2.38.1 (bau1p): 1. Gesetzentwurf betreffend das Peiner Walzwerk.

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1. Gesetzentwurf betreffend das Peiner Walzwerk2.

2

Formulierung ungenau. Das Peiner Walzwerk gehörte zur Ilseder Hütte AG., deren Verstaatlichung bevorstand (vgl. Dok. Nr. 31, P. 2).

Der Reichsschatzminister teilte mit, daß der Gesetzentwurf im Staatenausschuß einige Änderungen erfahren hätte3. Die Änderungen wurden erörtert; es wurde beschlossen, dem veränderten Entwurf zuzustimmen.

3

Der Entw. eines Ges. betr. die Überführung des Eisenerzbergbaus und der Eisenindustrie Mitteldeutschlands in Reichsbesitz lag dem Staatenausschuß am 31. 7. zur Beschlußfassung vor. Die Änderung betrifft Entschädigungsfragen; danach wird die höchstzulässige Entschädigung auf 450% des Nominalbetrags der Aktien festgesetzt. Der abgeänderte GesEntw. geht der NatVers. am 9. 8. zu (NatVers.-Bd. 338 , Drucks. Nr. 792 ). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 42, P. 10).

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