1.9.1 (vpa2p): [Finanz- und Kassenlage Preußens]

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[568][Finanz- und Kassenlage Preußens]

Herr Staatssekretär Schleusener gab einen Überblick über die augenblickliche Finanz- und Kassenlage2. Es sei gelungen, die bis zum Oktober fälligen kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 116 Millionen RM bis zum Ende des Jahres zu prolongieren. Besondere Schwierigkeiten habe hierbei die Prolongation eines Wechsels über 35 Millionen RM der Landesrentenbank verursacht, welche aber dank des Einflusses des Herrn Reichsfinanzministers und des Herrn Reichsernährungsministers überwunden worden seien.

2

Zur vorangegangenen Behandlung s. Dok. Nr. 100, P. 2.

Eine weitere Prolongation dieser kurzfristigen Verbindlichkeiten über das Ende des Jahres hinaus werde allerdings kaum zu erreichen sein. Es müsse deshalb nachdrücklichst darauf hingewirkt werden, daß jedenfalls die Verhandlungen zwischen Reich und Preußen über das Siedlungsabkommen3 bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen würden4.

3

Vgl. Dok. Nr. 11.

4

Der Übergang der Siedlungsaufgaben der Länder auf das Reich wurde geregelt durch das „Gesetz über die Neubildung deutschen Bauerntums“ vom 14.7.33 (RGBl. I, S. 517 ). Ein Vertrag zwischen Reich und Preußen betr. Finanzierung des Übergangs des pr. Siedlungsvermögens auf das Reich kam erst im Februar 1935 zustande. Vgl. dazu diese Edition: Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 193, P. 28, dort auch Anm 79.

Für die erste Hälfte des Rechnungsjahres 1932 ergebe sich ein Kassenfehlbetrag in Höhe von 115 Millionen RM. Dieser setze sich wie folgt zusammen:

Rückgang der Überweisungssteuern vom Reich

36 Mill. RM,

von den Gemeinden einbehaltene Staatssteuern

54 Mill. RM,

Ausfall infolge Nichtzahlung des in den Haushalt eingestellten Ausgleichsbetrages aus dem Siedlungsabkommen mit dem Reich für ein Vierteljahr

25 Mill. RM,

zus. 115 Mill. RM.

Bisher sei man über diesen Kassenfehlbetrag in folgender Weise hinweggekommen:

35 Mill. RM seien im Juni von den Banken im Kreditwege beschafft worden, rund 25 Mill. RM seien durch die Kontingentierung der Sachausgaben eingespart worden; auf die Dauer könnten aber die Sachausgaben in dieser Weise nicht mehr gedrosselt werden. Es liege in der Kontingentierung nur noch eine ganz geringe Reserve, so daß im zweiten Halbjahr hiermit nicht mehr gerechnet werden könne. Für Ultimo September fehlten noch mindestens 35–40 Mill. RM. Die Frage, wie der Kassenfehlbetrag für das zweite Halbjahr gedeckt werden solle, sei daher noch völlig offen. Der Versuch, von Bankseiten neue Kredite zu erhalten, sei zwar gemacht worden, müsse aber als aussichtslos bezeichnet werden. Auf die Staatsbank könne auch nicht zurückgegriffen werden, da sie bereits in sehr erheblichem Maße für das Finanzministerium, die staatlichen Gesellschaften und zur Finanzierung der Siedlung in Vorlage getreten sei und ihre Liquidität nicht weiter gefährdet werden dürfe.

Die von ihm mit dem Herrn Reichsfinanzminister Grafen Schwerin von Krosigk aufgenommenen Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen. In diesen[569] Verhandlungen habe er besonders darauf hingewiesen, daß die rund 50 Millionen, welche die Gemeinden an Staatssteuern einbehalten hätten, von diesen zur Bestreitung der Fürsorge für die Wohlfahrtserwerbslosen5 benötigt worden seien. Hier müsse das Reich helfend eingreifen. Der Herr Reichsfinanzminister habe zwar für den Ultimo September einen Kassenkredit von 50 Mill. RM in Aussicht gestellt, habe aber sich noch nicht darüber äußern können, ob er in der Lage sei, diesen Kredit für längere Zeit zu gewähren. Ein Kredit, der nur immer für eine Dekade gegeben werde, nötige nur zu ständig sich in gleicher Weise wiederholenden Verhandlungen, deren Ergebnis vorweggenommen sei.

5

Vgl. Anm 18 zu Dok. Nr. 9.

Neben der Regelung der Siedlungsfrage wäre zu prüfen, wo sonst noch im Interesse einer einheitlichen Wirtschaftspolitik die Zusammenfassung von Reichs- und Staatsbetrieben in einer Hand gleichzeitig zu Ersparnissen führt. Ebenso müsse auf dem Gebiete der Verwaltung, namentlich bei den großen Zuschußverwaltungen Justiz, Polizei und Kultus, Klarheit über die durch Zusammenfassung zu erzielenden Ersparnisse geschaffen werden.

Offen bleibe auch dann noch die Frage, wie die 36 Millionen, die an Überweisungssteuern auch im zweiten Halbjahr 1932 fehlen würden, abgedeckt werden sollten. Im preußischen Etat machten die Personalausgaben 76% der Gesamtausgaben aus, eine weitere Senkung der Personalkosten sei aber nicht mehr möglich. Bereits jetzt seien die preußischen Beamten durch die Notverordnung vom Juni6 um 2½% bzw. 5% in ihren Barbezügen schlechter gestellt als die Reichsbeamten und die Beamten der meisten anderen Länder, ganz abgesehen davon, daß verschiedene Beamtengruppen nach den preußischen Besoldungsbestimmungen geringere Bezüge hätten als die vergleichbaren Reichsbeamten. Man könne höchstens erwägen, ob eine Reduktion der Gehälter einzelner Beamtengruppen, die in ihren Bezügen noch erheblich über den Friedensgehältern lägen, verantwortet werden könne.

6

Pr. VO zur Sicherung des Haushalts vom 8.6.32 (Pr. Gesetzsammlung, S. 199). Vgl. dazu auch Anm 7 zu Dok. Nr. 11.

Vielleicht könnten auch noch gewisse Ersparnisse beim Justizhaushalt erzielt werden, insbesondere auf dem Gebiet der Rechtsanwaltsgebühren im Armenrechtsverfahren, der Fiskalprozesse, was aber ohne eine Änderung der C.P.O.7 nicht möglich sei. Eine Übertragung der Ehesachen an die freiwillige Gerichtsbarkeit sei nicht ohne Bedenken (diese kulturpolitischen Bedenken wurden sofort durch die Herren Reichskommissar Dr. Bracht und Staatssekretär Dr. Lammers unterstrichen). Auf dem Gebiete der produktiven Erwerbslosenfürsorge8 seien in diesem Jahre wegen der gemachten Zusagen Einsparungen nicht möglich, vielleicht könne man da noch gewisse Ersparnisse im Haushaltsjahre 1933 erzielen.

7

Zivilprozeßordnung (ZPO).

8

Muß heißen: wertschaffende Arbeitslosenfürsorge. Die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge (bis 1927: produktive Erwerbslosenfürsorge, vgl. die VO vom 16.2.24, RGBl. I, S. 127 ) war die bedeutendste der staatlichen Maßnahmen, welche darauf gerichtet waren, dem Arbeitslosen an Stelle der unproduktiven Unterstützung produktive Beschäftigung (u. a. Notstandsarbeiten) zu bieten. Vgl. dazu insbes. § 139 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16.7.27 (RGBl. I, S. 187 , 203).

[570] Ernsthaft geprüft werden müsse, ob die Kassenkommissare bei den Gemeinden9, soweit diese mit der Steuerablieferung weiter im Rückstande blieben, nicht durch besondere Staatskommissare mit größeren Vollmachten ersetzt werden müßten.

9

Zur Einsetzung derartiger Kommissare vgl. Dok. Nr. 100, P. 2.

Schließlich seien die bereits in der Staatsministerialsitzung vom 30. August angeschnittenen Einzelfragen über Ersparnisse in den einzelnen Verwaltungen10 durch beschleunigte Verhandlungen mit den Ressorts weiter zu fördern.

10

Vgl. Dok. Nr. 119, P. 5.

Der Herr Reichskanzler brachte zum Ausdruck, daß das von Herrn Staatssekretär Schleusener gezeigte ernste Bild der preußischen Finanzlage imperativ zur Ausschöpfung aller Ersparnismöglichkeiten zwinge. Politische Bedenken müßten ausscheiden, wenn es sich um die Erhaltung des Staates handele.

Herr Reichskommissar Dr. Bracht unterstrich die von Herrn Staatssekretär Schleusener bereits vorgetragenen Gesichtspunkte, die eine weitere Senkung der Personalkosten tatsächlich unmöglich machen. Die Gehälter der höheren Beamten lägen durchweg bereits weit unter dem Friedensstande. Eine Senkung der Gehälter derjenigen Beamtengruppen, deren Gehaltsbezüge noch über den Friedensstand hinausgingen, könne nicht von Preußen allein, sondern nur gleichzeitig mit dem Reich und den anderen Ländern durchgeführt werden.

Ernste Prüfung verdiene die Frage der Senkung der Prozeßkosten bei hohen Streitobjekten. Dabei würde im Endergebnis der Staat wohl noch größere Einnahmen erzielen, weil man auf diese Weise der Einschaltung der Schiedsgerichtsklausel, die allmählich bei hohen Streitobjekten zur Norm geworden sei, begegnen könne.

Letzten Endes stoße man bei allen den Schwierigkeiten in den Finanzen des Reichs, der Länder und der Gemeinden als Grundursache immer wieder auf das Erwerbslosenproblem, das nur durch die Belebung der Wirtschaft gelöst werden könne. Die Entlastung, welche die Gemeinden vom Reiche her in Höhe von 672 Millionen auf dem Gebiete der Erwerbslosenfürsorge erfahren hätten11, reichten nicht aus, denn inzwischen seien immer weitere Überweisungen von Erwerbslosen von den Arbeitsämtern in die Fürsorge12 erfolgt. Preußen habe seinerseits getan, was in seinen Kräften stand. Nachdem im August 10% aus dem Fonds für die allgemeine Wohlfahrtshilfe zur Schaffung eines Ausgleichsfonds für besonders belastete Gemeinden zurückbehalten worden seien, sei man jetzt schon zur Einbehaltung von 20% geschritten, aber auch dadurch werde der Zusammenbruch zahlreicher Gemeinden nicht aufgehalten werden. Man werde letzten Endes doch um die grundsätzliche Reform der Erwerbslosenfürsorge nicht herumkommen, man müsse eine einheitliche Fürsorge schaffen mit gleichen Sätzen für alle Erwerbslosen und einer schlüsselmäßigen Abstufung je nach den Teuerungsverhältnissen in den einzelnen Gegenden.

11

Gemäß Teil II Art. 1 der NotVO des Rpräs. vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 273 , 278).

12

Gemeint ist: Überweisung von aus der Arbeitslosenversicherung und der Krisenunterstützung ausgesteuerten Arbeitslosen in die Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge der Gemeinden. Vgl. Anm 18 zu Dok. Nr. 9.

Eine Besserung der ganzen Lage sei nur durch den Erfolg der von der[571] Reichsregierung eingeleiteten Wirtschaftsmaßnahmen zu erhoffen. Es müsse aber auch an das Problem der Reichsfinanzreform schleunigst herangegangen werden.

Besonders schwierig sei augenblicklich die Lage der Stadt Köln13, bei der für 40 Mill. RM am 1. Oktober fällige Schatzanweisungen keine Deckung vorhanden sei14 und Frankfurt a./M., wo das gleiche für einen Betrag von 30 Mill. RM zutreffe15. Diese Städte versuchten jetzt bereits wieder mit allen Mitteln, Gelder vom Reich und Staat zu erlangen. Preußen sei dazu einfach nicht in der Lage, ganz abgesehen davon, daß eine derartige Hilfe für Gemeinden, welche eine nicht zu vertretende Ausgabenpolitik betrieben hätten, letzten Endes wieder zu Lasten der Gemeinden mit gesunder Finanzwirtschaft gehen würden.

13

Zur Finanzlage Kölns der Präs. des Kölner Landesfinanzamts in einem Bericht an den RFM vom 25.7.32 u. a.: „Der Haushaltsplan der Stadt Köln schließt erstmalig mit einem ungedeckten Fehlbetrage von 24 640 000 RM ab. Dabei ist in diesem Fehlbetrag keine Tilgung der Fehlbeträge früherer Jahre enthalten, da angeblich für eine solche Tilgung die erforderlichen Mittel unter keinen Umständen aufgebracht werden können. Der Fehlbetrag erklärt sich insbesondere dadurch, daß gegenüber dem Haushaltsplan 1931 die Einnahmen aus Überschüssen der selbständigen Betriebe um 4 228 000 RM, die Einnahmen aus eigenen Steuern um 12 013 000 RM und die Einnahmen aus Überweisungssteuern um 12 655 700 RM zurückgegangen sind, während gleichzeitig der Zuschußbedarf des Wohlfahrtsamts um 8 597 130 RM gestiegen ist. Der Fehlbetrag würde wohl noch bedeutend höher sein, wenn die Stadt nicht schon beizeiten ihre Ausgaben stark abgedrosselt hätte. Während im Jahre 1929 noch Aufträge an Kreise der Wirtschaft von mehr als 75 Millionen RM vergeben worden sind, betrug der Wert der Beschaffungen im Jahre 1930 nur noch rund 38¾ Millionen RM. Im Rechnungsjahr 1931 ist er auf 23½ Millionen RM zurückgegangen. Im laufenden Rechnungsjahre wird er nur noch 19 Millionen RM betragen. Auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet beträgt der Gesamtfehlbetrag 33,25 RM, während der Zuschußbedarf bei dem Haushalt des Wohlfahrtsamts mit 43 592 000 RM auf den Kopf der Bevölkerung 58,83 RM ausmacht.“ (R 2 /20135 ). Vgl. hierzu auch Henning, Finanzpolitische Vorstellungen und Maßnahmen Konrad Adenauers während seiner Kölner Zeit (1906–1933), in: Konrad Adenauer, S. 123, 147 ff.

14

Nach einer von OB Adenauer am 7.10.31 an den RFM übersandten Aufstellung über die „langfristigen Schulden der Stadt Köln nach dem Stande vom 30.9.1931“ handelte es sich hierbei um eine 1929 aufgenommene „Schatzscheinanleihe“ von 40 Mio RM mit Laufzeit bis 1932 (R 2 /13392 , Bl. 26 und 28).

15

Über die Haushaltslage der Stadt Frankfurt/M s. den ausführlichen Bericht des Präs. des Landesfinanzamts Kassel an den RFM vom 20.7.32 in R 2 /20135 . Er enthält zum oben erwähnten Deckungsfehlbetrag jedoch keinerlei Angaben. Im „Frankfurter General-Anzeiger“ vom 26.5.32 heißt es in diesem Zusammenhang u. a.: „Von den 320 Millionen eigenen Schulden der Stadtverwaltung sind […] rund 140 Millionen Mark als kurz- und mittelfristige Schulden anzusehen, das heißt als Schulden, die noch im Laufe des nächsten Rechnungsjahres fällig werden.“ Die Fälligkeitstermine „für große Verpflichtungen rücken immer näher heran, ohne daß auch nur irgendeine Möglichkeit besteht, die Schulden zu tilgen oder auch nur in langfristige Kredite umzuwandeln. Den Gläubigern wird unter diesen Umständen wohl nichts anderes übrig bleiben, als weiter stillzuhalten.“ (Ausschnitt in R 2 /20135 ).

Beim Reich und Staat sei auf manchen Gebieten das Beamtenprinzip überspitzt. Es gebe eine ganze Anzahl von Beamtengruppen, deren Tätigkeit durch Angestellte wahrgenommen werden könnte, z. B. bei der Post und der Reichsbahn; durch Ersatz dieser Beamten durch Angestellte würde eine Entlastung des Pensionshaushalts, der bei der Reichsbahn allein 400 Mill. RM im Jahre betrage, zu erreichen sein. Durch Übertragung mechanischer Arbeiten auf Angestellte statt auf Beamte würde in keiner Weise an dem Grundsatze des Berufsbeamtentums gerüttelt, diese vielmehr auf sein berechtigtes Maß zurückgeführt werden.

[572] Auch eine Prüfung der Staatsarbeitertarife müsse erfolgen; in dieser Frage müsse an den Herrn Reichsarbeitsminister herangetreten werden.

Auf längere Sicht ergäben sich auch auf dem Gebiete der staatlichen Polizei gewisse Ersparnismöglichkeiten. Wenn ruhigere Zeiten einträten, müßten bei der Reichswehr und der Polizei die Gehälter wieder in ein angemessenes Verhältnis zu denjenigen der übrigen Staatsdiener gebracht werden. Zur Zeit könnte man aber weder bei der Reichswehr noch bei der Polizei an diese Dinge herangehen.

Der Herr Reichskanzler betonte, daß die Frage der Angleichung der Gehälter derjenigen Beamtengruppen, die zur Zeit noch über den Friedensstand hinaus Bezüge erhielten, an die Friedensbezüge auf das ernsteste geprüft werden müßte.

Herr Staatssekretär Schleusener beantwortete die Frage, wie hoch die Ersparnisse für Preußen durch eine solche Maßnahme sein würden, dahin, daß mit einer Ersparnis von etwa 25 Mill. RM gerechnet werden könne.

Herr Staatssekretär Hölscher hob hervor, daß die Justiz bereits im weitesten Maße der Sparnotwendigkeit Rechnung getragen habe. Die Justizverwaltung habe im Jahre 1930 einen Zuschuß von 250 Mill. RM gefordert, der im Jahre 1932 auf 145 Mill. RM gesenkt worden sei. Trotzdem werde die Justizverwaltung ihr Möglichstes tun, bei der Erreichung weiterer Ersparnisse mitzuwirken. Er schlage vor, die Frage zu prüfen, ob für die Beamten des mittleren und unteren Dienstes nicht einer Abschaffung des Achtstundentages bei dem sogenannten „Bereitschaftsdienst“ nähergetreten werden müsse, der z. B. in den Strafanstalten und den Krankenhäusern ungerechtfertigt hohe Ausgaben mit sich bringe. Der Dienst vieler solcher Beamten und Angestellten sei keine eigentliche dienstliche Tätigkeit, sondern nur ein Sichbereithalten für eine etwa erforderlich werdende dienstliche Tätigkeit, so daß hier eine Erhöhung der Zeit der Dienstbereitschaft ohne Überlastung ohne weiteres möglich sein müßte. Man müsse auch prüfen, ob man nicht bei den Kanzleien zu dem System der Akkordarbeit zurückkehren könne. Auch die kostenlose Benutzung der Fernsprecheinrichtungen durch die Beamten für Privatzwecke müsse eingeschränkt werden. Eine weitere Vereinfachung des Zustellungswesens bei der Justizverwaltung lasse auch noch Ersparnisse erhoffen.

Eine Herabsetzung der Rechtsanwaltsgebühren im Armenrechtsverfahren sei kaum erträglich, wolle man nicht die Existenz zahlreicher Anwälte gefährden. Hier wäre zudem ein Akt der Reichsgesetzgebung erforderlich.

Herr Ministerialdirektor Dr. Ernst wies auf die Praxis des Reichsgerichts in Beamtensachen hin, die den Staat häufig zu ungerechtfertigten Ausgaben zwinge. Es wäre zweckmäßig, über diese Frage eine Aussprache zwischen dem Herrn Reichsjustizminister und dem Herrn Präsidenten des Reichsgerichts vorzusehen.

Der Herr Reichskanzler faßte das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen, daß es sich empfehle, die heute erörterten Fragen grundsätzlich im Reichskabinett zu erörtern mit dem Ziele, gemeinsame Ersparnismaßnahmen des Reichs und Preußens beschleunigt durchzuführen. Er bitte darum, daß alle heute angeschnittenen Punkte durch vorbereitende Besprechungen zwischen[573] den beteiligten preußischen Ressorts weiter geklärt und positive Vorschläge ausgearbeitet würden16.

16

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 149, P. 6.

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