2.17.1 (sch1p): I. Lebensmittelabkommen in Brüssel.

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I. Lebensmittelabkommen in Brüssel.

Erzberger: Macht Mitteilungen über das Lebensmittelabkommen in Brüssel. 220 Millionen Mark Gold müssen von uns zur Verfügung gestellt werden, werden aber zurückgegeben, falls wir es durch andere Zahlungsmittel auslösen. Dafür kommen sofort 270 000 t Lebensmittel herein. Teilweise Aufhebung der[51] Blockade zugesagt mit der Bedingung, daß die ausgeführten Waren zur Bezahlung der Lebensmittel (nicht von Rohstoffen) verwendet werden. Deutsche Matrosen können auf den Schiffen verwendet werden, wenn sie nicht England anlaufen; dies ist für einige direkte Fahrten nach Amerika gesichert3.

3

Bereits in Art. XXVI Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918 waren Lebensmittellieferungen der Alliierten an Dtl. vorgesehen: „Die Alliierten und die Vereinigten Staaten nehmen in Aussicht, während der Dauer des Waffenstillstandes Dtl. in dem als notwendig anerkannten Maß mit Lebensmitteln zu versorgen.“ (Waffenstillstand, I, S. 49). Jedoch zögerte sich die Einsetzung einer Verhandlungskommission bis zur 2. Verlängerung des Waffenstillstandes Mitte Januar 1919, und deren Verhandlungen um weitere zwei Monate hin; zu den Verhandlungen in Trier und Brüssel s. Waffenstillstand, II, S. 7 ff. Der letzte Verhandlungsabschnitt fand am 13. und 14.3.1919 in Brüssel statt und endete mit der Einigung auf ein Memorandum, das Brüsseler Abkommen vom 14.3.1919; Anlage II, Art. 1 lautete: „Die assoziierten Regierungen wiederholen ihre Entscheidung, an Deutschland Lebensmittel zu liefern, die jetzt in Europa verfügbar sind, und für die Zahlung vereinbart ist, sobald Dtl. seine aufrichtige Absicht zeigt, seine Verpflichtungen auszuführen dadurch, daß es zu diesem Zwecke die Schiffe, die von den assoziierten Regierungen auszuwählen sind, auslaufen läßt. Die assoziierten Regierungen wollen selbst für die vereinbarte Menge von 270 000 t sorgen (so schnell als Transportmöglichkeiten geschaffen werden können) oder werden die Einfuhr von neutralen Nachbarstaaten gestatten, sobald die Schiffe, die bereits als fahrbereit von den Deutschen angegeben worden sind, auslaufen und sobald als die Bezahlung für diese Lebensmittel vereinbart ist.“ (Waffenstillstand, II, S. 182). Zum Bezahlungsmodus der all. Lebensmittellieferungen s. Dok. Nr. 23, P. 2; in erster Linie verlangte die Entente die Bezahlung in Gold und ausländischen Wertpapieren, die im voraus zu entrichten waren. Nach Abschluß des Abkommens telegrafierte LegR Frhr. v. Lersner am 15.3.1919 aus Brüssel an das AA: „Brüsseler Verhandlungen zeigten, daß unsere ablehnende begründete Haltung in Spa richtig war, Entente war bemüht, Entgegenkommen zu zeigen und nach Möglichkeit auf unsere Forderungen einzugehen. Finanzabkommen ist am wenigsten günstig, Lebensmittel- und Schiffahrtabkommen über Erwarten ausgefallen. Gegner betonten mehrfach, nur an arbeitendes Deutschland Lebensmittel zu liefern. Feiernde Arbeiter würden nicht beliefert. […] Allgemeine Atmosphäre war versöhnlich und im Hinblick auf Friedensverhandlungen dank Geschick unserer Vorsitzenden politischer Erfolg. […]“ (PA, Wk 30, Bd. 30).

Erzberger: Nichts bekannt. Kann nur für die Tschechen sein.

Schiffer: In Mannheim sollen schon Schiffe ausgeladen haben.

Schmidt: Möglicherweise sind es doch Waren aus Holland an uns.

Minister-Präs[ident]: Muß aufgeklärt werden.

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