2.118.1 (ma11p): 1. Deutsch-österreichische Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-österreichische Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen nahm bezug auf die Vorlage1.

1

In der Kabinettsvorlage des AA vom 18. 2. wird u. a. ausgeführt: Der hiesige österr. Gesandte Dr. Riedl habe mitgeteilt, daß Anfang März die tschechoslowakische Reg. in Wien Verhandlungen über einen Handelsvertrag mit Österreich führen werde. Es sei der österr. Reg. erwünscht, in Wien zu gleicher Zeit mit Deutschland über Aufhebung oder möglichste Beschränkung der Ein- und Ausfuhrverbote sowie über die beiderseits interessierenden Zolltarif-Positionen in Verhandlungen einzutreten. In einer Chefbesprechung zwischen dem AA, dem RWiMin. und dem RFMin. sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß das österr. Verhandlungsangebot angenommen werden sollte; gewisse handelspolitische Bedenken fielen dagegen nicht entscheidend ins Gewicht (z. B. die Gefahr einer Präjudizierung des in Aussicht genommenen neuen dt. Zolltarifs). „Vom Standpunkt unseres politischen Verhältnisses zu Österreich aus ist zu beachten, daß in Österreich besonders in letzter Zeit Bestrebungen im Gange sind, die auf eine Abwendung von dem Anschlußgedanken und auf eine Annäherung an die Entente oder zum mindesten an die Nachfolgestaaten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie hinzielen. Da seit dem Friedensschluß von dt. Seite tatsächlich nur wenig für Österreich getan werden konnte, würde eine glatte Ablehnung des österr. Vorschlags vielleicht von österr. Politikern als eine unfreundliche Haltung Deutschlands auf wirtschaftspolitischem Gebiete ausgelegt werden. Außenpolitische Erwägungen lassen demnach die Aufnahme der Verhandlungen als angezeigt erscheinen.“ Außerdem erfordere die „schwierige Lage unserer Industrie, für welche die unbedingte Förderung ihrer Absatzmöglichkeiten lebenswichtig ist, […] eine möglichst weitgehende Erleichterung unserer Ausfuhr durch Verträge mit anderen Staaten. Der Abschluß solcher Verträge würde zweifellos durch die Verhandlungen mit Österreich beschleunigt werden. Aber auch allein die Förderung des Absatzes nach Österreich, das sich zum Durchgangsland für Südosteuropa entwickelt hat, müßte sich für uns vorteilhaft auswirken.“ (R 43 I /107 , Bl. 4-6).

Der Reichsminister der Finanzen hält die Frage in der Hauptsache für eine außenpolitische und erhebt seinerseits keinen Einspruch.

Der Reichsernährungsminister erklärt es für erwünscht, daß man zunächst prinzipiell die Frage der Agrarzölle einer Klärung zuführe. Die Regierung sei[398] im Begriff, einem Vorgehen zuzustimmen, das schwerwiegende prinzipielle Folgen nach sich ziehen könne.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte, daß man durch Zustimmung zum Verhandlungsbeginn nicht präjudiziert werde. Auch er stehe im übrigen auf dem Standpunkt, daß man möglichst bald die Frage der Agrarzölle behandeln müsse.

Das Kabinett stimmte der Vorlage zu.

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