2.94.1 (bau1p): Einstellung des Personenverkehrs.

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Einstellung des Personenverkehrs1.

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Siehe dazu zuletzt Dok. Nr. 90, P. 2. – Auf einer Konferenz süddt. Regierungsvertreter am 30. 10. in Stuttgart waren „im Hinblick auf die gefährdete Brennstoffversorgung Süddeutschlands gleichmäßige Sparmaßnahmen für das ganze Reich“ gefordert worden (Berliner Tageblatt Nr. 516 vom 31.10.19, Ausschnitt in: R 43 I /2183 , Bl. 56). In Ausführung der in der sog. Stuttgarter „Kohlenkonferenz“ gefaßten Beschlüsse kommt es am 3. 11. zu einer Besprechung des bayer. HandM Hamm, des bad. IM Remmele u. a. mit dem RK, wobei von den süddt. Ländern Bayern, Württemberg und Baden „Vorschläge zur Behebung der augenblicklichen wirtschaftlichen Notlage“ schr. unterbreitet werden und die Einsetzung eines Transportdiktators gefordert wird (R 43 I /2183 , Bl. 64–66). Die letztgenannte Forderung stellten die süddt. Vertreter auch auf einer am 30. 10. stattfindenden Besprechung des RVM mit den Verkehrsministern der Länder mit Eisenbahnbesitz (außer Hessen) zur Diskussion. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde jedoch nur beschlossen, zur Hebung der Kohlen- und Kartoffelversorgung den Personenverkehr vorübergehend aufs Äußerste (= 30% der letzten Friedensleistung) einzuschränken, bzw. ihn notfalls ganz einzustellen (Protokoll in: R 43 I /1035 , Bl. 104–109).

Der Herr Reichskanzler führt aus, daß trotz der mehrfachen, zum Teil wochenlang zurückliegenden Beschlüsse des Reichskabinetts2 in der Eisenbahnverwaltung keine entscheidenden Schritte zur Beseitigung der Transportnot geschehen seien. Er hält die inzwischen vom Preußischen Eisenbahnministerium zugestandenen Einschränkungen des Personenverkehrs auf etwa 20 bis 30% der Friedensleistung nicht für ausreichend, um der momentanen Not in der Kartoffelbeförderung bei der vorgeschrittenen Jahreszeit zu begegnen. Er empfiehlt im Laufe der Aussprache die völlige Einstellung des Personenverkehrs vom 5. bis 15. November unter Freilassung des Vorortverkehrs und des Arbeiternahverkehrs.

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Vgl. Dok. Nr. 60, P. 1 und Dok. Nr. 76.

Der Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hält die vollständige Einstellung des Personenverkehrs nicht für richtig, weil dadurch der Handel und das ganze Wirtschaftsleben zu sehr getroffen würden. Auch sei ein zureichender Organisationsplan, der schon am 5. November ausgeführt werden könnte, nicht vorbereitet. Ferner würde die Ausnützung dadurch beeinträchtigt werden, daß die Eisenbahnbeamten und -Angestellten auf ihrem 8-Stunden-Tag bestehen würden, so daß neue Güterzüge über lange Strecken nicht ohne weiteres eingelegt werden könnten3.

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Vgl. dazu die detaillierten Ausführungen des PrArbM Oeser anläßlich der Verkehrsministerbesprechung am 30. 10. (s. o. Anm. 1). – Über die Reaktion Bauers auf die Äußerungen Oesers berichtet RIM Koch in einer Tagebuchaufzeichnung vom 1. 11. Seine Schilderung ist zwar deutlich subjektiv, sie stellt jedoch eine der wenigen überlieferten Zeugnisse über das Auftreten des RK vor dem RKab. dar: „Schärfste Antwort Bauers: ‚Seit Monaten beschäftigen wir uns mit dieser Frage. Vor kurzem hatten wir in Aussicht genommen, das Parlament in großer Aktion auf die Einstellung vorzubereiten. Oeser hat selbst erklärt, schließlich sei die Einstellung das einzige Mittel. Und nun ist einfach nichts vorbereitet. Mangel an Entschlußkraft bei der preuß. Eisenbahnleitung! Ihrer Stellung nicht gewachsen! Wenn die Kartoffeln fehlen, gibt es trotz der Schnellzüge Unruhen und Stillstand.‘ Bauer erweist sich, so klotzig er ist, doch wieder als ein Mann, der weiß, was er will, und im rechten Augenblick spricht. Fast alle aus der Gewerkschaft hervorgegangenen Führer sind gut. Sie haben eine richtige Schulung, die politischen Führer dagegen sind eitel und schwätzen, haben auch kein Augenmaß“ (Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 25).

[343] Das Reichskabinett ist einstimmig der Ansicht, daß trotz dieser Bedenken die Einstellung des Personenverkehrs anzuordnen ist. Die Nachteile für das Wirtschaftsleben ständen in keinem Verhältnis zu dem Nachteil und dem Elend, die zu erwarten seien, wenn die Kohlen- und Kartoffelnot nicht rechtzeitig beseitigt werde. Die Angestellten würden sich zu einer Verlängerung der Arbeitszeit in Einsicht der Lage sicher verstehen, wenn die Mehrstunden ihnen auf die Woche angerechnet würden. Eine halbe Maßnahme entmutige leicht und nütze nicht viel, während von einer durchgreifenden Maßnahme eine allgemeine Einsicht der Not und Wille zum gemeinsamen Aufschwung zu erhoffen sei4.

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Angesichts der den Erfolg der elftägigen Personenverkehrssperre in Frage stellenden Generalstreikdrohung der Berliner Arbeiterschaft (vgl. Dok. Nr. 96) wirbt die RReg. in einem vom RPräs. und RK am 4. 11. unterzeichneten Aufruf um Verständnis. Die einschneidenden Maßnahmen könnten nur Erfolg haben, „wenn in diesen Tagen zugleich alle Kräfte der Erzeugung und Beförderung von Kohlen und Kartoffeln aufs höchste angespannt werden. […] Jeder Zug mehr, der beladen und abgefertigt werden kann, bedeutet einen Schritt zur inneren Festigung und Wohlfahrt. Hier mitzuhelfen ist vaterländische Pflicht. Ein Volksgenosse muß dem anderen helfen, und alle müssen für das gesamte Gemeinsame arbeiten. […]“ (Vorwärts Nr. 566 vom 5.11.19; Entww. in: R 43 I /2183 , Bl. 68–70).

Es wurde beschlossen, die anliegende, vom Reichsverkehrsministerium vorbereitete Verordnung betreffend Einstellung des Personenverkehrs auf den Eisenbahnen mit einigen kleineren Textänderungen zu erlassen5.

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Der VOEntw. befindet sich nicht in den Akten. – Aufgrund der vom RK und den Ministern Schmidt und Bell am 1.11.19 unterzeichneten VO wird für die Zeit vom 5.–15.11.19 der gesamte Personenverkehr – mit Ausnahme des unbedingt notwendigen Arbeiter- und Großstadtvorortverkehrs – eingestellt. Nach dem 15. 11. dürfen bis auf weiteres nur die im Interesse des Wirtschaftslebens unbedingt notwendigen Züge gefahren werden (DAZ Nr. 537 vom 1.11.19; Ausschnitt in: R 43 I /1035 , Bl. 73).

Es bestand Einverständnis darüber, daß der Rücktransport der Gefangenen nicht beeinträchtigt werden dürfe, daß ferner der unbedingt notwendige amtliche Verkehr mit dem Ausland durch Einlegung von besonderen Zügen zu diesem Zwecke nach Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Reichsverkehrsministerium aufrecht erhalten werden solle.

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