1.102 (vpa2p): Nr. 231 Der Reichsminister des Innern an Staatssekretär Planck. 25. November 1932

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Nr. 231
Der Reichsminister des Innern an Staatssekretär Planck. 25. November 1932

R 43 I /2121 , Bl. 171–174 Umdruck

Betrifft: Schutz lebenswichtiger Betriebe.

Anbei übersende ich ergebenst den Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz lebenswichtiger Betriebe1 mit der Bitte, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung zu setzen2.

1

Eine Begründung ist dem nachstehenden Entwurf (Anlage) nicht beigegeben.

2

Zur Behandlung in der Ministerbesprechung am 25. 11. s. Dok. Nr. 232, P. 5.

Das Reichsarbeitsministerium hat den Wunsch ausgesprochen, die im Abschnitt[1010] II des anliegenden Entwurfs enthaltenen Vorschriften über Änderungen des Schlichtungswesens aus dieser Verordnung herauszunehmen und sie als besondere Verordnung der Reichsregierung in Kraft zu setzen. Der Entwurf einer solchen Verordnung ist gleichfalls beigefügt3.

3

Dieser Entwurf in R 43 I /2121 , Bl. 175. Eine solche VO – wie ebenso auch eine VO über den Schutz lebenswichtiger Betriebe – wurde unter Papen und Schleicher nicht erlassen. Zur anderweitigen Regelung durch die Regierung Hitler s. Anm 19 zu Dok. Nr. 232.

Falls das Reichskabinett der Anregung des Reichsarbeitsministeriums entspricht, werden in dem Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten außer dem Abschnitt II die Überschriften „Abschnitt I“ (vor § 1) und „Abschnitt III“ (vor § 8) zu streichen und die §§ 8 und 9 als §§ 7 und 8 zu bezeichnen sein.

Die Herren Reichsminister haben keine Abschrift dieses Schreibens erhalten. Jedoch ist den beteiligten Herren Ressortchefs von ihren Referenten auf Grund der Besprechungen, die im Reichsministerium des Innern stattgefunden haben4, Vortrag über die Angelegenheit gehalten worden.

4

Vgl. dazu Dok. Nr. 216, P. 2, dort bes. Anm 5.

25 Abdrucke dieses Schreibens sind beigefügt.

Frhr. v. Gayl

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