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1. Eingabe des Neunerausschusses der Geschäftsleiter der Kriegsorganisationen.
[Ausgehend von einem Einzelfall erörtert das RKab., ob gesetzgeberische Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit der Bestimmung der VO über die[647] Änderung des Einfuhrverbots vom 16.1.17 mit denjenigen der VO gegen Preistreiberei vom 8.5.18 notwendig sind2.]
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Im vorliegenden Fall war der Geschäftsführer der Reichsfischversorgungsgesellschaft nach der (zugunsten des Reichsfiskus erfolgten) Veräußerung von beschlagnahmtem Einfuhrgut wegen angeblicher Erfüllung des Tatbestandes strafbarer Preistreiberei strafrechtlich verfolgt worden. RK Bauer äußert die Ansicht, „daß man durch die Verhaftung eines angesehenen Kaufmanns, der lediglich pflichtgemäß die ihm gegebenen Vorschriften befolgt habe, die Zwangswirtschaft lächerlich machen wolle“. – Weitere Materialien in: R 43 I/614. Zum Fortgang s. diese Edition: Das Kabinett Müller I, Dok. Nr. 24, P. 13.