2.152 (bau1p): Nr. 150 Der Reichskanzler an die Gewerkschaftskommission Barmen-Elberfeld. 19. Januar 1920

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[547] Nr. 150
Der Reichskanzler an die Gewerkschaftskommission Barmen-Elberfeld. 19. Januar 1920

R 43 I /2715 , Bl. 22–23 Abschrift1

1

Ein von GehRegR Brecht bearbeiteter Entw. dieses Schreibens befindet sich in: R 43 I /2715 , Bl. 20 f. – Eine Abschrift erhielten das Büro des RPräs., der RWeM, der RVM, der PrArbM und der PrIM.

[Betrifft: Ausnahmezustand.]

Der Reichspräsident und die Reichsregierung würdigen durchaus die Gründe, die von der Gewerkschaftskommission gegen die Aufrechterhaltung von Ausnahmevorschriften vorgebracht werden2. Trotzdem ist die Aufrechterhaltung leider durch die große Notlage des Landes notwendig. Es ist zur Zeit unmöglich, jedem einzelnen diese Notlage im Wege der Aufklärung und ohne Zwang klar zu machen. Die Lage ist die, daß ein kurzes Aussetzen der Eisenbahn auch nur auf einzelnen Strecken zu einer plötzlichen furchtbaren Gesamtkatastrophe im ganzen Reich führen kann. Das Gleiche gilt für ein Aussetzen im Kohlenbergbau. In welchem Maße dies der Fall ist, kann bei der Verwickeltheit der wirtschaftlichen Verhältnisse schwer in vollem Umfange dargelegt werden. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen. Unter anderen Werken, die infolge des letzten kurzen Streiks der Eisenbahnarbeiter3 nicht mit Kohlen beliefert werden konnten, gehören beispielsweise die Stickstoffwerke in Oppau. Nur wenige genaue Sachkenner, nicht die einzelnen Arbeiter, wissen, was das bedeutet. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß eine sofortige reichliche Zufuhr von Kunstdünger an die Landwirtschaft erfolgen muß, wenn die kommende Ernte nicht vollständig mißraten soll. Eine schlechte Ernte bedeutet aber eine furchtbare Katastrophe und den Tod für Hunderttausende, während eine gute Ernte zu besseren Arbeitsverhältnissen und wirtschaftlicher Gesundung führen kann. Ernährungszuschüsse aus dem Auslande sind in solchem Umfange bei dem fortschreitenden Tiefstande der Valuta nicht zu bezahlen. Es kommt daher alles darauf an, daß in den nächsten Wochen bis zur Frühjahrsbestellung noch mit voller Kraft Stickstoff, Kali und Phosphat hergestellt werden. Die bisherige Produktion muß erheblich gesteigert werden. Statt dessen hat sich trotz Beschlagnahme aller in der Umgebung des Oppauer Werkes vorhandener Kohlenmengen,[548] wodurch wieder andere wichtige Industrien geschädigt wurden, die vorübergehende Einstellung infolge der Verkehrsstockung aus dem Ruhrbezirk nicht vermeiden lassen. Dadurch geht nicht nur die Produktion einiger Tage, sondern aus technischen Gründen die Produktion von Wochen zurück. Das ist nur ein Bespiel von vielen, die nicht ohne weiteres allen Beteiligten klar sind und sein können. Darum bleibt der Regierung in der größten wirtschaftlichen Notlage nichts anderes übrig, als in möglichst schonender Weise mitteils der Ausnahmevorschriften Zwang anzuwenden oder doch zuzulassen. Niemand ersehnt mehr als die Reichsregierung den Tag, wo die Gefahr eines wirtschaftlichen Zusammenbruches des ganzen Landes infolge örtlicher Streiks beseitigt ist und wo sie daher das Streikrecht auch in lebenswichtigen Betrieben nicht mehr anzutasten braucht, wie sie es jetzt zur Vermeidung einer Katastrophe im Interesse der Gesamtheit einschließlich der streikwilligen Arbeiter leider tun muß.

2

Das Sekretariat der Gewerkschaftskommission Barmen-Elberfeld hatte mit Schreiben vom 14. 1. beim RPräs. gegen die Verhängung des verschärften Ausnahmezustandes über das rheinisch-westfälische Industriegebiet (s. dazu Dok. Nr. 146, Anm. 8) protestiert. Die „drakonischen Maßnahmen“ seien geeignet, „nur Unruhe und Erbitterung zu schaffen und die ganze öffentliche Betätigung besonders der Arbeiterbewegung lahm zu legen. Die Maßnahme des Herrn Reichspräsidenten wird denn auch nirgends verstanden und hat in allen Kreisen die größte Verwunderung erregt. Das Ansehen der Reichsregierung muß aufs schwerste leiden“ (R 43 I /2715 , Bl. 18 f.). – Das Schreiben war vom Büro des RPräs. der Rkei zur Erledigung zugeleitet worden.

3

Der Eisenbahnerstreik im Rheinland und in Niederschlesien war nach etwa zehntägiger Dauer am 14. 1. zu Ende gegangen (Schultheß 1920, I, S. 7 f.).

Inzwischen sind, wie Sie erfahren haben werden, die gleichen Ausnahmevorschriften für den größten Teil des Reichs, auch für zur Zeit ganz ruhige Gebiete erlassen4. Dies zeigt am deutlichsten, daß es sich nicht um eine Maßnahme gegen einzelne Klassen von Arbeitern, sondern um eine allgemeine Notmaßnahme handelt.

4

Einzelheiten s. Dok. Nr. 146.

Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, Ihre grundsätzlichen Bedenken zurückzustellen und mit den ausführenden Stellen, insbesondere mit dem Zivilkommissar, an der Überwindung der ernsten Wirtschaftskrise mitzuarbeiten5.

5

Dem mit der Vollziehung des verschärften Ausnahmezustands im rheinisch-westfälischen Industriegebiet beauftragten Militärbefehlshaber, Gen. Watter, war als Zivilkommissar RuStKom. Severing zur Seite gestellt worden. Als Severing dem RK am 19. 1. schriftlich „Bericht über die Ereignisse der letzten Woche“ erstattet, führt er u. a. aus: „Explosionen sind zwar nicht mehr zu befürchten. Es ist und wird weiter ganze Arbeit gemacht, um den Störenfrieden zu zeigen, daß es doch noch eine Staatsautorität gibt. […] Das feste Zugreifen hat uns, wie ich am letzten Sonntag [11. 1.; vgl. Dok. Nr. 143] als meine Hoffnung und Überzeugung schon zum Ausdruck brachte, vor der sonst unvermeidlichen Katastrophe bewahrt. Die erziehliche Wirkung auf die Haltung der Bergarbeiter ist jetzt schon festzustellen. Ich halte aber dafür, daß wir uns jetzt nicht wieder durch das Geplärr politischer Weiber im Kurs beirren lassen und solange mit den strengsten Maßnahmen gegen die Ruhestörer vorgehen, bis die Suggestion, die einen großen Teil des Volkes ergriffen hatte, daß nämlich die Regierung vor ihrem Fall und vor ihrer Ablösung durch die U.S.P.-Leute stehe, gründlich zerstört ist“ (Severing an Bauer, 19.1.20; R 43 I /2715 , Bl. 26).

gez. Bauer.

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