1.81.1 (lut2p): Fragen der Beamtenbesoldung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

Fragen der Beamtenbesoldung.

Staatssekretär Fischer unterrichtete das Reichskabinett über die parlamentarische Situation1. Er wies besonders darauf hin, daß es den Regierungsvertretern nicht gelungen sei, eine einheitliche Linie bei den Mittelparteien und evtl. den Deutschnationalen oder Sozialdemokraten zu erreichen.

1

Vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 248.

Nach längerer Debatte stellte der Reichskanzler Zustimmung des Reichskabinetts zu folgendem fest:

Die Reichsregierung soll unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß die Verhandlungen im Haushaltsausschuß unter den Parteien zu keiner Einigung geführt hätten, und unter Betonung ihrer grundsätzlichen Bedenken sich dazu bereit erklären, den Gruppen I bis IV ein Viertel des Monatsgehalts, den Gruppen V–VI ein Fünftel des Monatsgehalts als einmalige Beihilfe für den Dezember unter Festsetzung eines Mindestbetrages von 30 Mark zu gewähren. Es soll dabei betont werden, daß die Reichsregierung bei diesem Vorschlage auf die Zustimmung des Reichsrats glaube rechnen zu dürfen. Bei einem Hinausgehen über die Gruppe VI, vielleicht bis zur Gruppe XII, das die Reichsregierung an sich für gerechtfertigt halte, habe die Reichsregierung geglaubt, nicht auf die Zustimmung des Reichsrats rechnen zu sollen. Sie habe deshalb von einem derartigen Vorschlage abgesehen2.

2

Dieser Beschluß wird von StS Fischer am späten Abend des gleichen Tages dem Haushaltsausschuß mitgeteilt, von diesem aber sogleich mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Ausschuß billigt daraufhin eine Entschließung, in der die RReg. aufgefordert wird, den allgemeinen Teuerungszuschlag für Beamte in den Gruppen I–IV von 12½ auf 25%, in den Gruppen V–VI auf 20% zu erhöhen (s. „Tägliche Rundschau“ vom 12. 12.). Dieser Antrag (RT-Drucks. Nr. 1669, Bd. 405 ) wird jedoch nach zweitägiger Debatte des Plenums (14. und 15. 12.), in der RK Luther mehrmals nachdrücklich gegen die Einführung einer derartigen Dauerregelung und für die Gewährung einer einmaligen Nothilfe eintritt, am 15. 12. mit knapper Mehrheit abgelehnt. Zur Annahme gelangt dagegen ein Antrag der BVP vom 14. 12. (RT-Drucks. Nr. 1679, Bd. 405 ), der vorsieht: Den Beamten, Wartegeld- und Ruhegehaltsempfängern, Beamtenhinterbliebenen und Angestellten der Gruppen I–IV wird eine Zuwendung von einem Viertel des Dezemberbezuges, den Beamten usw. der Gruppen V–VI eine solche in Höhe eines Fünftels gezahlt, mindestens aber den Ledigen 30 RM, den Empfängern eines Frauenzuschlages 40 RM, den Empfängern von Kinderzuschlägen für jedes Kind mindestens 5 RM und den Vollwaisen mindestens 10 RM. Die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen erhalten ein Viertel der Dezemberbezüge (RT-Bd. 388, S. 4919 ). – Die Zustimmung des RR erfolgt am 16. 12. (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR 1925, § 735).

Extras (Fußzeile):