2.4.1 (bau1p): 1. [Benennung der deutschen Bevollmächtigten für die Unterzeichnung des Friedensvertrags.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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RTF

1. [Benennung der deutschen Bevollmächtigten für die Unterzeichnung des Friedensvertrags.]

Die Entente hat um schleunige Übermittelung der Namen der deutschen Bevollmächtigten für die Unterzeichnung ersucht. Nach längerer Aussprache wird in Aussicht genommen, daß der Minister des Auswärtigen zusammen mit Minister Bell bevollmächtigt werde3. Minister Erzberger übernimmt es, mit dem zur Zeit in Essen befindlichen Minister Bell zu sprechen4.

3

Über die Benennung der dt. Bevollmächtigten durch das RKab. berichtet der sozialdemokr. Publizist Victor Schiff in einer von Minister Müller autorisierten, allerdings erst zehn Jahre nach dem Vorgang angefertigten Aufzeichnung. Der RAM habe es als seine selbstverständliche Aufgabe angesehen, den VV eigenhändig zu unterzeichnen, da eine Verweigerung der Unterschrift mit Sicherheit zum sofortigen Vormarsch all. Truppen und damit zum Zerfall des Reiches geführt hätte. Er habe gleichzeitig die Forderung erhoben, von einem Kabinettsmitglied der Koalitionspartei, dem Zentrum, nach Versailles begleitet zu werden. Erzberger habe unter Hinweis auf seine ihm in weiten Kreisen der Öffentlichkeit verübelten Waffenstillstandsverhandlungen keine besondere Neigung gezeigt. Giesberts habe geltend gemacht, daß er nicht – nachdem er sich als Mitglied der Friedensdelegation unter Brockdorff-Rantzau gegen den Vertrag ausgesprochen habe – diesen acht Tage später unterzeichnen könne. Diesen Einwänden habe das RKab. volles Verständnis entgegengebracht und beschlossen, sich an den abwesenden Minister Bell zu wenden (Victor Schiff: So war es in Versailles. S. 135 f.).

4

In einer Aufzeichnung vom 6.7.19 schildert Minister Bell die Vorgänge, die zu seiner Benennung als Bevollmächtigter geführt haben. Er geht dabei irrtümlicherweise davon aus, daß die Kabinettsberatungen über diese Frage am 26. 6. stattfanden. Das Protokoll enthält allerdings keine diesbezüglichen Angaben (vgl. Dok. Nr. 5), doch berichtet die „Kölnische Volkszeitung“ Nr. 493 vom 26.6.19, daß das RKab. sich am Vortag über die Zusammensetzung der dt. Unterzeichnerdelegation nicht habe einigen können und am 26. 6. erneut beraten werde. Es ist anzunehmen, daß der ortsabwesende Bell seine Zusage erst am 26. 6. gab und diese Tatsache, die am protokollierten Sachverhalt nichts änderte, nicht in das entsprechende Kabinettsprotokoll aufgenommen wurde. Über die Mitteilungen des RAM hinaus enthält Bells Aufzeichnung folgende Hinweise: In der Kabinettssitzung habe sich RFM Giesberts zur Unterzeichnung bereit erklärt, wenn der Präs. der PrLV Leinert, der wie er Mitglied der Friedensdelegation gewesen sei und sich auch gegen den VV ausgesprochen habe, gleichfalls zum Bevollmächtigten ernannt werde. Über diese Zusammensetzung der Delegation – Müller, Giesberts, Leinert – sei der Gesandte von Haniel in Versailles schon unterrichtet worden, als Leinert ungeachtet einer Intervention des RPräs. doch noch abgelehnt habe. Daraufhin seien mehrere Telefonate mit ihm, Bell, geführt worden, in denen er u. a. auf den Gewissenskonflikt hingewiesen habe, als RKolM einen Vertrag unterzeichnen zu sollen, der Dtld. aller Kolonien beraube. Er habe gefordert, in einem Memorandum seine Bereitschaft als ein unter Zwang gebrachtes Opfer für Volk und Vaterland öffentlich rechtfertigen zu dürfen. Schließlich habe sich das RKab. auf eine ähnliche Erklärung geeinigt, durch die auch der RAM in den – bereits von der NatVers. ausgesprochenen – Ehrenschutz einbezogen wurde. (Nach der engl. Übersetzung der im Original nicht zugänglichen Aufzeichnung Bells bei Alma Luckau: Unconditional Acceptance of the Treaty of Versailles by the German Government, June 22–23, 1919. In: The Journal of Modern History, Vol. XVII, No. 3, 1945, S. 215–220). Die von WTB am 26. 6. verbreitete Erklärung der RReg. ist abgedruckt in: Schultheß 1919, I, S. 269 f. Entsprechend den Einwendungen Bells wird der RKolM in der Vollmacht für die Vertragsunterzeichnung lediglich als „Reichsminister“ bezeichnet (R 43 I /5 , Bl. 118). Die Minister treten am Abend des 26. 6. die Reise nach Versailles an, wo sie am 28. 6. kurz nach 15 Uhr den VV, das zugehörige Protokoll und das RhA unterzeichnen.

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