2.164.4 (bau1p): 4. Entwurf eines Jugendgerichtsgesetzes.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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RTF

4. Entwurf eines Jugendgerichtsgesetzes.

Ministerialdirektor Dr. Bumke trägt den wesentlichen Inhalt des Gesetzes vor3.

3

Der RJM hatte den GesEntw. am 28. 1. vorgelegt. Ausgehend von der Erfahrungstatsache, daß Jugendliche und Erwachsene juristisch unterschiedlich zu behandeln seien, wird in dem Entw. die Strafmündigkeit vom 12. auf das 14. Lebensjahr heraufgesetzt und den Gerichten die Möglichkeit eingeräumt, gegen jugendliche Straftäter bis zum 18. Lebensjahr neben Strafauch bzw. oder Erziehungsmaßregeln zu verhängen. Des weiteren wird die Verfassung besonderer Jugendgerichte geordnet und durch Verfahrensvorschriften sichergestellt, daß die Gerichte sich über die einzelne Tat hinaus Einblicke in die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des straffällig gewordenen Jugendlichen verschaffen können (R 43 I /1214 , Bl. 41–48).

Reichsverkehrsminister Dr. Bell schlägt vor, den Entwurf noch dem Allgemeinen Deutschen Sprachverein4 zugehen zu lassen.

4

Der 1885 gegründete Deutsche Sprachverein wollte neben volkstümlicher Pflege der dt. Sprache u. a., „den Sinn für ihre Reinheit, Richtigkeit, Deutlichkeit und Schönheit beleben, demgemäß ihre Reinigung von unnötigen fremden Bestandteilen fördern und auf diese Weise das deutsche Volksbewußtsein kräftigen“. In diesem Sinne wirkte er auf die sprachlichen Kundgebungen des öffentlichen Lebens, der Presse und der Behörden ein (Der Große Brockhaus. 15. Aufl., 1929. Bd. IV, S. 603).

[587] Reichswehrminister Noske betont, daß die Fürsorgeerziehung einen anderen Charakter erhalten müsse. Es müsse erhöhter Wert auf wirkliche Erziehung gelegt werden. Reichsjustizminister Schiffer teilt diese Anschaung. Er hält es nicht für zweckmäßig, diesen einen Entwurf dem Sprachverein vorzulegen. Es dürfte sich aber empfehlen, in Zukunft alle Gesetzentwürfe dem Sprachverein zugehen zu lassen. Reichsminister des Innern, Koch, teilt mit, daß ein Gesetz für Jugendfürsorge in Vorbereitung sei5. Der Reichskanzler legt Wert darauf, daß der vorliegende Gesetzentwurf keine Verzögerung erleide und schlägt deshalb vor, von einer Vorlage an den Sprachverein abzusehen. Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu. Der Reichsjustizminister wird das Weitere veranlassen6.

5

Vgl. Dok. Nr. 172, P. 3.

6

Die parlamentarische Behandlung des GesEntw. (RT-Bd. 375 , Drucks. Nr. 5171 ) gelangt erst 1923 zum Abschluß (Ges. vom 16.4.23, RGBl. I, S. 135 ).

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