2.102.3 (mu11p): 3. Vorläufiger Bezirkswirtschaftsrat für Ostpreußen.

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3. Vorläufiger Bezirkswirtschaftsrat für Ostpreußen1.

1

S. Dok. Nr. 67, P. 2.

Staatssekretär Dr. Hirsch teilt mit, daß der Entwurf über den vorläufigen[257] Bezirkswirtschaftsrat für Ostpreußen nicht die Zustimmung der Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ostpreußens gefunden habe und schlägt vor, dem Wunsche der Organisationen entsprechend, den Entwurf zurückzuziehen2. Das Kabinett stimmt dem Antrage zu.

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In einer „Aufzeichnung über die Sitzungen am 14.5.20 in Königsberg“ war mitgeteilt worden, daß die ostpreußischen Vertreter auf dieser Sitzung die Beratung des Entwurfs abgelehnt hätten, da er grundsätzliche Fragen berühre, die in der Kürze der Zeit nicht zu behandeln seien. Besonders war in diesem Zusammenhang auf die paritätische Besetzung der „zur Förderung der Produktion berufenen Körperschaft“ durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer hingewiesen worden, die die Unternehmer abgelehnt hatten, ferner darauf, daß im Reich die Zusammensetzung der Bezirkswirtschaftsräte noch ungeklärt sei. Schließlich hatten die ostpr. Vertreter erklärt, der Bezirkswirtschaftsrat „werde unter keinen Umständen ein schnell arbeitsfähiges Gremium ergeben.“ Die RKom. für die Abstimmungsgebiete in Allenstein und Marienwerder hatten außerdem Zweifel daran geäußert, daß der Entwurf in diesen Kreisen „in absehbarer Zeit […] Gesetzeskraft erlangen würde“. Auf Grund dieser Mitteilungen bat der PrHandM den RWiM, „die Vorlage nicht weiter zu verfolgen“ (R 43 I /1848 , Bl. 77, 78 f.).

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