1.78 (vpa2p): Nr. 207 Bericht des Hamburgischen Gesandten und stellvertretenden Reichsratsbevollmächtigten Piper an das Staatsamt für auswärtige Angelegenheiten (Hamburg) über die Sitzung der Vereinigten Ausschüsse des Reichsrats am 12. November 1932 im Reichstagsgebäude

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[927] Nr. 207
Bericht des Hamburgischen Gesandten und stellvertretenden Reichsratsbevollmächtigten Piper an das Staatsamt für auswärtige Angelegenheiten (Hamburg) über die Sitzung der Vereinigten Ausschüsse des Reichsrats am 12. November 1932 im Reichstagsgebäude1

1

Der Bericht wurde am 14.11.32 abgesandt.

StArch. Hamburg, Senatskanzlei-Präsidialabteilung 1932 A 69 Abschrift

[Finanzpolitische Lage; Reichsreform; Reichsratsentschließung gegen das Vorgehen des Reichs in Preußen]

Die Sitzung der vereinigten Ausschüsse des Reichsrats am 12. November d. Js., in der unter Anwesenheit der Ministerpräsidenten und Finanzminister von fast allen deutschen Ländern die finanzpolitische Lage und die allgemeine innenpolitische Lage namentlich im Hinblick auf den Konflikt zwischen Reich und Preußen besprochen wurde, zerfiel, der Tagesordnung entsprechend, in zwei auch zeitlich voneinander getrennte Abschnitte. Am Vormittag wurde zunächst die Finanzpolitik erörtert2, über die Herr Senator Dr. Matthaei bereits Bericht erstattet hat. Der Nachmittag blieb den innerpolitischen Problemen, d. h. der eigentlich brennenden Frage der unmittelbaren Gegenwart vorbehalten. Diese Umstellung muß zunächst auffallen, da die eigentliche Hauptsache damit an die zweite Stelle gerückt wurde. Sie wird aber erklärt durch die Haltung Preußens in der ersten Ausschußsitzung des Reichsrats nach dem Leipziger Urteil3, in der der preußische Vertreter, Ministerialdirektor Dr. Brecht, das besondere Interesse Preußens an einer finanziellen Aussprache vielleicht allzu deutlich betont hatte. Nachdem die Reichsregierung diese Anregung sofort aufgegriffen hatte, wohl in der richtigen Erkenntnis, daß durch eine Zwischenschaltung der finanziellen Aussprache der Länderkritik an dem Vorgehen der Reichsregierung gegen Preußen etwas von ihrer Stoßkraft genommen werden könnte, hatte Preußen zwar wiederum versucht, die eigene Sache erneut in den Vordergrund zu schieben. Der Versuch ist jedoch, soweit ich unterrichtet bin, an dem Widerstand Bayerns gescheitert.

2

Über den Verlauf der Vormittagssitzung heißt es im RAnz. vom 14. 11. u. a.: Zunächst habe der RFM einen Überblick über die „Finanzlage im Reiche“ gegeben. „Danach rechnet er mit einem Ausfall bei den Steuer- und Zolleinnahmen in Höhe von etwa 700 bis 800 Millionen Reichsmark, von denen etwa 400 Millionen das Reich, der Rest die Länder treffen. Außerdem legte der Minister den Schuldenstand des Reiches und die Verpflichtungen des Reiches aus Garantien usw. dar. – Die Länder machten ihre bekannten Forderungen geltend: Abschlagszahlung des Reichs an die Länder auf die Eisenbahnabfindung, Beteiligung der Länder an den Zuschlägen zur Einkommensteuer und schließlich gleichheitliches Vorgehen des Reiches und der Länder bei der Ergreifung von Sparmaßnahmen. – Der Reichsminister der Finanzen sagte zu, diese Forderungen der Länder innerhalb der Reichsregierung zu besprechen.“

3

Es handelt sich um die Sitzung des Verfassungsausschusses des RR vom 3. 11. Zum Verlauf s. Dok. Nr. 191, P. 5.

Auch der Verlauf der Nachmittagssitzung ist ohne die Kenntnis der unmittelbaren Vorgeschichte nur schwer verständlich. Daher muß auch der Bericht etwas weiter ausholen. Die Ministerpräsidenten der süddeutschen Länder unter[928] Hinzuziehung von Thüringen und Hessen hatten sich bekanntlich einige Tage vorher in Würzburg getroffen4, nachdem gleichzeitig auch eine Besprechung der Finanzminister in München stattgefunden hatte. Der Zweck dieser Zusammenkunft war, die Stellung der süd- und mitteldeutschen Länder gegenüber dem Konflikt Reich–Preußen festzulegen, und man war dort übereingekommen, mit einer gemeinsamen Entschließung in der Sitzung der vereinigten Ausschüsse vorzugehen5. Dieser Beschluß ist auch die Ursache gewesen, daß z. B. Baden bei der preußischen Erklärung in der ersten Vollsitzung des Reichsrats am 10. November d. Js.6 von einer Stellungnahme zu dieser Erklärung überhaupt absah, da eine solche in den Würzburger Beschlüssen nicht vorgesehen war. Die Besprechung der Ministerpräsidenten der vier großen deutschen Länder am Freitag, dem 11. November d. Js., mit dem Reichskanzler7 hatte anscheinend zu einer völligen Klärung der aufgeworfenen Fragen noch nicht geführt, sodaß die süddeutschen Ministerpräsidenten mitsamt dem Reichsinnenminister sich aus der Vormittagssitzung entfernten, um die letzte Hand an diese Entschließung zu legen, die daher ausschließlich das Ergebnis ihrer Zusammenarbeit ist.

4

Dazu Anm 3 zu Dok. Nr. 203.

5

Text der in Würzburg angenommenen Entschließung: Dok. Nr. 203, Anlage 1.

6

Zum Text der pr. Erklärung und zum Verlauf der RR-Sitzung vom 10. 11. s. Anm 10 und 11 zu Dok. Nr. 202.

7

Dok. Nr. 204.

In der Nachmittagssitzung führte der Reichsinnenminister den Vorsitz, der die Besprechungen mit einer kurzen Einleitung eröffnete. Er entschuldigte zunächst das Ausbleiben des Reichskanzlers, der zu seinem eigenen Bedauern durch eine dringende Besprechung verhindert sei, an der Sitzung teilzunehmen. Zur Sache selbst übergehend bemerkte er, daß er über das Ergebnis der Wahlen weiter nichts aussagen wolle. Er beschränke sich, darauf hinzuweisen, daß der Reichskanzler fest entschlossen sei, mit den Parteien einen modus vivendi zu finden, und daß er mit vollem Ernst und im Bewußtsein der Verantwortung eine gedeihliche Zusammenarbeit mit ihnen anstrebe. Das eigentliche Problem des Tages sei die Reichsreform. Die Rede, die er über dieses Thema im Verein Berliner Presse gehalten habe8, und die verschiedenen Kanzlerreden9 seien das einzig Authentische über diesen Punkt, alles andere beruhe auf Kombinationen. Auf keinen Fall solle die Reform überstürzt werden, sondern die Reichsregierung werde versuchen, ihren Weg mit maßvoller Besonnenheit weiter zu verfolgen und sich mit Ruhe mit allen in Frage kommenden Faktoren über diesen Punkt unterhalten. Daß sowohl eine Verfassungs- wie eine Verwaltungsreform notwendig sei, wäre nach seiner Auffassung bereits allgemein anerkannt. Es gäbe dabei vier Hauptpunkte zu unterscheiden:

8

Dok. Nr. 180.

9

Hierzu vgl. Dok. Nr. 135, 166 und 171.

1. die Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen,

2. die Verwaltungsreform,

3. ein gesunder Finanzausgleich,

4. die Stabilisierung der Reichsregierung im Rahmen einer abzuändernden Verfassung.

[929] Über die augenblickliche Lage wolle er sich nicht weiter verbreiten. Das Leipziger Urteil durchzuführen, sei durchaus schwierig, und die Befriedigung der beiden Teile fast unmöglich. Es seien bereits mündliche und schriftliche Verhandlungen zwischen den Beteiligten geführt worden. Im Laufe der nächsten Woche sollten weitere zwischen dem Reichskanzler und dem Preußischen Ministerpräsidenten folgen. Er hoffe, daß eine möglichst befriedigende Einigung zustande komme, und er müsse zugeben, daß auch noch gewisse Wünsche zu befriedigen wären.

Die Reichsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß Maßregeln getroffen werden müßten, um den Dualismus zwischen Preußen und dem Reich zu beseitigen, und diese müßten ihren Niederschlag in der neuen Verfassung finden. Es sei klar, daß die Beseitigung des Dualismus gewisse Rückwirkungen auf die Stellung der anderen Länder haben müsse, und eine gerechte Ausbalancierung des innerpolitischen Gleichgewichts sei daher ebenfalls eine unabweisbare Forderung. Soweit wie irgend möglich solle das staatliche Leben und die politische Willensbildung Preußens nicht angetastet werden. Aber Preußen sei eben ein Sonderfall, das müsse ebenfalls zugegeben werden, so daß eine Rückwirkung auf andere Länder durch die Maßregel als solche nicht ohne weiteres gegeben zu sein brauche. Die Reichsregierung beabsichtige, den Reformplan der Öffentlichkeit erst mitzuteilen, nachdem ein Einvernehmen mit den Ländern hergestellt sei. Er solle daher, ehe das Kabinett dazu Stellung nehmen würde, mit den Ländern durchberaten werden, und auch eventuelle Änderungen, vorausgesetzt, daß sie notwendig wären, noch einmal den Ländern zur Beurteilung unterbreitet werden. Die Reichsregierung habe niemals daran gedacht, irgend ein deutsches Land zu vergewaltigen. Auch die Unebenheiten auf der deutschen Landkarte, namentlich in Norddeutschland, sollten nur im Einvernehmen mit dem betreffenden Lande und ohne Zwang ausgeräumt werden, wozu sich die Reichsregierung als ehrlicher Makler zur Verfügung stelle.

Zu dem zweiten Punkt, der Verfassungsreform, übergehend, bemerkte der Redner, infolge der Weimarer Verfassung sei die Finanzpolitik in ein System gebracht worden, das zur Aushöhlung der Länder führen müsse. Hier gälte es nun, das Steuer entschlossen herumzulegen. Es müßten manche Aufgaben, die die Organe des Reichs an sich gezogen hätten, den Ländern und den Gemeinden wieder zurückgegeben werden. Ein unmittelbares Eingreifen des Reichs in das Leben der Gemeinden sei nicht beabsichtigt. Die Reichsregierung beabsichtige eine Verminderung der obersten Reichsbehörden. Durch die sogenannte Fonds-Wirtschaft sei die Reichsregierung in die Lage gekommen, sich an vielen Dingen unmittelbar zu beteiligen, die sie eigentlich nichts angingen. Das müßte zunächst abgestellt werden. Das sei auch die Voraussetzung eines gesunden Finanzausgleichs, der die Länder in die Lage versetzen wolle, ihre neuen Aufgaben selbst zu finanzieren. Näher auf diese Frage einzugehen, vermied der Minister, stellte aber Äußerungen des Reichsfinanzministers darüber in Aussicht.

Der verfassungsändernde Plan der Reichsregierung sähe hauptsächlich eine Stabilisierung der Regierung im Reiche und eine Abänderung des Wahlrechtes vor. Der Reichsrat solle in seinen Rechten ausgestaltet und stärker zu einem Instrument der Gesetzgebung gemacht werden. Dagegen sei nicht beabsichtigt,[930] ihm irgendwelche berufsständischen Elemente beizumischen, vielmehr werde der Gedanke erwogen, ob es zweckmäßig sei, eine zweite Kammer um den Reichswirtschaftsrat herum zu schaffen. Es blieb unklar in den Ausführungen des Reichsinnenministers, ob irgend eine Verbindung zwischen diesen beiden Körperschaften hergestellt werden solle oder nicht. Das Wahlalter müsse unbedingt heraufgesetzt werden. Die Zahl der Jahre sei noch unsicher; ob 1 oder 2 oder 5 Jahre, werde noch erwogen. Seine Worte im Verein Berliner Presse seien nur als ein Versuch, die öffentliche Meinung zu erkunden, aufzufassen. Auch die Frage der Mehrstimmen für Kriegsteilnehmer und Familienernährer sei nur als vorläufiger Gedanke in die Debatte geworfen.

Die Bereinigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen und die Verwaltungsreform seien die eigentlichen Hauptstücke des Programms. Die Reichsregierung werde hiermit ohne Überstürzung und besonnen vorangehen, und er hoffe und wünsche, zunächst mit den Ländern in dieser schwierigen Frage einig zu werden, um dann, getragen von der moralischen Unterstützung der Länder, auch bei den politischen Parteien im Laufe der Zeit auf ein wachsendes Verständnis zu stoßen. Wenn man einwende, daß Deutschland zurzeit andere Sorgen habe als gerade die Reichsreform, so verweise er auf das, was der Reichskanzler gesagt habe, nämlich, daß Notzeiten zugleich auch immer Reformzeiten gewesen wären10. Nach seiner Auffassung könne man mit der Reform nicht länger warten und es gelte nunmehr, wenigstens einen entschlossenen Anfang zu machen. Es öffne sich damit ein großes und weites Arbeitsgebiet, und er richte an die Länder die herzliche Bitte, Hand in Hand mit der Reichsregierung ans Werk zu gehen.

10

Äußerung v. Papens in der Besprechung mit den Regierungschefs von Bayern, Sachsen, Baden und Württemberg am 11.11.32 (Dok. Nr. 204).

Der preußische Ministerpräsident Braun führte folgendes aus: Ohne Vorwürfe gegen den Reichsinnenminister erheben zu wollen, müsse er doch gestehen, daß er erwartet habe, über die Absicht der Reichsregierung hinsichtlich der Reichsreform etwas mehr zu hören. Die Ausführungen des Ministers gäben eigentlich keine Möglichkeit zu einer eingehenden Erörterung. Danach müsse er annehmen, daß die Dinge noch völlig im Fluß seien und auch im Schoße der Reichsregierung noch keine Gestalt angenommen hätten. Er müsse ja annehmen, daß bei der gestrigen Konferenz etwas genauere Angaben gemacht worden seien, sonst wäre ihm ihre lange Dauer nur schwer verständlich. Der Reichsminister habe erklärt, das Schwergewicht der Reichsreform läge in der Lösung des Problems Reich und Preußen. Dieses Problem habe ja die Länder-Konferenz schon jahrelang beschäftigt und ihre Besprechungen hätten sehr wertvolles Material zur Lösung gezeitigt. Es sei zwar nicht gelungen, die einzelnen Länderwünsche alle unter einen Hut zu bringen. Er hoffe aber trotzdem, daß man die Vorarbeiten nicht ungenützt lasse. Auch er müsse zugeben, daß der durch die Weimarer Verfassung geschaffene Zustand nicht befriedige. Das käme daher, daß Deutschland eben kein reiner Föderativ-Staat sei. Schon Bismarck habe eingesehen, daß bei der ungleichen Größe der einzelnen deutschen Länder kein reiner Föderativ-Staat möglich sei. Das Ergebnis wäre die Hegemonial-Stellung[931] Preußens gewesen. Welchen Weg wolle man nunmehr einschlagen? Solle der frühere Zustand wiederhergestellt werden oder welche neue Konstruktion wolle man an die Stelle der jetzigen Zustände treten lassen? Er müsse fragen, ob es der richtige Weg sei, wenn man den bisherigen Zustand, wie es nach den gewissen Anläufen der Reichsregierung den Anschein habe, auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung beseitigen wolle. Das Urteil hierüber wolle er der Versammlung überlassen. Der jetzige Zustand nach dem Leipziger Urteil wäre der, daß es zwar eine Länderregierung gäbe, die Regierungsgewalt aber beim Reiche läge. Das Reich stehe auf dem Standpunkt, daß das notwendig sei zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung. Dagegen müsse er sagen, daß in Preußen Ruhe und Ordnung nicht in stärkerem Maße gestört seien als in irgendeinem anderen deutschen Lande. Die Motivierung, die allein nach der Verfassung möglich wäre, genüge nicht mehr. Daraus entnehme er, daß es der Reichsregierung nicht darauf ankomme, Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, sondern daß sie ihren Schritt als einen ersten Schritt in der Richtung auf die Reichsreform ansähe, und er müsse wiederum fragen, ob das wirklich der geeignete Weg wäre, um zu einer gesunden Regelung zu kommen. Er selbst sei ja seit Jahr und Tag bemüht gewesen, ein solches Ziel herbeizuführen. Es sei ja gar nicht notwendig gewesen, einen so gewaltsamen Schritt zu unternehmen, wenn man die Reichsreform wirklich hätte fördern wollen. Das Natürlichste wäre es daher, wenn der verfassungswidrige Anlauf wieder gutgemacht würde und die preußischen Minister in ihre Ämter wieder eingesetzt würden. Das sei aber bisher nicht geschehen. Er gäbe zu, daß durch das Leipziger Urteil eine schwierige Lage geschaffen sei. Aber sie ließe sich überbrücken. Dort wo das Urteil ganz klar sei, nämlich in dem, daß die Amtsenthebung der preußischen Minister ungesetzlich sei, müsse das Unrecht wiedergutgemacht werden. Im übrigen sei er bereit zu verständnisvoller Zusammenarbeit. Aber wenn die Reichsregierung schon diesen ersten Schritt zur Verständigung zu tun nicht bereit sei, müsse er für überflüssig halten, noch weiter darüber zu reden. Er habe gestern noch erklärt, daß über alles Weitere, wo die Ermessensfragen hineinspielten, verhandelt werden könne, sobald die Wiedereinsetzung in die Ämter erfolgt wäre. Wenn diese Voraussetzungen aber nicht gegeben wären, hätte die ganze Sache keinen Sinn. Er brauche dieser Versammlung wohl nicht auseinanderzusetzen, in welcher unangenehmen Lage die Preußische Regierung sich zurzeit befände. Sie solle die Vertretung gegenüber dem Reichsrat und den anderen Körperschaften ausüben. Der einzelne Minister müsse sich aber in jedem Falle an den ihm unterstellten Staatssekretär wenden, um das nötige Aktenmaterial zu erhalten. Das sei eine unwürdige Rolle, die man ihnen dadurch zumute, und darin könne er auch keine loyale Ausführung des Leipziger Urteils erblicken, jedenfalls würde dadurch keine gedeihliche Atmosphäre geschaffen für eine künftige Lösung des Dualismus. Das eine wolle er nur sagen, daß dieses Problem gegen Preußen unter keinen Umständen gelöst werden könne. Der Reichsinnenminister habe in seiner Rede gesagt, soweit wie möglich solle die eigenstaatliche Willensbildung Preußens nicht angetastet werden. Wenn es ihm damit ernst sei, so müsse unter allen Umständen der jetzige Zustand erst beseitigt werden. Die preußischen Minister klebten nicht an ihren Ämtern. Diese[932] seien in dem jetzigen Zustand nur unangenehm. Er selber sei als Ministerpräsident in der allermißlichsten Lage, denn er könne sein Amt überhaupt nicht niederlegen, da er vom Landtag gewählt sei. Dieser Zustand müsse so schnell wie möglich beseitigt werden. Es blieben nachher noch Schwierigkeiten zur Erledigung genug übrig. Er selber sei z. B. gar nicht in der Lage gewesen, sich an der finanzpolitischen Debatte zu beteiligen. Es läge aber auch im Interesse des Reichsrats, daß das größte deutsche Land bei einer solchen Gelegenheit nicht ausgeschaltet würde. Es frage sich auch, ob es in der gegenwärtigen Lage angebracht wäre, eine durchgreifende Reform, wie sie anscheinend die Reichsregierung beabsichtige, durchzuführen. Vorher müsse man sich doch vergegenwärtigen, ob überhaupt die maßgebenden Faktoren für eine solche Reform zu haben seien. Er könne sich die notwendige ⅔Majorität nicht herausrechnen, und er sei doch auch kein Neuling im politischen Leben. So bleibe die Frage offen, wie die Reichsregierung weiter zu prozedieren gedenke. Jedenfalls dürfte die Stimmung nicht noch weiter verwirrt werden. Alles käme jetzt darauf an, Klarheit zu schaffen.

Der Bayerische Ministerpräsident Held sagte, er wolle zunächst einige Vorfragen stellen. In einem Berliner Blatte habe er die Mitteilung gelesen, daß beabsichtigt sei, den Reichstag sofort wieder aufzulösen. Er möchte gern etwas Näheres darüber erfahren, denn wenn tatsächlich die Absicht bestände, so wäre es das Beste, wenn die versammelten Länderminister unverzüglich wieder zu ihren heimischen Penaten zurückreisten. Jegliche Zusammenarbeit hänge davon ab, daß über die Absichten der Reichsregierung in dieser Frage alle Zweifel ausgeräumt würden. Der Preußische Ministerpräsident habe auf die Besprechung der süddeutschen Länder mit dem Reichskanzler angespielt. Er bäte zu erwägen, daß auch Gründe, die durchaus im Interesse Preußens gelegen hätten, für ein solches Verfahren sprechen könnten, und was für Preußen gelte, gelte auch für die kleineren Länder. Das Vorgehen des Reichs gegen Preußen berühre in gleicher Weise alle Länder in ihren Beziehungen zum Reich und in ihren Beziehungen zueinander. Das sei auch der Grund gewesen für Baden und Bayern, sich an dem Prozesse vor dem Staatsgerichtshof zu beteiligen. Trotz verschiedener Beurteilung der rechtlichen Lage bestehe aber, soweit er es übersehen könne, darüber Einigkeit, daß durch die letzten Vorgänge eine Verlagerung des Kräfteverhältnisses innerhalb des Reichs eingetreten sei. Er müsse daher Maßnahmen fordern, die zu einem Ausgleich in den Störungen dieses Gleichgewichtsverhältnisses führen sollten.

Im Anschluß an diese Bemerkungen gab sodann der Bayerische Ministerpräsident eine längere Darstellung seiner Auffassung der Rechtslage, die sich fast durchweg inhaltlich und zum Teil auch wörtlich mit seinen in Stuttgart gemachten Ausführungen11 deckte, so daß ich wohl auf den Bericht über jene Sitzung verweisen kann. Der Redner fuhr dann fort, wenn nach dem Urteilsspruch des Staatsgerichtshofs der alten Regierung in Preußen noch gewisse Befugnisse belassen worden wären, so müsse ihr auch die Möglichkeit gegeben werden, diese Befugnisse auszuüben, sonst wäre das Urteil nicht mehr vollziehbar[933] und damit ein Nonsens. Mit Ausnahme der Vertretungen läge nunmehr die ganze Ausübung des ministeriellen Amtes bei dem betreffenden Reichskommissar. Das verstoße nach seiner Meinung aber gegen den Sinn des Leipziger Urteils. Ein solches Verfahren sei weder nach der Verfassung noch nach dem Urteilsspruch zulässig. Er bedauere besonders, daß man nicht einmal die Begründung des Urteils abgewartet habe, sondern vorher in so einschneidender Weise in die Verwaltung des Landes Preußen eingegriffen habe12. Von dem Ausmaß dieses Eingriffes in das Organisationsrecht eines Landes habe er sich vorher überhaupt keine Vorstellungen machen können, und er müsse die Reichsregierung dringend bitten, irgendwelche Verzweiflungsakte von sich aus zu unterlassen. Namentlich sollte sie nicht an der Vernunft anderer Leute zweifeln. In den Länderregierungen säßen überwiegend vernünftige Leute, mit denen man diese Fragen in Ruhe besprechen könnte. Aber wenn er immer lesen müsse, daß man über juristische Zwirnsfäden nicht stolpern dürfe, so wolle er mit seiner Meinung nicht hinter dem Berge halten, daß eine solche Auffassung, wenn die Reichsregierung sie sich zu eigen machen sollte, unmittelbar zur Katastrophe führen müsse. Er rufe daher der Reichsregierung zu: „Principiis obsta“. Für einen derartigen Notstand, wie ihn sich anscheinend die Reichsregierung konstruiere, läge keinerlei Voraussetzung vor. Auf dem Wege, den die Länderkonferenz gewiesen habe, wäre man auch zu dem Ziele der Beseitigung des Dualismus Reich und Preußen gekommen, und damals wäre sogar Bayern bereit gewesen, Preußen im gewissen Sinne eine Hegemonial-Stellung einzuräumen. Schon in früheren kabinetten sei ähnliches erwogen worden, wie man es jetzt verwirklicht habe. Die Reichsregierung behaupte, die Verfassung nicht verletzt zu haben und berufe sich dabei auf das von ihr eingerichtete Provisorium. Er selber möchte ja dieser Auffassung gern beitreten, wenn er nur könne. In Wahrheit sei aber die Reichsreform bereits in Fluß und dadurch eine tatsächliche Verschiebung des inneren Gleichgewichts eingetreten, so daß es absolut ausgeschlossen wäre, die Dinge in dem Zustande, in dem sie sich zurzeit befänden, auch zu belassen. Die Reichsregierung müsse für das notwendige Korrelat ihres eigenen Vorgehens sorgen, also die Sicherung der notwendigen Rechte der Länder in die Wege leiten. Über die zu ergreifenden Maßnahmen würden sich die Länder mit der Reichsregierung in einer Sonderkonferenz besprechen13. Aber man dürfe damit nicht länger warten. Die außerpreußischen Länder kämen nun mit jedem Tage in eine immer schwierigere Lage. Nach der erfolgten Personal-Union zwischen dem Reich und Preußen bestehe keine unbeeinflußte Willensbildung des preußischen Staates mehr. Auf der anderen Seite sei aber Preußen nunmehr auch an der politischen Willensbildung des Reichs in ganz anderem Maße beteiligt als bisher durch die mit der preußischen Verwaltung[934] beauftragten Mitglieder der Reichsregierung. Man höre viel, daß damit der Zustand unter Bismarck wiederhergestellt sei. Das könne er aber nicht anerkennen, da der Ausgangspunkt ein völlig anderer sei. Damals wäre ein bestehendes Land in die Funktionen des Reichs eingeschaltet worden, jetzt lägen die Dinge umgekehrt, indem das Reich von sich aus in Preußen eingegriffen habe. Damit sei ein neues Verhältnis zwischen Reich und Preußen zur geschichtlichen Tatsache geworden. Die anderen Länder warteten aber zur Stunde immer noch auf ihre eigene Sicherung. Er bäte die Reichsregierung, möglichst schnell sich hierüber mit den legalen Instanzen ins Benehmen zu setzen. Ausschlaggebend sei dabei die Frage, welchen Weg die Reichsregierung einschlagen wolle. Das neue Verhältnis unter Anwendung von Art. 48 der Reichsverfassung zu begründen, halte er für unmöglich. Die Sicherung dürfe auf keinen Fall auf einem verfassungsmäßig gewaltsamen Wege erfolgen. Der zweite Schritt würde, sobald man derartiges erwägen sollte, viel schwieriger werden als der erste, und darin läge ein sehr großer Unterschied zum Nachteil der Länder. Was das Wahlalter betreffe, so gäbe er zu, daß man diese Frage genau nachprüfen müsse. Eine Nachprüfung läge im Interesse des ganzen Volkes. Er wolle aber die Reichsregierung nicht im Unklaren darüber lassen, daß er für ein Mehrstimmenrecht, das sich auf Besitz oder auf einen gewissen Intellektualismus gründe, nicht zu haben sei. Zusammenfassend wolle er nur noch sagen, daß ein Stehenbleiben auf dem jetzigen Standpunkt nach seiner Auffassung nicht möglich sei. Der Weg der Reform müsse mit Notwendigkeit beschritten werden, und zwar sobald als möglich, sonst schwebten die Länder, was ihre Sicherheit anbetreffe, völlig in der Luft. Er müsse sich auch fragen, ob nicht die wirtschaftliche Frage zurzeit noch wichtiger sei als die Frage der Reichsreform, und die allerwichtigste sei vielleicht die Lösung der Zinsfrage, denn wenn die Arbeit nur einen Ertrag bringe von 3%, dagegen aber eine Zinsenlast von 10% zu zahlen sei, so wären alle Bemühungen, die Wirtschaft zu beleben, zum Scheitern verurteilt. Auf alle Fälle mache er darauf aufmerksam, daß es in diesen lebenswichtigen Fragen nicht darauf ankäme, eine patentierte Meinung der Reichsregierung durchzusetzen, weil das einfach den Tod unseres politischen Lebens bedeuten würde.

11

Auf der Stuttgarter Länderkonferenz am 23. 7. (Dok. Nr. 83).

12

Gemeint ist die Beauftragung von Reichsministern mit der kommissarischen Leitung verschiedener pr. Ministerien am 30.10.32 (vgl. Anm 17 zu Dok. Nr. 179). Sie erfolgte fünf Tage nach dem Leipziger Urteil (25. 10.) und der vom Reichsgerichtspräsidenten mündlich verkündeten Urteilsbegründung (25. 10.), jedoch lange vor dem Bekanntwerden der schriftlichen „Entscheidungsgründe“, die den Prozeßbeteiligten erst am 14.11.32 zugeleitet wurden. Näheres in Anm 2 zu Dok. Nr. 177.

13

Zu einer solchen Konferenz kam es in der Zeit des Papenkabinetts nicht mehr. Vgl. die Beschlüsse vom 18. und 25.11.32 (Dok. Nr. 216, P. 5; 232, P. 6).

Im Anschluß daran verlas der Redner die Entschließung, die er als Antrag der Ausschüsse einbrachte14:

14

Zur ursprünglichen Fassung der Entschließung s. Dok. Nr. 202, Anlage 1. Die hier vorgelegte Fassung ist das Ergebnis der von Piper in diesem Bericht eingangs erwähnten Redaktionsbesprechung zwischen dem RIM und den süddeutschen Ministerpräsidenten.

Der Reichsrat wolle folgende Entschließungen fassen.

I.

Die Maßnahmen des Reichs vom 29. und 30. Oktober 1932 gehen über die Maßnahmen, die durch die Notverordnung vom 20. Juli 1932 getroffen wurden, weit hinaus.

Ohne bei diesem Anlaß die Frage der Rechtsbeständigkeit dieser Anordnungen weiter zu berühren, stellt der Reichsrat fest, daß durch diese Maßnahmen eine grundlegende und tiefgreifende Veränderung im bisherigen verfassungsmäßig[935] festgelegten Kräfteverhältnis zwischen dem Reich und Preußen, zwischen dem Reich und den Ländern und zwischen den Ländern untereinander herbeigeführt worden ist. Die obersten Reichsorgane haben wiederholt die Zusage gegeben, daß an dem grundsätzlichen Verhältnis zwischen dem Reich und den Ländern nichts geändert werden soll. Der Reichsrat erwartet daher, daß die Reichsregierung im Hinblick auf diese Zusage so rasch wie möglich die zur Behebung der eingetretenen Gleichgewichtsänderung erforderlichen Maßnahmen trifft.

II.

Bei der großen Bedeutung einer Reichsreform für das Schicksal von Volk und Reich stellt der Reichsrat an die Reichsregierung das dringende Ersuchen, unter Vermeidung überstürzter Maßnahmen und einer übereilten Behandlung die deutschen Länder bei der Gestaltung der Entwürfe noch vor ihrer Verabschiedung im Reichskabinett und vor einer öffentlichen Bekanntgabe maßgebend zu beteiligen.

Der Sächsische Ministerpräsident Schieck stimmte der Entschließung zu, ohne sich der Begründung in allen Punkten anzuschließen.

Der Thüringische Ministerpräsident Sauckel (NSDAP) bat, bei den Besprechungen die Länder besonders zu berücksichtigen, die eine verfassungsmäßige Regierung hätten. Auch er rückte die wirtschaftlichen Fragen in den Vordergrund und betonte zum Schluß, daß eine Regierung, die nicht im Volke wurzele, auch keine Qualifikation zu einer Reichsreform habe.

Der badische Staatspräsident Schmitt schloß sich hinsichtlich der Reichsfragen dem bayerischen Ministerpräsidenten Held an. Er betonte, daß auch nicht durch Reservatrechte die Verschiebung im innerpolitischen Gleichgewicht Deutschlands wieder auszugleichen sei. Er brachte dann noch einmal die Frage der geplanten Reichstagsauflösung zur Sprache und berief sich darauf, daß der Reichskanzler gegenüber dem Vertreter einer westfälischen Zeitung die Äußerung getan haben solle, die Besprechungen mit den Parteien seien nur als Scheinbesprechungen aufzufassen. Der Kanzler wolle nur den Parteien zwei Fragen vorlegen: 1.) ob sie sein Programm unterstützen wollten und 2.) ob sie mit der Verfassungsreform, die unabänderlich sein solle, einverstanden wären.

Der Reichsinnenminister erklärte alle diese Gerüchte für grundlose Kombinationen. Ob irgendwelche Verlautbarungen von seiten des Kanzlers vorlägen oder nicht, darüber äußerte er sich nicht.

Der Vertreter der Rhein-Provinz Hamacher vermißte in der Rede des Reichsinnenministers irgendeine Äußerung über die zukünftige Stellung der preußischen Provinzen. Darauf erwiderte der Vorsitzende15, daß die preußischen Provinzen Teile Preußens wären und daß Verhandlungen betreffend das Verhältnis der Provinzen zur Spitze des Staates noch im Flusse wären. Zu der Entschließung bemerkte der Reichsinnenminister nur noch, daß die Ernennung der neuen kommissarischen Leiter der preußischen Ministerien nicht über das hinaus gehe, was in anderen Fällen schon geschehen sei. Das Verfahren beruhe[936] auf dem Ministergesetz16. Im übrigen läge die Entscheidung beim Reichspräsidenten und eine gewisse Querverbindung zwischen den Kommissaren und den Ministern sei in Aussicht genommen.

15

RIM v. Gayl.

16

Bezieht sich vermutlich auf § 6 des „Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichsminister (Reichsministergesetz)“ vom 27.3.30, der wie folgt lautet: „In der Regel wird den Reichsministern die Leitung eines abgegrenzten Geschäftszweigs (die Leitung eines Reichsministeriums oder die Leitung mehrerer Reichsministerien) übertragen. Ausnahmsweise kann von der Übertragung der Leitung eines Reichsministeriums abgesehen werden.“ (RGBl. I, S. 96 ).

Der Entschließung wurde darauf mit Mehrheit zugestimmt17. Die Mehrheitsverhältnisse sind einigermaßen zweifelhaft. Soweit ich habe feststellen können, hat Thüringen wohl infolge seiner Beteiligung an Würzburg für die Entschließung gestimmt; dagegen aber Mecklenburg-Strelitz, dessen Ministerpräsident v. Michael der Deutschnationalen Volkspartei angehört. Der deutschnationale Minister Küchenthal von Braunschweig, wo im übrigen bekanntlich auch die Nationalsozialisten am Ruder sind, hat sich der Stimme enthalten, desgleichen der Mecklenburg-Schwerinsche Ministerpräsident Granzow, der ebenfalls Mitglied der NSDAP ist. Oldenburg hat gegen die Resolution gestimmt18. Die Stellungnahme Anhalts, das durch den deutschnationalen Minister Knorr vertreten war, blieb unklar. Die anderen Länder haben für die Entschließung gestimmt. Preußen hat durch seine Zustimmung zum Ausdruck bringen wollen, daß durch seine Einbeziehung der Entschließung das einseitige süddeutsche Gepräge genommen wird. Da aber trotzdem feststeht, daß die Entschließung wesentlich, wie schon gesagt wurde, aus der Zusammenarbeit des Reichsinnenministers mit den Ministerpräsidenten der süddeutschen Länder hervorgegangen ist, so wird im Preußischen Staatsministerium zurzeit erwogen, ob es bei der endgültigen Abstimmung in der Vollsitzung des Reichsrats seinerseits noch eine Erklärung abgeben soll oder nicht. Davon würde unter Umständen eine Stellungnahme der übrigen norddeutschen Länder, die bislang völlig ausgeschaltet gewesen sind, abhängig zu machen sein19.

17

Die Entschließung wurde in der hier angenommenen Fassung im „Pressebericht“ der RReg. Nr. 297 vom 14. 11. (Ausschnitt in R 43 I /1883 , S. 287), ferner u. a. im RAnz. vom gleichen Tage veröffentlicht. Sie ist abgedr. auch in Horkenbach 1932, S. 377.

18

Oldenburg hatte seit 16.6.32 eine ausschließlich von Nationalsozialisten gebildete Regierung (Schultheß 1932, S. 111).

19

Die Entschließung wurde vom RR in seiner Vollsitzung am 18. 11. mit großer Mehrheit (Teil I) bezw. einstimmig (Teil II) angenommen. Zuvor hatte MinDir. Brecht für Preußen folgende Erklärung verlesen: Seine Reg. erwarte „an Stelle ungesunder und gewaltsamer Experimente, wie sie zur Zeit mit Preußen angestellt werden, eine organische Reform des Verhältnisses von Reich und Ländern auf dem ordentlichen verfassungsmäßigen Wege. Sie hat sich von 1928–1930 an den Vorarbeiten zu einer solchen Reform in der Länderkonferenz und ihren Ausschüssen stark beteiligt und auch später Anregungen gegeben. Da durch die unbegreifliche Unterlassung der gegenwärtigen Reichsregierung, trotz des Vorstoßes vom 20. Juli 1932, noch immer kein Entwurf den Ländern vorliegt, so verlangt die preuß. Staatsregierung auch aus diesem Grunde die sofortige Aufhebung aller Sondermaßnahmen in Preußen. – Sie hält es übrigens mit geordneten Zuständen nicht für vereinbar, daß eine mit der Reichsverfassung in vielen Punkten in Widerspruch stehende Verordnung, wie die vom 20. Juli 1932, trotz der Entscheidung des Staatsgerichtshofs noch immer unverändert im Reichsgesetzblatt stehen bleibt. Die heute ergangene neue Verordnung [Erlaß des RPräs. vom 18. 11., vgl. Dok. Nr. 220] wird nach Ansicht der preuß. Staatsregierung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs nicht gerecht und schafft eine weitere Erschwerung der Lage.“ Seitens der übrigen norddeutschen Regierungen wurden in diesem Zusammenhang Erklärungen nicht abgegeben (Sitzungsbericht im RAnz. vom 19.11.32).

gez. Dr. Piper

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