2.16 (bau1p): Nr. 16 Denkschrift des Reichsschatzministeriums zur „Planwirtschaft“. Weimar, 5. Juli 1919

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[61] Nr. 16
Denkschrift des Reichsschatzministeriums zur „Planwirtschaft“. Weimar, 5. Juli 19191

1

Seitens des RSchMin. war bereits von Minister Gothein (DDP) eine Denkschrift über die wirtschaftspolitischen Vorstellungen RWiM Wissells vorgelegt worden (s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 65). Nach der Übernahme des RSchMin. durch Minister Mayer (BVP) erfolgt die Vorlage dieser neukonzipierten Denkschrift. Ein Anschreiben ist nicht auffindbar. Sie wird als Reichsministerialsache verteilt und liegt u. a. den Kabinettsberatungen über diese Angelegenheit am 8.7.19 zugrunde (s. Dok. Nr. 20, P. 4). Zu dem im Titel des Originals verwendeten Begriff „Planwirtschaft“ nimmt Wissell nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des RWiM wie folgt Stellung: „Um Vokabeln streite ich mich nicht. Das Wort ‚Planwirtschaft‘ ist nicht von mir. Es ist von meinen Gegnern in den Vordergrund des Streites gerückt worden. Das Wirtschaftsministerium hat seine Wirtschaftspolitik mit dem Namen ‚Gemeinwirtschaft‘ bezeichnet, und dieser Ausdruck ist in dem meinen Namen mittragenden Sozialisierungs- und dem Kohlengesetz [RGBl. 1919 S. 341  f.] gebraucht; er ist von da aus in die Verfassung [Art. 156 RV] übergegangen“ (Rudolf Wissell: Praktische Wirtschaftspolitik. S. 13).

R 43 I /1146 , Bl. 161–164 Druck

Das gegenwärtige Ministerium hat sich bei seinem Antritt ausdrücklich auf das bei der Bildung des Kabinetts Scheidemann zwischen den Mehrheitsparteien vereinbarte Programm festgelegt2. Dieses schloß ausdrücklich Experimente auf wirtschaftlichem Gebiete aus, forderte dagegen Durchführung der Sozialisierung der zur Vergesellschaftung reifen Betriebe3. Die „Planwirtschaft“ des Reichswirtschaftsministeriums entspricht diesem Programm in keiner Weise. Die Überführung sozialisierungsreifer Unternehmungen in den Besitz der Allgemeinheit ist bisher vom Reichswirtschaftsministerium in keinem Industriezweige durchgeführt. Andererseits ist das Reichswirtschaftsministerium bestrebt, die gesamte Wirtschaft nach dem jetzt in der Denkschrift über die Planwirtschaft formulierten Grundsatze völlig neu zu organisieren. Dieser Versuch ist zweifellos ein Experiment auf wirtschaftlichem Gebiete und zwar ein sehr gewagtes, dessen Folgen gar nicht abzusehen sind. In der Denkschrift wird einleitend ausgeführt, daß, wenn die Planwirtschaft auch nicht den alten sozialistischen Forderungen an eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel entspricht, so doch der Geist des Sozialismus die Grundlage für den geplanten Aufbau bilde. An Stelle einer vergesellschafteten Produktion solle die „zugunsten der Volksgemeinschaft planmäßig betriebene gesellschaftlich kontrollierte Volkswirtschaft“ treten.

2

Regierungserklärung RMinPräs. Bauers vom 22.6.19 (NatVers.-Bd. 327, S. 1113  ff., hier: S. 1113).

3

Regierungserklärung RMinPräs. Scheidemanns vom 13.2.19 (NatVers.-Bd. 326, S. 44  ff., hier: Abschnitt II, Ziffer 7).

In der Ausführung entsprechen die Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums indessen ebensowenig dem Geiste des Sozialismus, wie dem in der Denkschrift selbst aufgestellten Ziele. Die Planwirtschaft stellt ausdrücklich die Betriebe nicht unter die Kontrolle der Allgemeinheit, sondern sie schließt den Einfluß des Staates in weitgehendem Maße aus und schafft Organisationen,[62] die einen Staat im Staate bilden. Während der Sozialismus die höchste Steigerungsfähigkeit der Produktion herbeiführen soll, muß die Wirkung der Planwirtschaft sein, daß die in dem Selbstverwaltungsorgane zusammengefaßten Interessenten sich gegenseitig ihre Kapitalrechte sichern und ein Anreiz zur Steigerung der Produktion fortfällt.

Ebensowenig wie bei der Planwirtschaft die Volkswirtschaft tatsächlich gesellschaftlich kontrolliert wird, wird sie zugunsten der Volksgemeinschaft geführt. In keiner Weise wird eine Gewähr dafür gegeben, daß bei den Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane die Interessen der Gesamtheit berücksichtigt werden. Es ist daher begreiflich und darf nicht zugunsten der sog. Planwirtschaft ins Feld geführt werden, wenn einzelne industrielle Kreise an den Ideen des Reichswirtschaftsministeriums Geschmack finden. In den Organisationen des Reichswirtschaftsministeriums werden voraussichtlich wenige Kapitalisten das Feld beherrschen. Der vorhandene Besitz wird konserviert und womöglich durch Kontingentierung geschützt, vorstrebender neuer Entwicklungsdrang, keimendes wirtschaftliches Leben läuft Gefahr, ferngehalten oder geradezu getötet zu werden. Die gebundene Planwirtschaft schafft den von manchen Kreisen der Industrie lange erstrebten Zusammenschluß, das Zwangssyndikat, und sichert damit die Stellung der Großbetriebe, indem sie das Entstehen neuer und die Entwicklung kleiner Betriebe verhindert. […]

Die Denkschrift geht davon aus, daß bei der Durchführung der Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums die wirtschaftliche Anarchie abgelöst wird durch ein System. Tatsächlich muß aber bei der Schaffung der zahlreichen Selbstverwaltungskörper, deren zentrale Beeinflussung praktisch undurchführbar ist, geradezu die wirtschaftliche Anarchie entstehen. Die Planmäßigkeit liegt bei Durchführung der „Planwirtschaft“ nicht in der Wirtschaftspolitik, sondern lediglich in den Organisationsformen, die aufgerichtet werden. Figuren werden aufgerichtet. Es wird Geometrie getrieben, nicht Volkswirtschaft.

Es kann deshalb nicht zugegeben werden, daß die Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums eine einheitliche Wirtschaftspolitik gewährleisten. Im Gegenteil ist zu befürchten, daß durch die vielen mächtigen Organisationen, die künstlich geschaffen werden, eine einheitliche Wirtschaftspolitik unmöglich gemacht wird. Schon jetzt klagt das Reichswirtschaftsministerium über die Gegenpolitik ihm unterstellter Organisationen und Gesellschaften und schlägt die Bildung neuer Organisationen vor, um den Widerstand unbotmäßig gewordener zu brechen. Wenn es trotzdem gelingen könnte, den Einfluß des Reichswirtschaftsministeriums auf die einzelnen Gebilde in Zukunft so stark zu gestalten, daß tatsächlich eine Einheitlichkeit durchführbar wird, so wird dennoch durch die „Planwirtschaft“ das nächste Ziel unserer Wirtschaftspolitik, die zerrüttete Volkswirtschaft wieder aufzurichten, vereitelt.

Eine unserer wichtigsten Aufgaben muß es sein, ausländisches Kapital nach Deutschland zu ziehen. Auf anderem Wege können die erforderlichen großen Mittel zur Beschaffung der Rohstoffe nicht beschafft werden. Unerläßlich ist es hier, daß die persönlichen Beziehungen jeder einzelnen deutschen Firma eingespannt werden, die Fühlung mit dem Auslande gewinnen kann. Insbesondere[63] ist an die Vereinigten Staaten von Amerika zu denken. Eine Beteiligung ausländischen Kapitals in großem Umfange würde auch den schwerwiegenden politischen Vorteil bringen, daß Deutschland ein natürlicher Verbündeter in den ausländischen Geldgebern und möglicherweise in den Vereinigten Staaten von Amerika selbst erstünde.

Die Planwirtschaft erscheint dem Ausländer und insbesondere dem Amerikaner als ein Erzeugnis deutschen bureaukratischen Geistes, gewissermaßen des deutschen Militarismus, angewandt auf wirtschaftliche Verhältnisse; sie ist dem Auslande so unsympathisch, daß ihre Einführung ausländische Kapitalisten schon aus Gefühlsgründen von der Betätigung in Deutschland fernhalten wird. […]

Das Ziel der deutschen Wirtschaftspolitik muß weiterhin darauf gerichtet sein, unsere Produktion wieder zur höchsten Leistungsfähigkeit zu entwickeln und die Wege für den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt zu öffnen. Auch in dieser Hinsicht geben die Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums zu schwersten Bedenken Anlaß. Die Initiative der einzelnen Unternehmer, der wir zu einem guten Teil das Aufblühen der deutschen Wirtschaft verdanken, wird zwangsweise ausgeschaltet. An ihre Stelle soll die Tätigkeit von Selbstverwaltungsorganen treten. Diese Gebilde, die aus den divergierendsten Kreisen zusammengesetzt sind, die Fabrikanten, Händler, Arbeiter, Angestellte und Verbraucher zusammenzwingen, müssen ihrer Natur nach so langsam und schwerfällig arbeiten, daß das so notwendige schnelle Anpassen an technische Umwälzungen und schwankende Marktlagen wohl ganz ausgeschlossen ist. Das Interesse des Einzelunternehmers an kaufmännischer Kalkulation wird nahezu ausgeschaltet. Da die Rohstoffe nach einem festen Schlüssel zugeteilt werden, so wird sich der Unternehmer begnügen können, jährlich den Kampf um die Quote zu führen. Im übrigen aber ist er nicht daran interessiert, neue Wege zu beschreiten, um gegebenenfalls die bisher verwendeten Rohstoffe durch billigere zu ersetzen oder günstigere Beschaffungsmöglichkeiten für Rohstoffe auszunutzen. Ebensowenig ist der Einzelunternehmer, für den auch der Absatz geregelt ist, daran interessiert, nach neuen Absatzgebieten zu suchen, solche zu schaffen oder aus der Marktkonjunktur Vorteil zu ziehen.

Technische Fortschritte sollen in Zukunft zwangsweise durch Bestimmungen der Selbstverwaltungsorgane durchgeführt werden. Erfindungen und Verbesserungen vertragen indessen keinen Zwang. Auch bei der schärfsten Beobachtung der Betriebsführung läßt es sich nicht von einer zentralen Stelle aus übersehen, welche Möglichkeiten in den Einzelbetrieben bestehen, um die Produktions- oder die Beschaffungskosten zu verbilligen. […]

Auch wenn die Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums ausdrücklich die Weiterbeibehaltung der Zwangswirtschaft ablehnt, so muß doch klar erkannt werden, daß die Durchführung der Maßnahmen der Selbstverwaltungskörper nur mit schärfsten Zwangsmaßnahmen möglich ist. Ohne ein Heer von zahlreichen Revisionsbeamten, ohne strenge Strafbestimmungen wird sich die Industrie heute den Bestimmungen der Wirtschaftsstellen ebensowenig[64] fügen, wie sie sich in der letzten Zeit den Bestimmungen der Kriegswirtschaft gefügt hat. Es bedeutet eine Verkennung des Gewichtes der Idee, wenn angenommen wird, daß heute unser Wirtschaftsleben so diszipliniert sei, um sich ohne weiteres Majoritätsbeschlüssen zu unterwerfen.

Untrennbar knüpft sich an alle Gebilde gefesselter Wirtschaft die Korruption. Das haben die Erfahrungen der Kriegswirtschaft aufs deutlichste gelehrt. Nur der anständige Kaufmann beugt sich den Bestimmungen, während sein weniger gewissenhafter Konkurrent aus ihrer Nichtbeachtung seinen Vorteil zieht. Es ist damit zu rechnen, daß bei einem solchen System die Zahl derjenigen, die die Vorschriften nicht befolgen, von Tag zu Tag wächst. Dies wird sich unter der Wirksamkeit der Planwirtschaft um so deutlicher fühlbar machen, da es hier noch leichter sein wird, Bestimmungen zu umgehen, als es unter den Kriegsgesetzen der Fall war.

Planwirtschaft ist Zwangswirtschaft; sie ist nur durchführbar unter dem ständigen Drucke des Staates. Die Erfahrungen der letzten Monate lehren aber, daß die Zentralisierung der Rohstoffbeschaffung und die Absatzregelung heute auch mit Zwangsmaßnahmen nicht durchführbar ist. Die Erfassung der im Inlande anfallenden Rohstoffe durch eine zentrale Stelle ist ebenso wenig möglich, wie bei den offenen Grenzen im Osten und Westen die Erfassung der aus dem Ausland hereinströmenden Waren. Alle Zwangsmaßnahmen führen bei den augenblicklichen Verhältnissen im allgemeinen dahin, daß der Schleichhandel unerhörte Gewinne macht.

Gegenüber den zahlreichen Nachteilen, die sich für die gesamte Industrie aus einer Rationierung der Rohstoffzuteilung und aus einer Kontingentierung der Produktion auf Grund von Feststellungen ergeben, die immer zufällig sein müssen, ist aus der Denkschrift nicht zu ersehen, welche Vorteile das Reichswirtschaftsministerium von einer solchen zentralen Bewirtschaftung der Rohstoffe erwartet. Nach den bisherigen Plänen des Reichswirtschaftsministeriums für die einzelnen Industriezweige muß angenommen werden, daß die Rohstoffzuteilung in das System der Planwirtschaft aufgenommen ist, um damit die Aufbringung öffentlicher Lasten durch eine Besteuerung der Rohstoffe usw. zu ermöglichen. Tatsächlich hatte das Reichswirtschaftsministerium angeregt, durch die Selbstverwaltungsorgane dem Reiche Einkünfte in erheblichem Umfange zu schaffen. Soweit bekannt, hat indessen das Reichsfinanzministerium diese Vorschläge bereits abgelehnt, da eine Steuererhebung nach den Entschlüssen der einzelnen Selbstverwaltungsorgane nicht nur zu einer unerträglichen Belastung des Verbrauchers führen müsse, sondern vor allem eine einheitliche Steuerpolitik des Reiches unmöglich machen würde.

Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:

Zu Punkt 1 des Programms4:

4

Gemeint ist – wie auch an den Stellen, an denen im folgenden von der „Denkschrift“ des RWiMin. die Rede ist, – das Wirtschaftsprogramm des RWiMin. vom 7.5.19 (abgedruckt in dieser Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 63 b).

Die erste Forderung des Wirtschaftsprogramms, nämlich die Schaffung einer Räteorganisation wird, soweit es sich um die Bildung von Betriebs- und[65] Bezirksräten handelt, durchaus begrüßt. Seit der Revolution ist der Gedanke, daß die Arbeiterschaft an der Leitung des Wirtschaftslebens einen maßgebenden Anteil nehmen muß, zum Gemeingut des deutschen Volkes geworden und nur, wenn der Arbeiter zu der Überzeugung kommt, daß er seinen Einfluß auf den Gang des deutschen Wirtschaftslebens wirksam auszuüben vermag, wird er die alte Lust und Liebe an seiner Tätigkeit finden, deren Wiedererwachen eine unbedingte Voraussetzung für eine Neubelebung der deutschen Volkswirtschaft ist. Gegen die fachlich gegliederten Selbstverwaltungskörper spricht außer oben bereits angeführten Bedenken der Umstand, daß sie die bewährten Gewerkschaften voraussichtlich zerstören würden ohne irgendwelche Sicherheit für einen gleichwertigen Ersatz.

Zu Punkt 2 des Programms:

Was die gemeinwirtschaftliche Regelung von Industrien betrifft, so hält das Reichsschatzministerium in der Elektrizitätswirtschaft über die Pläne des Reichswirtschaftsministeriums hinaus die Vollsozialisierung der Elektrizitätserzeugung und Kraftübertragung für geboten. Durch ein solches Reichsmonopol würde den fiskalischen Notwendigkeiten Rechnung getragen und wirtschaftspolitisch würde dem Reich als größtem Unternehmer auf dem Gebiete der Elektrizitätserzeugung und zugleich Eigentümer des die Verteilung der elektrischen Energie beherrschenden Hauptleitungsnetzes die Führerrolle in der gesamten Elektrizitätswirtschaft zufallen; das Reich könnte deren Gestaltung maßgebend beeinflussen und den allgemein volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten einer möglichst wirtschaftlichen Ausnutzung und einer gerechten Verteilung gebührend Rechnung tragen.

Wenn unter grundsätzlicher Beibehaltung der vom Reichswirtschaftsministerium beabsichtigten gemeinwirtschaftlichen Regelung lediglich einzelne Unternehmungen der Energiewirtschaft in das Eigentum oder in eine gemischtwirtschaftliche Beteiligung des Reiches überführen [!] würden, so würde dies den fiskalischen Bedürfnissen nicht genügend Rechnung tragen und wirtschaftlich ohne ausreichende Bedeutung sein.

Zu Punkt 3 und 4 des Programms:

Die Anregung, durch zweckmäßige Ausgestaltung der Vermögensbesteuerung die gemeinschaftliche Beteiligung des Reiches an industriellen Unternehmungen zu fördern, entspricht durchaus den Absichten des Reichsschatzministeriums. Es sind von diesem bereits Anstalten getroffen worden, um die in Anspruch zu nehmenden Werte bankmäßig verwalten zu können. Das Reichsschatzministerium besaß bereits früher in der Ausgleichsstelle des statistischen Büros eine Organisation, die sich mit der Durchführung bankgeschäftlicher Transaktionen größten Stils befaßte. Als Rechtsnachfolgerin dieses Büros ist eine in Form einer Gesellschaft des privaten Rechts errichtete und kaufmännisch geleitete Stelle, die Reichs-Kredit- und Kontrollstelle, geschaffen worden. Ihre Tätigkeit soll sich auch auf die Deckung des Geldbedarfs industrieller Gesellschaften ausdehnen, und zwar insoweit, als das Reich ein Interesse[66] an den Arbeiten der betreffenden Unternehmungen hat, und die anderweite Kreditbeschaffung auf Schwierigkeiten stößt.

Durch entsprechende Ausgestaltung würde das schon bestehende selbständige Institut ohne weiteres die in der Denkschrift der „Reichs-Vermögensbank“ überwiesenen Aufgaben erfüllen können, soweit diese die bankmäßige Verwaltung und Verwertung der auf dem Steuerwege eingezogenen Vermögenswerte für das Reich betreffen. Ausgeschlossen erscheint die Verwaltung des etwa zu schaffenden Milliardenfonds, die damit verbundene Erteilung von Aufträgen und Verwertung von Waren durch eine Bank, die ihrer ganzen Struktur nach für derartige Aufgaben ungeeignet ist. Ebensowenig kann ein Bankinstitut für die Leitung der industriellen Reichsbetriebe in Frage kommen, da seine Angestellten, wenn sie ihren Spezialaufgaben gewachsen sein sollen, nur selten über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen werden. Die Aufgaben der Bank liegen auf finanziellem Gebiet und daraus folgt, daß sie nicht dem Reichswirtschaftsministerium, sondern dem Reichsschatzministerium zu unterstellen ist, das für eine einheitliche Ausgestaltung der finanziellen Verwaltung des gesamten Reichsvermögens verantwortlich ist und bleiben muß. Schon jetzt untersteht dem Reichsschatzministerium die Verwaltung verschiedener Fonds, die für wirtschaftliche Verwendung in Frage kommen; es führt durch die erwähnte kaufmännische Stelle die finanzielle Aufsicht über die sämtlichen Kriegsgesellschaften und die Kontrolle über alle industriellen Betrieben im Kriege gewährten Zuschüsse, Kredite, über laufende Verträge und dergleichen. Es wäre ganz undenkbar, die Aufgabe der Reichsvermögensbank aus dem Komplex finanzieller Interessen des Reiches herauszutrennen und gesondert dem Reichswirtschaftsministerium zu überweisen. […] Im übrigen wird hierzu auch auf die Ausführungen zu Punkt 8 verwiesen.

Zu Punkt 5 des Programms:

In der Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums wird ausgeführt, daß bereits im November ein Antrag auf Bewilligung eines Fonds von 5 Milliarden zur Erteilung von Aufträgen von der damaligen Reichsregierung abgelehnt ist. Es ist damals unter Ablehnung des weitergehenden Antrages des Reichswirtschaftsministeriums ein Fonds von lediglich 200 Millionen zur Errichtung der Hilfskasse für gewerbliche Unternehmungen bewilligt worden. Von diesem Fonds sind bisher erst 50 Millionen in Anspruch genommen. Die geringe Inanspruchnahme des Fonds erklärt sich daraus, daß zur Zeit nicht Mangel an deutschen Geldmitteln die Stockung des Wirtschaftslebens begründet. Es fehlt auch nicht an Aufträgen. Vielmehr wird allgemein berichtet, daß lediglich der Mangel an Rohstoffen, wie die Arbeitsunlust und die dauernden Streiks, sowie die Verkehrsschwierigkeiten den Stillstand des Wirtschaftslebens herbeiführen. Die meisten dieser Hemmungsmomente würden durch den Milliarden-Segen keineswegs beseitigt, sondern nur verstärkt werden; der Fonds bedeutet in dieser Beziehung geradezu eine künstliche Verlängerung und Vertiefung unerwünschter Wirtschaftsformen des Krieges und des Zusammenbruches.

[67] Dies trifft vor allem auf die Lohnfrage zu. Zwar soll nach Ansicht des Reichswirtschaftsministeriums der Gefahr, daß die Reichsmittel zu immer weiteren unnatürlichen Lohnsteigerungen führen, dadurch entgegengewirkt werden, daß die Mittel nur dann hergegeben werden dürfen, wenn für die betreffende Warengruppe eine allgemeine Lohnregelung durchgeführt ist. Es besteht leider nicht viel Aussicht, daß dies an sich durchaus Billigung verdienende Mittel im vorliegenden Falle zum Ziele führt. Der Gedanke, daß Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Verbände sich über den Lohn verständigen, ist richtig von dem Gesichtspunkt aus, daß bei einer solchen Lösung Interessen beider Teile zu ihrem Recht kommen. Bei dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministeriums hat aber der Arbeitgeber nicht wie unter normalen Verhältnissen seinerseits Interesse daran, übertriebenen Lohnforderungen mäßigend gegenüberzutreten, weil sein Gewinn vollständig unabhängig vom Lohn bleibt. Außerdem würde die vorgeschlagene Sicherung, selbst wenn sie wirken könnte, ihrem Umfange nach nicht ausreichend sein, denn sie kann immer nur für diejenige Produktionsstufe gelten, die subventioniert wird, nicht aber für andere Produktionsstufen, die indirekt dadurch beschäftigt werden. Da sie nun aber, wie oben ausgeführt, überhaupt nicht wirkt, sondern bei dem ausgeschalteten Gegeninteresse des Unternehmers eher zu neuen Lohnsteigerungen, selbst für die subventionierten Produktionsstufen Veranlassung geben wird, so muß sie auch die übrigen unmittelbar nicht mitbetroffenen Arbeitsstufen nachteilig beeinflussen.

Da angenommen werden kann, daß sich die Staatsmaßnahmen auch auf die Gewinnung von Rohstoffen und Halbfabrikaten erstrecken sollen, so wird das unser industrielles Leben so ungemein schädigende Moment der Unsicherheit der Preisgestaltung künstlich durch Reichsmaßnahmen festgehalten. Denn es sollen nach den Vorschlägen des Reichswirtschaftsministeriums die Preise für die betreffenden Waren nicht fest, sondern nach den jeweiligen Selbstkosten für Material, Löhne und Unkostenzuschlag zuzüglich eines Gewinnsatzes bemessen werden. Die mißliche Tatsache, daß es keine Lieferungsverträge zu festen Preisen mehr gibt, der Hersteller von Halb- und Fertigfabrikaten schon aus diesem Grunde also keine Kalkulation machen kann, wird künstlich am Leben erhalten, statt daß man nach Möglichkeit auf ihre Beseitigung hinwirkte.

Außerdem ist bei dieser Regelung die Industrie in keiner Weise an niedrigen Kosten, technischen Fortschritten, Verbesserungen kaufmännischer Methoden usw. interessiert: im Gegenteil, je höher die Kosten, desto höher der Gewinn! – Es ist nach den Kriegserfahrungen absolut trüglich, wenn man glaubt, durch Nachprüfungen der Selbstkosten diese Folgewirkung beseitigen zu können.

Die unbedingt notwendige Wiedereinstellung unseres Wirtschaftslebens auf den internationalen Verkehr wird hiernach durch den Milliarden-Fonds nicht gefördert, sondern gehemmt.

Es scheint auch ein Widerspruch in sich selbst zu sein, daß die Steuergesetzgebung bemüht ist, die vorhandenen Vermögen zu einem großen Teil zu[68] erfassen, andererseits das dadurch Gewonnene zu einem nicht ganz unerheblichen Teile dazu benutzt werden soll, um es wieder auf einzelne Unternehmergruppen rückzuverteilen. Diese Rückverteilung müßte auch schon bei ganz geordneten, noch mehr aber bei den jetzigen Verhältnissen zu den schreiendsten Ungerechtigkeiten führen.

Da Punkt 6 des Programms die „Planwirtschaft“ nicht unmittelbar betrifft, so wird dazu hier nicht Stellung genommen.

Zu Punkt 7 des Programms:

Die Vorschläge, betreffend den Arbeitsfrieden, erscheinen in Anbetracht der tatsächlichen Entwicklung der Dinge als wenig erfolgversprechend. Insbesondere lassen die letzten Erfahrungen anläßlich des Verkehrsstreiks in Berlin die Gefahr als dringlich erscheinen, daß die Arbeiter sich über Friedensgebote, wie sie vorgesehen werden sollen, hinwegsetzen werden5. Der tiefste Grund der jetzigen Streiks, nämlich die physische und psychische Erschöpfung und die teuere Lebenshaltung, die es dem Arbeiter auch bei verhältnismäßig hohem Einkommen schwer macht, sich und seine Familie angemessen zu ernähren, wird sich nur durch eine ausreichendere Beschaffung von Lebensmitteln beseitigen lassen, die wiederum auf die Dauer nur möglich ist bei einer intensiven Ausnutzung aller Kräfte und bei einer äußersten Anspannung des Unternehmungsgeistes.

5

Vgl. Dok. Nr. 12, Anm. 5.

Für den vermutlich nur theoretischen Vorteil, der Industriellen durch die Befriedigung ihrer Betriebe zuteil wird, soll ihnen auferlegt werden, daß sie lediglich eine Verzinsung von 5 Prozent des Stammkapitals als Gewinn buchen dürfen, zu der ein Viertel der verbleibenden Überschüsse tritt. Für die Zeit der Wirksamkeit einer solchen Bestimmung wird jeder Ausbau, jeder intensive Betrieb der in Betracht kommenden Unternehmungen, soweit von der Geschäftsführung bei der Berechnung des Gewinns lauter verfahren wird, nahezu ausgeschlossen. Niemand wird unter den obwaltenden Bedingungen neue Kapitalien in der betreffenden Industrie festlegen oder wenn er sie irgendwie herausziehen kann, die festgelegten darin stecken lassen. Deutschlands Industrie ist dadurch groß geworden, daß die Betriebsüberschüsse soweit irgend angängig in den Unternehmen belassen worden sind. So sind Betriebe, wie Krupp, wie die Gewerkschaft Deutscher Kaiser, wie Siemens & Halske, aus kleinen Anfängen zur Blüte gelangt. Hemmt man die Möglichkeit eines solchen organischen Wachstums, so führt man eine künstliche Blutleere herbei, die tötend wirken muß. Wäre der Plan des Reichswirtschaftsministeriums um die Mitte oder am Ende des vorigen Jahrhunderts durchgeführt worden, so wäre die deutsche Industrie, wie wir sie zu Kriegsausbruch besaßen, niemals entstanden. Besonders bedenklich wirkt die Bestimmung, wenn man den großen Kreis der Betriebe in Betracht zieht, auf die sie sich erstrecken kann, nämlich alle diejenigen, die für die Aufrechterhaltung der deutschen Volkswirtschaft lebenswichtig sind, das ist bei weiter Auslegung nahezu die ganze deutsche Industrie.

[69] Ebenso wie die praktische Bedeutung der Befriedigung kaum allzu hoch anzuschlagen sein dürfte, wird auch die Beschränkung des Reingewinns der Industrie in recht vielen Fällen eine Maßregel ohne tatsächliche Folge bleiben. In Jahren, wie sie uns bevorstehen, ist es für denjenigen Unternehmer, der sich nicht durch besondere Gewissenhaftigkeit auszeichnet, ein Leichtes, seine Bilanz derartig aufzumachen, daß die erforderlichen Abschreibungen und Aufwendungen den Gewinn verzehren oder auf ein Mindestmaß herabdrücken. Hieran dürfte auch die in Aussicht genommene Genehmigung der Bilanzen nichts ändern, ganz abgesehen davon, daß die Kontrollstelle unmöglich in der Lage sein wird, die ihr zugemutete gewaltige Arbeit auch nur einigermaßen gründlich zu erledigen. […] Es ist unklar, woher die zahlreichen Sachverständigen für die betreffenden Arbeiten gewonnen werden sollen. Es ist ferner nicht abzusehen, wie für das zunächst in Aussicht genommene eine Jahr der Wirksamkeit der Vorschrift die nötigen Anlagen und Einrichtungen vorgenommen werden sollen.

Neben den aus der Verwaltung entspringenden finanziellen Lasten für das Reich tritt eine weitere Gefahr dadurch ein, daß die Unternehmer, die unter Friedensgebot stehen und dementsprechend auch der gebundenen Gewinnverteilung unterliegen, dafür auch die Innehaltung der Bestimmungen über die Befriedigung von seiten der Arbeiterschaft verlangen und falls diese nicht zu erreichen ist, sich an den Staat halten würden.

Zu Punkt 8 des Programms:

Der Reichswirtschaftsminister schlägt ferner vor, die Zahl der an der Wirtschaftspolitik beteiligten Ministerien auf drei zu verringern und das Reichsschatzministerium zu beseitigen. Es braucht nicht erst hervorgehoben zu werden, daß an sich eine jede Verminderung der Zahl der Zentralinstanzen erwünscht ist, aber auch in diesem Falle setzt sich die Theorie des Reichswirtschaftsministeriums über die Bedürfnisse der Praxis hinweg. Jede Vergrößerung bestehender Ministerien findet naturgemäß da ihre Grenze, wo die Möglichkeit einheitlicher Leitung aufhört. Es muß durchaus bestritten werden, daß die Verwaltung der schon jetzt recht großen Vermögenskomplexe des Reiches und die Verwertung der Heeresgüter gewissermaßen nebenamtlich in dem Reichsfinanzministerium oder dem Reichswirtschaftsministerium miterledigt werden könnten. Das wird in Zukunft noch viel weniger der Fall sein, wenn Zahl und Umfang der Reichsunternehmungen sich infolge Sozialisierung der dafür reifen Betriebe weiter vermehren. Dieser rein sachliche Grund hätte über kurz oder lang doch zu einer Trennung der Reichsvermögensverwaltung vom Reichsfinanzministerium führen müssen. Es ist daher ganz unerheblich, ob bei der Bildung des Reichsschatzministeriums akute politische Gründe mitgespielt haben. Würde die Zuteilung der Reichsvermögensverwaltung an eins der alten Ministerien möglich sein, so könnte dafür nur wieder das Reichsfinanzministerium, nicht aber das Reichswirtschaftsministerium in Betracht kommen. Es wäre grundverkehrt, Betriebsverwaltungen mit einer Instanz zu vereinigen, deren Aufgabe es ist, für die allgemeine Wirtschaft Richtlinien zu geben. In einer[70] wohlgeleiteten Staatsverwaltung sollte das Interesse desjenigen Ressortchefs, dem die allgemeine Wirtschaftspolitik anvertraut ist, nicht durch Sonderinteressen von noch so wichtigen Betriebszweigen berührt werden, deren Einfluß er sich, wenn sie seinem Schutze unterstellt sind, schlechterdings nicht entziehen kann. Andererseits wird es für das Kabinett von äußerster Wichtigkeit sein, neben dem Verkehrsminister ein weiteres Mitglied in seiner Mitte zu wissen, das über Erfahrungen verfügt, die nur die praktische Vermögensverwaltung im großen bieten kann. Dieser Ressortchef muß auf seinen Gebieten, unbeschadet der im Reichswirtschaftsministerium beziehungsweise im Kabinett zu bestimmenden allgemeinen Richtlinien, die erforderliche Selbständigkeit der Entscheidung haben. Er kann sich für die ihm unterstellten Betriebe die Preispolitik im einzelnen, die Festsetzung der Lieferungsbedingungen, die Regelung des Exportes, der Propaganda nicht aus der Hand nehmen lassen. Es wird wohl niemand daran denken, ein Verkehrsministerium zu schaffen, aber die Eisenbahntarifpolitik einer anderen Instanz zu übertragen. Das gleiche muß auch für die zweite Betriebsverwaltung des Reiches, das Reichsschatzministerium, gelten.

Diese Erwägungen sprechen auch dagegen, die Betriebsverwaltung des Reiches einer mittleren Behörde zu übertragen. Was gar den Gedanken anlangt, eine solche mittlere Behörde zwei Ministerien, dem Reichsfinanzministerium und dem Reichswirtschaftsministerium, zu unterstellen, so sprechen dagegen alle Erfahrungen der Verwaltung. Niemand kann zweien Herren dienen! Ebensowenig ist der Gedanke ausführbar, die Verwaltung der Reichsvermögenskomplexe einer Bank zu übertragen. Daß eine Vermögensbank große Aufgaben in bezug auf die Reichsvermögensverwaltung zu lösen hat, ist bereits an anderer Stelle erörtert worden. Daß die Vermögensbank aber industrielle Unternehmungen des Reiches verwalten soll, ist eine Auffassung, die wiederum, wie gleichfalls bereits oben ausgeführt, der Praxis nicht Rechnung trägt. Banken sind dazu berufen, industrielle Unternehmungen zu finanzieren und finanziell zu kontrollieren, aber nicht sie zu leiten. Dies kann vielmehr immer nur durch administrativ, technisch und kaufmännisch geschulte Persönlichkeiten erfolgen, die nicht banktechnisch erfahren zu sein brauchen, aber über die erforderlichen Fachkenntnisse und genügende Praxis auf ihrem Gebiet verfügen müssen.

Das Programm des Reichswirtschaftsministeriums muß mit allem Nachdruck abgelehnt werden. Es schafft eine Wirtschaft, die nicht lebensfähig ist und deren Struktur den Forderungen der Beteiligten in ihrer überwiegenden Mehrheit, mögen sie sich zum Sozialismus oder zu der ungebundenen Wirtschaftsauffassung bekennen, zuwiderläuft. Es hieße, einen verhängnisvollen Fehler begehen, wenn man sich von der weiteren Verfolgung der Idee eine sofortige Wirkung auf die Arbeiterschaft verspräche. Aber auch im weiteren Verlauf würde die durchgeführte Planwirtschaft aller Voraussicht nach so wenig den Wünschen und Hoffnungen der Arbeiterschaft gemäß sein, daß sie keinen Gewinn, sondern eine Gefahr für den sozialen Frieden bedeutet. Das Programm muß lauten: Sozialisierung, wo sie durchführbar ist, freie Betätigung der wirtschaftlichen Kräfte, wo sie nicht entbehrt werden kann. Die Sozialisierung[71] ist für weite und wichtige Gebiete im Gange, ein lückenloses Programm für ihren Ausbau läßt sich unter den gegenwärtigen unübersehbaren Umständen nicht aufstellen. Die nächste wichtige Etappe muß die Sozialisierung der elektrischen Krafterzeugung und Übertragung sein. Ist sie durchgeführt, so ist der Allgemeinheit ein neues Machtmittel in die Hand gegeben, dessen sie sich in nahezu gleicher Weise wie der Eisenbahnen bedienen kann, um eine Berücksichtigung ihrer Interessen allerorten und in allen Betrieben größten und kleinsten Umfanges sicherzustellen.

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