2.81.9 (sch1p): 9. [Abtransport von heeresgut aus Nordschleswig]

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9. [Abtransport von heeresgut aus Nordschleswig]

Der Preußische Staatskommissar für Schleswig-Holstein Dr. Köster hat telegrafisch um Reichsvollmacht für den Abtransport von Heeresgut aus Nordschleswig ersucht. Auf Vortrag des Reichsministers Gothein beschließt das Kabinett, von dem Abtransport aus Nordschleswig abzusehen, weil eine Bezahlung durch Dänemark gegebenenfalls sicher zu erwarten sei, und der Abtransport auf die Bevölkerung als Aufgabe des Gebiets wirken könne6.

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Das Telegramm Kösters an den RMinPräs. vom 16.5.1919 hatte folgenden Wortlaut: „Zur Veranlassung sofortigen Abtransports wichtiger Heeres- und Marinebetriebe aus nördlicher Abstimmungszone brauche ich neben preußischer notwendig Reichsvollmacht; diese auch für in Aussicht stehende Räumung u. Besetzung Schleswig erforderlich. […]“ (R 43 I /384 , Bl. 13). Das Antworttelegramm vom 17.5.1919 lautete: „Von Abtransporten wichtiger Heeres- und Marinebetriebe aus Abstimmungszonen soll abgesehen werden, da gegebenenfalls auf Ersetzung durch Dänemark sicher zu rechnen ist und Abtransport die Bevölkerung beunruhigen würde. Im Auftrage Albert.“ (R 43 I /384 , Bl. 14).

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