Sache der Länderregierungen, Mängel abzustellen und dafür zu sorgen, daß die veterinärpolizeiliche Überwachung in den Seegrenzschlachthäusern zuverlässig gehandhabt wird.

Wenn das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und neuerdings auch das Preußische Landwirtschaftsministerium Einwendungen gegen die kontingentlose Einfuhr von lebenden Schweinen in die Seegrenzschlachthäuser – es sind dies Bremen, Hamburg, Flensburg, Kiel, Lübeck, Wismar, Rostock, Saßnitz – erheben, so liegen dem keine veterinärpolizeilichen, sondern wirtschaftspolitische Befürchtungen zu Grunde. Dies ist vom handelspolitischen Gesichtspunkt aus schon deshalb recht mißlich, weil wir ein wirtschaftliches[188] Einfuhrverbot für Schweine nicht haben und uns im Ausland ohnehin immer vorgeworfen wird, daß wir Wirtschaftspolitik und Veterinärpolitik durcheinander werfen. Wir müssen Wert darauf legen, daß wir hier keine zweideutige Handelspolitik treiben.

Die wirtschaftlichen Befürchtungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft gründen sich darauf, daß über diese Grenzschlachthäuser unbegrenzte Mengen geschlachteter Schweine nach Deutschland kommen könnten. Auf der kürzlichen Konferenz der Länderveterinäre ist diese Besorgnis nicht geteilt worden, und zwar aus zwei Gründen. Erstens, weil die Einrichtung und die Unterhaltung eines regelmäßigen Seetransportes für Schweine schwierig und sehr riskant ist; und zweitens, weil die Fracht nach den Seegrenzschlachthäusern mit so großen Mehrkosten belastet ist, daß während eines großen Teils des Jahres ein Wettbewerb mit den Inlandpreisen überhaupt nicht möglich ist und während des übrigen Teiles infolge der Mehrbelastungen aus dem Transport ein wesentlicher Preisdruck nicht erfolgen kann. In diesem zweiten Punkt gehen die Auffassungen nun etwas auseinander. Während der Chef der preußischen Veterinärverwaltung12 eine sehr eingehende Rechnung aufgemacht hat, wonach die Vorbelastung der polnischen Schweine pro Zentner Schlachtgewicht über 25 M beträgt, errechnet das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft nur eine Vorbelastung von höchstens 18 Mark. Wie dem auch sei, jedenfalls ist auch eine Vorbelastung von 18 Mark doch schon ein sehr starker Preisschutz für unsere Landwirtschaft. Bemerkenswert ist immerhin auch, daß die Länderveterinäre, die von diesen Dingen doch auch etwas verstehen, auf ihrer letzten Konferenz in wirtschaftlicher Beziehung keine Sorge vor der Einfuhr über die Seegrenzschlachthäuser hatten. Trotzdem13 kommt Staatssekretär Krüger vom Preußischen Landwirtschaftsministerium, mit dem ich am Sonnabend eingehend über diese Frage sprach, in seiner Dir übermittelten Aufzeichnung vom 29. Oktober 1928 zu dem Ergebnis, daß eine unbegrenzte Einfuhr von lebenden Schweinen in die Seegrenzschlachthäuser unter allen Umständen zu vermeiden ist14. Ob das Angebot eines sogenannten „elastischen Kontingents“, auf das Staatssekretär Krüger am Schluß seiner Aufzeichnung hinweist, die Verhandlungen praktisch fördern würde, erscheint mir sehr fraglich. Zum mindesten würde es keinesfalls die Verhandlungen schnell in Gang bringen, da wohl das Nähere erst in einem einzusetzenden kleinen Arbeitsausschuß erörtert werden müßte und vorher die deutschen und die polnischen Schweinezüchter gehört werden sollen.

12

MinDirig. Müssemeier.

13

Von hier bis zum Ende des Absatzes dem Entwurf des AA handschriftlich vom RK hinzugefügt.

14

StS Krüger hatte am 27. 10. „des längeren“ mit dem RK verhandelt (Müller an Rauscher, 1.11.28; SPD: Nachlaß Müller  O IV) und ihm eine schriftliche Fixierung seiner Ausführungen zwei Tage später zugesandt (SPD: Nachlaß Müller O IV).

Da wir Polen, wenn wir überhaupt zu einem Handelsvertrag kommen wollen, auf dem Gebiet der Schweineeinfuhr mehr15 bieten müssen16 als bisher, und da die Einfuhr über die Seegrenzschlachthäuser Polen veterinärpolizeilich[189] mit allen anderen Ländern gleichstellen würde, was vom Prestigestandpunkt aus für Polen etwas bedeutet, wird es17 meiner Überzeugung nach unvermeidlich sein, daß Polen die unkontingentierte Einfuhr von lebenden Schweinen über die Seegrenzschlachthäuser jetzt konzediert wird18.

15

Vom RK aus: „noch etwas“ geändert.

16

Die beiden folgenden Worte vom RK eingefügt.

17

Die drei folgenden Worte vom RK eingefügt.

18

In dieser Hinsicht hatte Rauscher an v. Schubert am 18. 10. geschrieben: „Was nun in der Gegenwart zu geschehen hat ist ziemlich klar, leider ist es aber auch klar, daß es durch die bisherige Taktik wesentlich an Wirksamkeit verloren hat. Wir müssen von dem Schweinekontingent herunter, wir müssen die Mittel und Wege anwenden und gehen, welche den Polen die Einfuhr von lebenden Schweinen ermöglichen, wir müssen das Kohlenkontingent erhöhen […]“ (R 43 I /1107 , Bl. 165-172, hier: Bl. 169).

Ohne19 ein weiteres Entgegenkommen auf agrarischem Gebiete ist ein polnisches Entgegenkommen hinsichtlich der Ermäßigung der Zolltarifpositionen für Industrieartikel nicht zu erwarten, woran der schlesischen Industrie soviel liegt, wie der Herr Oberpräsident von Schlesien mir neulich auseinandergesetzt hat20.

19

Von hier an bis zum Briefende im zweiten Entwurf handschriftlich vom RK.

20

Gemeint ist wohl der Oberpräsident von Oberschlesien, Proske. An Rauscher schrieb der RK am 1. 11.: „Dem Oberpräsidenten von Schlesien, der bei mir war, habe ich auf seine Beschwerde, daß die Verhandlungen nicht vorwärts kämen, erklärt, daß er bei seiner vorgeordneten Behörde dafür sorgen müsse, daß dort vorhandene Schwierigkeiten beseitigt würden“ (SPD: Nachlaß Müller  O IV).

Freilich warf man in Polen Herrn Minister Hermes auch vor, daß er eine annehmbare Ziffer für das Kohlenkontingent noch nicht genannt habe21. Gegen ein weiteres Entgegenkommen gerade hierin haben sich schlesische Bergarbeiterkreise immer wieder gewandt22.

21

Am 3. 11. teilte Müller Braun zusätzlich auf Grund der Chefbesprechung vom 2. 11. (Dok. Nr. 55) mit, daß Hermes ein Einfuhrkontingent von 350 000 t Kohlen für notwendig halte, um die Polen zur Wiederanknüpfung der Verhandlungen zu bewegen (R 43 I /1107 , Bl. 205 f.).

22

Der Oberschlesische Berg- und Hüttenmännische Verein hatte am 23. 10. bereits beim RWiM schärfsten Protest gegen die Erhöhung des Einfuhrkontingents für polnische Kohlen erhoben (R 43 I /1107 , Bl. 189).

Die Kreise, die in Polen gegen den Abschluß eines Handelsvertrags mit Deutschland sind, werden verschieden stark eingeschätzt23. Die protektionistisch gesinnten Kreise der polnischen Industrie wollen jedenfalls keinen Handelsvertrag, der der deutschen Industrie die Einfuhr erleichtert. Fraglich ist, ob diese Kreise im Kabinett und im Sejm genügend Unterstützung finden.

23

Eine positive Beurteilung des polnischen Verhandlungswillens hatte Konsul Derlien, Direktor der Verlagsanstalt des Leipziger Messeamts, auf Grund eines Besuches in Polen in einem Schreiben an den RK am 19. 10. gegeben: „Ich darf versichern, daß man in den maßgebenden polnischen Regierungskreisen durchaus bereit ist, auf loyaler Basis einen Handelsvertrag mit uns zu schließen, und ich bitte Sie, hochgeehrter Herr RK, aus dieser Tatsache, für deren Richtigkeit ich mich verbürge, die Konsequenzen zu ziehen und unsere gegenwärtige unheilvolle Polenpolitik, die uns durch drei Jahre unermeßlichen Schaden bereitet hat, schleunigst durch eine objektive Verhandlungsführung zu ersetzen, die es der deutschen Wirtschaft in ihrer Gesamtheit – einschließlich der im vorliegenden Fall meines Erachtens schwer kompromittierten Landwirtschaft – ermöglicht, die kommenden Monate einer weiter sinkenden Konjunktur leichter zu überstehen, als es gegenwärtig bei den uns willkürlich verriegelten östlichen Absatzgebieten möglich ist“ (R 43 I /1107 , Bl. 177-179).

Aus außen- und innenpolitischen Gründen müssen wir darauf hinweisen können, daß der Abschluß eines Handelsvertrages nicht an der Haltung der deutschen Regierung scheitert, sondern gegebenenfalls an unmöglichen Forderungen Polens. Deshalb müssen wir entgegenkommen, soweit das für Deutschland[190] erträglich ist. Dazu gehörten meines Erachtens Angebote, wie sie unter 1 und 2 in diesem Brief bezeichnet sind.

Mein Brief gibt Dir zunächst nur meine Auffassung wieder. Das Kabinett hat noch nicht gesprochen.

Wie stehst Du, insbesondere zu dem Angebot 2, das der Preußische Landwirtschaftsminister für unmöglich hält?

Mit den besten Grüßen

Dein

gez. Müller

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