2.23.5 (bau1p): 5. [Fragen des Einheitsstaats.]

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5. [Fragen des Einheitsstaats.]

Reichsminister Dr. Bell regt an, vor der Verabschiedung der Verfassung die Frage der Reichseinheit (Artikel 18) nochmals im Sinne einer strafferen Herstellung des Einheitsstaates zu prüfen11.

11

Die Schaffung eines das Reichsgebiet neugliedernden dezentralisierten Einheitsstaates war durch Art. 11 des von StS Preuß vorgelegten Entw. einer RV vorgezeichnet (Reichsanzeiger vom 20.1.19), wurde aber durch § 4 des Ges. über die vorläufige Reichsgewalt vom 10.2.19 mit der Bestimmung blockiert, daß „der Gebietsstand der Freistaaten nur mit ihrer Zustimmung geändert werden“ dürfe (RGBl. S. 169 ). Zur weiteren parlamentarischen Behandlung s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 36 und 101. Das Ergebnis der Beratungen des Verfassungsausschusses der NatVers. war in Art. 18 der zukünftigen RV niedergelegt, der die Um- und Neugliederung von Ländern von dem positiven Ausgang einer Abstimmung durch die betroffene Bevölkerung und der Sanktionierung durch ein Reichsgesetz abhängig machte. Die auf die Ermöglichung von Volksabstimmungen bezüglichen Teile des Art. 18 werden anschließend allerdings vom Plenum durch die Einfügung des Art. 167 für die Dauer von zwei Jahren nach Inkrafttreten der RV suspendiert (s. dazu die NatVers.-Beratungen vom 22. und 31. 7.; NatVers.-Bd. 328, S. 1800  ff. und 329, S. 2142 ff.).

Reichsminister Erzberger schlägt vor, in einem engeren Ausschuß des Kabinetts nochmals die Verfassung daraufhin durchzugehen, daß alle Hindernisse beseitigt werden, die etwa noch gegen die Entwicklung zum Einheitsstaat in der Verfassung enthalten sein könnten12. Das Kabinett stimmt dem zu. Reichsminister David wird das Weitere veranlassen.

12

Vorgänge über die kabinettsinternen Beratungen konnten in R 43 I nicht ermittelt werden; vgl. jedoch den Kabinettsbeschluß vom 14. 7. (Dok. Nr. 25, P. 9).

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