2.3.1 (bru1p): Regierungserklärung.

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Regierungserklärung.

Das Kabinett setzte die Besprechung vom vorherigen Tage über den gleichen Gegenstand fort und stellte nach eingehender Aussprache den Wortlaut der anliegenden Regierungserklärung fest1. Sie soll in der auf Nachmittag 4 Uhr anberaumten Vollsitzung des Reichstages von dem Herrn Reichskanzler abgegeben werden.

1

Text der Regierungserklärung im Anhang zum Protokoll in R 43 I /1442 , Bl. 218–225, gedruckt in RT-Bd. 427, S. 4728 –4730.

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