1.7 (str1p): Rheinlandpolitik

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Rheinlandpolitik

Man ist berechtigt, dieses schrittweise Zurückweichen der Regierung Stresemann von den an die britische Note des 11. August anknüpfenden Hoffnungen bis zu dieser zuletzt zugestandenen Überantwortung der Ruhrindustrie an die Dispositionsgewalt der Einbruchsmächte als den Prozeß einer gleitenden Kapitulation zu bezeichnen, wenn auch die Kapitulationsschritte nicht ohne einseitig deklarierte Bedingungen erfolgten und der Rechtsanspruch auf die Zugehörigkeit der Ruhr zum Reich aufrechterhalten wurde. Die Meinungsverschiedenheiten, die im Verlaufe dieses Prozesses im Kabinett zu der Frage, ob und wieweit nachgegeben werden sollte, auftauchten, waren mehr taktischer Natur. Grundsätzlicher und von unterschiedlichen Konzeptionen der politischen Strategie geleitet war indessen innerhalb der Regierung sowie zwischen der Regierung und einigen führenden westdeutschen Persönlichkeiten das Ringen um die Frage, was aus den zwischen dem deutschen Rechtsanspruch auf nationale Einheit und dem französischen Zugriff stehenden Gebieten an Rhein und Ruhr politisch werden sollte230. Zentrale Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Protokoll der Hagener Konferenz vom 23. Oktober zu231. Hier gelangte der ganze Umfang der Probleme, mit denen die Regierung Stresemann und die Rheinländer in Sorge um das Schicksal Westdeutschlands konfrontiert waren, zu kontroverser Aussprache. Der Hintergrund dieser Tagung ist nach dem Befund der Reichskanzleiakten für die allgemeine Situation des Reiches durch folgende Momente bestimmt: drohender Hunger, da viele Bauern sich weigerten,[LXIII] Lebensmittel gegen wertloses Papiergeld zu verkaufen, dazu örtliche Plünderungen und Krawalle232; keine Reichskredite, um die Versorgung mit Kartoffeln sicherzustellen233; Hilferufe der Reichsregierung an ausländische karitative Organisationen234; am 22. Oktober Inpflichtnahme der 7. Reichswehrdivision durch Bayern235; am 23. Oktober Kommunistenputsch in Hamburg236; Lähmung der Regierungskoalition durch die unterschiedliche Einstellung der Parteien zu den Konflikten des Reiches mit Bayern und Sachsen. Dazu kamen als Sorgen und Nöte, die das besetzte Gebiet insbesondere betrafen: am 22. Oktober Unterbrechung der MICUM-Verhandlungen mit der Aussicht auf eine Massenarbeitslosigkeit solchen Ausmaßes, daß jede ausreichende Unterstützungsmöglichkeit aufhören mußte237; keine Aussicht auf Verwendung der künftigen stabilen Rentenmark im besetzten Gebiet, da sofort der Beschlagnahme für Besatzungszwecke unterworfen238; daher Notwendigkeit für das Rheinland, die Schaffung eines eigenen Zahlungsmittels zu betreiben, sei es in der Form von wertbeständigem Notgeld, sei es als Währung mit Hilfe einer rheinischen Goldnotenbank – Pläne, um die vor allem der Präsident der Kölner Industrie- und Handelskammer Louis Hagen bemüht war, die aber besonders auch im Interesse der französischen Rheinlandpolitik lagen239; französische Pläne zur dauernden Verselbständigung des westdeutschen Eisenbahnnetzes gegenüber dem Reich durch Umwandlung der Regie in eine internationale Gesellschaft bei Ausschaltung des Reiches und Inpflichtnahme der Bahnbeamten240; am 21. Oktober Separatistenputsche in Aachen als Auftakt zu ähnlichen Gewaltakten in mehreren Orten des französisch-belgischen Besatzungsgebietes241; am 24. Oktober Proklamation einer autonomen Pfalz durch die französische Besatzungsmacht242; am 20. und 24. Oktober Erwägungen innerhalb der Reichsregierung, sich im gegebenen Augenblick von allen finanziellen Verpflichtungen im besetzten Gebiet loszusagen und die Rheinländer – in der Hoffnung, daß dies nur vorübergehend sei – sich selbst und der Verantwortung der Besatzungsmächte zu überlassen243.

230

Eine hierauf eng bezogene ergänzende Dokumentation namentlich aus den Akten des Kölner Oberbürgermeisters, aus den Papieren des französischen Hohen Kommissars Tirard sowie aus privaten Nachlässen in: K. D. Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg (1966).

231

Dok. Nr. 179.

232

REM Luther hatte im Kabinett wiederholt die Überzeugung vertreten, daß die schlechte Versorgung der Bevölkerung bei guter Ernte auf das Fehlen eines wertbeständigen Zahlungsmittels zurückzuführen sei, Dok. Nr. 51, 55; Stresemann sprach im Kabinett von einer drohenden „Hungerkatastrophe“, Dok. Nr. 156; zur Beurteilung der Lage der Landwirtschaft durch den „Pommerscher Landbund“ Dok. Nr. 22.

233

Dok. Nr. 141.

234

Dok. Nr. 150; 156, Anm. 5; 179.

235

Dok. Nr. 170.

236

Dok. Nr. 168.

237

Dok. Nr. 162. – Arbeitslosenzahlen Okt./Dez. 1923 nach Berechnungen der RArbM:

Angaben nach U. Oltmann, Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns, S. 190.

238

Dok. Nr. 179.

239

Dok. Nr. 40; 145; 150; 179; 182.

240

Erörterung der Regiebahn im Kabinett Dok. Nr. 156; zu der den Eisenbahnen abverlangten Dienstverpflichtung Dok. Nr. 112, 115; 119; 125; 149, Anm. 11; 150.

241

Dok. Nr. 169; 202.

242

Dok. Nr. 171; 179.

243

Dok. Nr. 156; 173.

[LXIV] In dieser letzteren Frage spitzte sich das politische Rheinlandproblem in den Monaten Oktober und November zu. In der damaligen innerdeutschen Diskussion um die Rheinlandfrage gab es im wesentlichen drei Positionen: 1.) modus vivendi des sich selbst überlassenen Rheinlandes mit den Einbruchsmächten, hierbei deutsche Selbstverwaltungskörperschaften, die mit staatsähnlichen Sondervollmachten für Gesetzgebung, Währung und Wirtschaft ausgerüstet sein würden ohne staatsrechtliche Veränderung (Moldenhauerplan); 2.) auf dem Verhandlungswege staatsrechtliche Veränderung der Stellung des Rheinlandes, um kurzfristig eine Erleichterung der Reparationen und der Besatzungslast zu gewinnen und langfristig zu einem deutsch-französischen Ausgleich zu gelangen (Konzept Adenauers); 3.) vorübergehende Preisgabe des Rheinlandes durch eine außenpolitische Proklamation, die zugleich den Versailler Vertrag aufkündigte oder zumindest die Verpflichtungen aus ihm sistierte (Jarres). Die Kabinettsprotokolle lassen erkennen, wie scharf innerhalb der Regierung Stresemann die Ansichten hierzu aufeinanderstießen. Die beiden Rheinländer im Kabinett Fuchs und Sollmann wehrten sich mit Entschiedenheit gegen den Gedanken, daß das Rheinland auch nur zeitweilig aus der Verantwortung und Fürsorge des Reiches entlassen werden könnte. Luther und Koeth jedoch und mit ihnen die Mehrheit des Kabinetts wie auch der preußische Ministerpräsident Braun hielten einen solchen Schritt um der finanziellen und wirtschaftlichen Erholung des unbesetzten Deutschland willen für unausweichlich244. Auch Stresemann rechnete in der kritischen Situation, die der Hintergrund der Hagener Besprechung war, mit einer solchen Entwicklung. Er stellte sich danach auf den Bruch mit Frankreich und eine vorübergehende Trennung von Rhein und Ruhr ein, die aber einvernehmlich erfolgen sollte – „das Ziel müsse sein, in Liebe zu scheiden“245, in der Hoffnung auf Rückkehr gleichsam mit dem „Händedruck: ‚Wir kommen wieder‘“246. Diese Äußerungen, in den Tagen vor Hagen im Kabinett getan, waren nicht einfach der emotionale Ausdruck einer nur für Augenblicke verdüsterten Stimmung. Allerdings konnte Stresemann in Hagen den gespannt wartenden und auf das Schlimmste gefaßten Rheinländern noch einmal einen Aufschub der definitiven Entscheidung zusichern; denn er war im letzten Augenblick von Reichsfinanzminister Luther instand gesetzt worden, eine Verlängerung der Arbeitslosenunterstützung zuzusagen und auch in der Frage der Besatzungskosten noch kein unwiderrufliches Nein zu sprechen247. Noch arbeitete die Notenpresse, noch bestand eine Frist von drei Wochen bis zu der für den 15. November vorgesehenen Ausgabe der neuen, knappen Rentenmark. Diese aufschiebenden Zusagen leitete Stresemann mit der emphatischen, zustimmend quittierten und auch von Adenauer, seinem Gegenspieler, unterstrichenen Erklärung ein, daß er es als Kanzler des Deutschen Reiches ablehnen müsse, über die Abtrennung des Rheinlandes zu diskutieren. Mit gutem Grund wies er auch auf erste Anzeichen[LXV] einer sich anbahnenden, für Deutschland günstigen Veränderung der reparations- und außenpolitischen Lage hin. In seiner Grundbeurteilung der für das Rheinland entscheidenden Frage aber blieb er bei seiner pessimistischen Einschätzung der Lage, wenn er den Rheinländern erklärte: „Der Bruch mit Frankreich erscheint mir unabweislich. Ich sehe gar keine andere Lösung.“ Keinen überstürzten Bruch zwar – und dies sagte er gegen Jarres gerichtet –, wie im Jahre 1914, wo wir „gar nicht schnell genug unsere Kriegserklärungen herausschicken“ konnten, sondern ein Bruch, der als unvermeidlich erscheinen müsse und die Deutschen ins Recht setze, nachdem sie zuvor in geduldig wiederholten Verhandlungsangeboten ihre Bereitschaft gezeigt hätten, die höchsten Opfer zu bringen, wenn sie nur die Gewißheit erhielten, daß die Souveränität des Reiches im besetzten Gebiet wiederhergestellt werde. Auf die Frage Adenauers, wie er sich denn nach dem Bruch mit Frankreich die weitere Entwicklung an Rhein und Ruhr denke, reagierte Stresemann unwirsch. Die Antworten, die er, bedrängt von den Fragen der Rheinländer in einer Art Kreuzverhör gab, schienen den Fragenden unbefriedigend. Aber Stresemann konnte und wollte sich nicht auf irgendeine Prognose festlegen. Sicher war nur, daß er sowohl den Weg von Jarres ablehnte – wenigstens für den Augenblick –, der eine Aufkündigung der Verantwortung des Reiches für das Rheinland nicht bis zu einem Augenblick hinausschieben wollte, in dem sich das Reich als insolvent erklären müßte, als auch den Weg Adenauers, der Verhandlungen über staatsrechtliche Veränderungen im Westen als einen Ausweg betrachtete, um im letzten Augenblick einen Bruch zwischen Deutschland und Frankreich und eine Entwicklung zu verhindern, die aus dem Rheinland eine „französische Kolonie“ machen würde.

244

Zu den von Luther seit längerem vorgeschlagenen Maßnahmen der Zahlungseinstellung Dok. Nr. 125; 133.

245

Dok. Nr. 173.

246

Dok. Nr. 156.

247

Dok. Nr. 175; 179.

Was Adenauer als Lösung der Rheinlandfrage politisch und wirtschaftlich vorschwebte, nämlich ein starker westdeutscher Staat als der ausschlaggebende politische Faktor innerhalb des Reiches und zugleich als enger Partner des Westens durch eine Verklammerung der westdeutschen, französischen und belgischen Kohle und Stahlindustrie, ist aus den Reichskanzleiakten der Regierung Stresemann nicht ersichtlich; die für seine Zielsetzung aufschlußreichen Verhandlungen mit Tirard liegen später248. Das Protokoll der Hagener Besprechung läßt jedoch erkennen, daß Adenauer die Risiken deutlich sah und die Gefahr beim Namen nannte: der Weg solcher Sonderverhandlungen könne auch zur Loslösung des Rheinlandes vom Reich führen. Die Besprechung in Hagen hatte kein anderes Ergebnis, als daß ein Ausschuß für Verhandlungen mit der Rheinlandkommission gebildet wurde. Dieses Gremium von fünfzehn Parteivertretern aus allen besetzten Gebieten wurde mit einem nur unklar definierten politischen Mandat auf den Weg geschickt. Der Umfang der Vollmacht war alsbald innerhalb des Ausschusses umstritten. Sollte man sich damit begnügen, mit den Franzosen für die Zeit einer beschränkten Souveränitätsausübung durch das Reich gemäß dem Moldenhauerplan einen modus vivendi auszuhandeln, oder ging es gemäß den Vorstellungen Adenauers gerade[LXVI] um die staatsrechtliche Stellung des Rheinlandes im Verhältnis zu Deutschland und Frankreich249? Den Moldenhauerplan lehnte Tirard gegenüber einem Verhandlungsausschuß des Fünfzehnerausschusses am 16. November ab, ließ aber zugleich wissen, daß Frankreich nicht beabsichtige, das Rheinland formell vom Reiche zu trennen. Britischer Einspruch und der Widerstand der Bevölkerung gegen die Separatisten hatten Anfang November inzwischen zu einer taktischen Wendung der französischen Rheinlandpolitik geführt. Statt durch Separation suchte sie ihr Ziel einer möglichst weitgehenden wirtschaftlichen und politischen Beherrschung auf dem indirekten Wege der Schaffung mehrerer autonomer Staaten zu erreichen, die bei formeller Zugehörigkeit zum Reich mit einem höchstmöglichen Maß an Eigenkompetenzen ausgerüstet sein sollten. Von diesen Voraussetzungen her vollzogen sich in hartem Ringen mit Tirard die späteren Verhandlungen Adenauers um den politischen Status der Rheinlande und parallel dazu die Bemühungen Louis Hagens um die Errichtung einer rheinischen Goldnotenbank. Keinem der beiden war ein Erfolg beschieden, weil sich schließlich für den Kanzler Stresemann ein anderer Lösungsweg eröffnete, den der Außenminister Stresemann unter dem Nachfolgekanzler Marx gehen konnte.

248

Hierzu: Die Kabinette Marx I u. II, bes. Dok. Nr. 53; K. D. Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik, Dok. Nr. 16, 17, 18, 20.

249

Dok. Nr. 234.

Bevor es dahin kam, schien es jedoch für einen Augenblick so, als wolle die Reichsregierung den Vorstellungen Jarres’ folgen. Dieser hatte bald nach Hagen einen Vorstoß unternommen, um Stresemann auf seinen Weg zu bringen250. Noch zögerte dieser aber, den Bruch mit Frankreich zu vollziehen251. Mit dem Näherrücken des 15. November jedoch, dem Datum der Ausgabe der Rentenmark, geriet die Regierung unter wachsenden Zugzwang. Auch ließ Frankreich, trotz einer sich langsam anbahnenden Veränderung der außenpolitischen Lage, keinerlei Anzeichen eines Nachgebens erkennen, weder an Rhein und Ruhr noch in den in eine abermalige Krise geratenen MICUM-Verhandlungen. Luther drängte seit dem 7. November auf eine Erklärung, daß demnächst das Reich alle Zahlungen in den Westen werde einstellen müssen252. Am kritischen 9. November beschloß das Kabinett ohne Spezifizierung im einzelnen, „die durch die politischen Verhältnisse im besetzten Gebiet notwendig gewordenen finanziellen Leistungen“ demnächst einzustellen253 einschließlich der Besatzungskosten, die zur Zeit noch an die Briten gezahlt wurden254. Stresemann, der, wie er am 7. November im Kabinett erklärte, überzeugt war, „daß Frankreich den bestimmten Plan verfolge, Deutschland zum finanziellen Ruin zu bringen und dadurch Bewegungen hervorzurufen,[LXVII] die das Reich zertrümmerten“255, willigte nun in eine Aktion im Sinne Jarres’, den er nach dem Ausscheiden Sollmanns als Innenminister in sein Kabinett berief. Jarres gelang es, Luther und dann Stresemann zu einer Verlängerung der Zahlungen an die Erwerbslosen in den besetzten Gebieten um zehn Tage über den 15. November hinaus zu gewinnen256: das Reich sollte den Rheinländern seinen äußersten Willen zur Hilfe bekunden, indem es als einmaligen Betrag 100 Millionen Rentenmark zur Verfügung stellte, während es gleichzeitig – mit den Worten einer Proklamation, für die Luther am 12. November einen Entwurf erstellte257 – erklärte, daß der Vertrag von Versailles für Deutschland so lange ruhe, bis eine Neuregelung zustande gekommen sei, und daß in der Zwischenzeit Deutschland die ganze Verantwortung für die besetzten Gebiete denen überlasse, die dort tatsächlich ihre Gewalt ausübten. Die Regierung beschloß entsprechend am 12. November mit einigen Milderungen in der Formulierung, für die Fuchs sich eingesetzt hatte258. Ferner wurde eine föderative Zusammenfassung aller besetzten Gebiete Preußens, Bayerns, Hessens und Oldenburgs (Birkenfeld) auf der Grundlage der bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften vorgesehen. Diese umfassende Verwaltungsstelle sollte, mit den Worten Stresemanns, befugt sein, „Vorschriften zu erlassen, auch wenn diese von den Reichs- und Landesgesetzen abweichen“259. Einem Entwurf aus dem Rheinministerium zufolge sollte ein „Oberausschuß“ ermächtigt werden, die Aufgaben der Reichsregierung, und ein „Volksausschuß“, die des Reichstages wahrzunehmen, „soweit dies erforderlich ist, um die Fortführung des wirtschaftlichen Lebens zu sichern“260. Dieses Vorhaben scheiterte am Widerspruch der betroffenen Länder – Preußen, Bayern, Hessen, Oldenburg –, die nicht daran dachten, in den genannten Gebieten auf die Ausübung ihrer staatlichen Hoheit zugunsten eines föderalen Gebildes zu verzichten, und die bei den Verhandlungen mit den Besatzungsbehörden nicht ausgeschaltet sein wollten261. Der Sinn der von der Regierung beabsichtigten föderativen Zusammenfassung und Bevollmächtigung einer obersten Selbstverwaltungsstelle für die besetzten Gebiete bestand nicht zuletzt darin, den Zersplitterungstendenzen der Franzosen, die ihre Kontakte lieber auf mittlerer und unterer lokaler Ebene suchten, entgegenzuwirken. Wenn eine solche bevollmächtigte Stelle nicht geschaffen wurde und das Reich sich zugleich von allen Verpflichtungen lossagte, mußte die Folge sein, daß die Verantwortung für Verwaltung und Wirtschaft des besetzten Gebietes um so eindeutiger der Besatzungsmacht zufiel. Genau dies aber war die Absicht des preußischen Ministerpräsidenten Braun, wenn er in der Nachmittagssitzung des 13. November kategorisch erklärte: „Wir sind m. E. nicht mehr in der Lage zu helfen. Wir müssen gewissermaßen das besetzte Gebiet seinem Schicksal überlassen. Es ist[LXVIII] unmöglich, einer Kommission so weitgehende Befugnisse zu übertragen, wie sie die Reichsregierung plant. Das würde nichts anderes als die Einsetzung einer Regierung bedeuten. Alles, was im besetzten Gebiet nunmehr in politischer Hinsicht geschieht, muß als erpreßt erscheinen262.“ Zu diesem Einspruch der Länder gegen die Schaffung einer westdeutschen Verwaltungsstelle kam die Weigerung des Reichspräsidenten, eine solche Verordnung mit Hilfe des Art. 48 RV in Kraft zu setzen263. Die politische Proklamation insgesamt aber mit ihrer Aufkündigung der Fürsorge des Reichs für das besetzte Gebiet wurde schließlich fallengelassen wegen des Protestes der zur Kabinettssitzung vom 13. November hinzugezogenen Rheinländer264. Es kam zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen Stresemann und Adenauer265, der die Zahlungsunfähigkeit des Reiches bestritt und so weit ging, weitere Zahlungen an das besetzte Gebiet zu verlangen, auch wenn die neue Währung darüber zugrunde gehen sollte; denn das Rheinland „müsse mehr wert sein als ein oder zwei oder selbst drei neue Währungen“. Auf keinen Fall aber dürften die Zahlungen eingestellt werden, ohne die geplante Verwaltungsstelle zu schaffen. Im Ergebnis blieben die Dinge weiter in der Schwebe. Für den Augenblick hatte der Einspruch der Länder gegen die Schaffung einer bevollmächtigten Verwaltungsstelle und der Protest der Rheinländer gegen die Einstellung der Zahlungen die Verkündigung der vorbereiteten Proklamation über die Sistierung der Verpflichtungen aus dem Versailler Vertrag und die de-facto-Preisgabe des Rheinlandes verhindert.

250

Dok. Nr. 210.

251

Dok. Nr. 212.

252

Dok. Nr. 227.

253

Dok. Nr. 233.

254

Dok. Nr. 237. – In dieser gespannten Situation gab unnötigen Anlaß zu Mißtrauen gegen Deutschland die eben damals am 10. November erfolgende Rückkehr des ehemaligen Kronprinzen nach Deutschland. Stresemann hatte sich besonders für ihn verwendet. In den westlichen Hauptstädten, besonders in Paris, reagierte man verärgert (Dok. 167).

255

Dok. Nr. 227.

256

Dok. Nr. 242, Anm. 15.

257

Dok. Nr. 241.

258

Dok. Nr. 242 u. Anm. 16.

259

Dok. Nr. 242.

260

Dok. Nr. 260.

261

Dok. Nr. 245; 247.

262

Dok. Nr. 247.

263

Dok. Nr. 242.

264

Dok. Nr. 247.

265

Dok. Nr. 249.

Es ist der Regierung Stresemann bis zu ihrem Rücktritt nicht mehr gelungen, in den offenen Fragen zu einer klaren Entscheidung zu gelangen. Daß das Reich keine Mittel mehr habe, um das besetzte Gebiet weiter zu unterstützen, war auch die Meinung von Stinnes266 und von Louis Hagen267. Luther dachte sogar daran, die Löhne und Gehälter für staatliche Beamte, Angestellte und Arbeiter nur dann weiterzuzahlen, wenn dem Reich wieder Steuereinnahmen aus dem besetzten Gebiet zuflössen268. Demgegenüber warnte der inzwischen zum Reichsinnenminister ernannte Jarres, Luther solle seine finanzielle Abschnürungspolitik nicht überspannen269. Konnte nicht wenigstens den Arbeitslosen weiterhin geholfen werden? Adenauer meinte, als Ergebnis der Verhandlungen des Fünfzehnerausschusses in Berlin festhalten zu können, daß die Erwerbslosen im besetzten denen im unbesetzten Deutschland zukünftig gleichgestellt sein sollten, d. h. Weiterzahlung der Unterstützung, wenn auch unter Fortfall des bisherigen Sonderzuschlags von 12%270. Luther kündigte die radikale Einstellung an, wenn die über den 15. November hinaus noch einmal bewilligte Sondersumme von 100 Millionen Rentenmark an Gesamtzuwendungen[LXIX] für das besetzte Gebiet erschöpft sein würde271. Der zuständige Minister Brauns hingegen erwog, die z. Z. noch mögliche Unterstützung ganz oder teilweise in Form von Volksspeisung zu gewähren272.

266

Dok. Nr. 255.

267

Dok. Nr. 267.

268

Dok. Nr. 263, Anm. 13.

269

Dok. Nr. 262.

270

K. D. Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik, Dok. Nr. 15.

271

Dok. Nr. 263, Anm. 13.

272

Dok. Nr. 265; 268, Anm. 25.

Es blieb die Frage, mit Hilfe welcher Gremien die sich selbst überlassenen Rheinländer sich mit den Besatzungsmächten arrangieren sollten, nachdem die Schaffung einer bevollmächtigten föderativen Selbstverwaltungsstelle durch die Länder und den Reichspräsidenten abgelehnt worden war. Konnte der Fünfzehnerausschuß, der inzwischen am 14. November Verhandlungen mit Tirard aufgenommen hatte273, mit dieser Funktion betraut werden? Auch dieser Gedanke wurde verworfen274, ebenso wie eine von Moldenhauer vorgeschlagene und von Louis Hagen unterstützte Alternative, ein Direktorium aus den rheinischen Reichstagsabgeordneten zu bilden, nicht aufgegriffen wurde275. Die Frage einer klaren Formulierung dessen, was nun für die Rheinländer als Regierungsrichtlinie für ihr Verhalten gegenüber der Besatzungsmacht gelten könne, versackte in der Endkrise der Regierung Stresemann. An den verschiedenen Entwürfen für Aufrufe und Erklärungen läßt sich dieser Weg aus den Akten der Reichskanzlei verfolgen: am 12./13. November geplanter Aufruf über Sistierung des Versailler Vertrages und Schaffung einer bevollmächtigten Selbstverwaltungsstelle276; als Ergebnis der Besprechungen des 13. November nächster Entwurf eines geplanten Aufrufs ohne Sistierungserklärung des Versailler Vertrages, aber scharfe Ankündigung der demnächstigen Zahlungseinstellung „insbesondere auch“ der Erwerbslosenunterstützung, die Bevölkerung müsse „aus eigener Kraft“ das Erforderliche tun, dabei Verwahrung gegen jede staatsrechtliche Veränderung277; am 16. November Modifizierung dieses Entwurfs einer öffentlichen Kundgebung: von Einstellung der Erwerbslosenunterstützung war jetzt nicht mehr expressis verbis die Rede278; am 17. November Entwurf einer geplanten mündlichen Ergänzung: Verweis auf eine „den Verhältnissen entsprechende Ausnutzung der Selbstverwaltung“ unter Empfehlung eines gemeinschaftlichen Vorgehens für das gesamte besetzte Gebiet und unter Zubilligung, „daß sich die Selbstverwaltungskörper, besonders in steuerrechtlicher Beziehung, über den Rahmen ihrer heutigen Befugnisse hinaus mit neuen Aufgaben zu befassen haben“279. Mit dem Entwurf zur öffentlichen Erklärung der Reichsregierung wie zur mündlichen Mitteilung befaßte sich unter Vorsitz Adenauers der Fünfzehnerausschuß in Berlin zwischen den Kabinettssitzungen vom 17. und 19. November280. Dem Ausschuß gelang es jedoch nicht mehr, die von ihm hierzu formulierten Fragen mit Stresemann und dem Kabinett zu erörtern281, das wenige Tage später zurücktrat.

273

Dok. Nr. 267; K. D. Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik, Dok. Nr. 12.

274

Dok. Nr. 266.

275

Dok. Nr. 267.

276

Dok. Nr. 241.

277

Dok. Nr. 245, Anm. 10.

278

Dok. Nr. 263, Anm. 10.

279

Dok. Nr. 266a.

280

Dok. Nr. 267; 268.

281

Zur Wiederaufnahme dieser Fragen s. Die Kabinette Marx I u. II, Dok. Nr. 3; 9; 11; 12.

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