2.42.5 (feh1p): 5. Entwaffnungsgesetz.

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5. Entwaffnungsgesetz.

Der Reichsminister des Innern machte von den Schwierigkeiten Mitteilung, die insbesondere durch die Haltung der Sozialdemokraten bei der Beratung des Entwaffnungsgesetzes eingetreten seien7.

7

Der RIM bezog sich hier auf den Antrag Hildenbrand, Hoffmann, Lübbring (RT-Drucks. Nr. 336, Bd. 363 ). Siehe dazu Dok. Nr. 41, Anm. 2.

Allgemein notierte der RIM unter dem Datum des 3. 8. zu den Beratungen des Entwaffnungsgesetzes in seinen „Aufzeichnungen“: „4 Tage voll Verhandlungen im Plenum, im Ausschuß und in den Fraktionen über das Entwaffnungsgesetz. Elende Unentschlossenheit der Mehrheitssozialisten, die immer an den Unabhängigen kleben, Kompromisse, die sie gestern schlossen, heute widerrufen, [an] die Regierung und die anderen Parteien plötzlich und wider Abrede von neuem wieder Anträge stellen und schließlich bei der Endabstimmung sich selbst blamieren. Denn gegen das Gesetz zu stimmen, können sie außenpolitisch nicht wagen und dafür zu stimmen, erschweren sie sich dadurch, daß sie es vorher madig machen. […] Das Gesetz kommt zustande, wenn auch mit Obstruktion der U-Sozis und leider vielleicht gegen die Mehrheitssozis.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 277).

Er wurde beauftragt, mit den Parteien weiter zu verhandeln, aber nicht weiter, als bisher geschehen, entgegenzukommen.

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