2.113.8 (feh1p): 8. Interpellation Müller-Franken, betreffend Sozialisierung des Bergbaues (Reichstagsdrucksache Nr. 816).

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[287]8. Interpellation Müller-Franken, betreffend Sozialisierung des Bergbaues (Reichstagsdrucksache Nr. 816)7.

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Die Interpellation Müller-Franken und Genossen vom 5.11.1920 lautete: „Ist die Reichsregierung bereit zu erklären, wann sie den schon wiederholt – und besonders eindringlich nach dem Abkommen von Spa – zugesagten Gesetzentwurf über die Sozialisierung des Kohlenbergbaues vorlegen wird, und zwar einen Entwurf, der sich nicht etwa auf eine Gewinn-, Kapitals- oder Ertragsbeteiligung der Arbeiter beschränken, vielmehr die Vollsozialisierung der Kohlenförderung und der Kohlenverteilung durchführen wird.“ (RT-Drucks. Nr. 816, Bd. 364 ).

Der Reichswirtschaftsminister verlas die Erklärung, die er auf Grund der gestrigen Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses8 am Donnerstag abzugeben beabsichtige.

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In seiner Sitzung vom 15. 11. hatte sich bereits der Wirtschaftliche Ausschuß des Kabinetts mit dieser Interpellation befaßt. Der Ausschuß hatte beschlossen, dem Kabinett vorzuschlagen, die Interpellation sofort, aber nur formal, d. h. durch Darlegung der Geschäfte, zu beantworten. Später sollte sich das Kabinett dann über eine sachliche Stellungnahme zu der Interpellation einigen (Protokoll der Sitzung des Wirtschaftlichen Ausschusses v. 15.11.1920, P. 3, R 43 I/2111, Bl. 212).

Das Kabinett erklärte sich mit der Tendenz der Erklärung einverstanden, stellte jedoch den daran interessierten Ministern frei, sich mit dem Reichswirtschaftsminister wegen redaktioneller Änderungen des Wortlauts noch in Verbindung zu setzen. Ferner wurde es für unbedingt notwendig erachtet, daß die Herren Minister mit ihren Fraktionen verhandelten, damit nicht von dieser Seite aus gegen die beabsichtigte Erklärung etwas gesagt würde9.

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RWiM Scholz beantwortete diese Interpellation im RT am 20.11.1920, s. dazu RT-Bd. 345, S. 1137 .

Einzelheiten über die Verhandlungen mit den Fraktionen ließen sich in R 43 I nicht ermitteln.

An dieser Stelle des Protokolls folgte ursprünglich noch der Satz: „Endlich wurde beschlossen, daß das Kabinett in nächster Zeit endgültig die Sozialisierungsfrage entscheiden müsse.“

Am 20. 11. richtete der RWiM ein Schreiben an MinR Wever, den Protokollführer dieser Sitzung, und bat um die Streichung dieses Satzes. In dem Schreiben des RWiM hieß es dazu: „Meines Erachtens wurde im Kabinett wohl davon gesprochen, daß die Sozialisierungsfrage beschleunigt entschieden werden sollte, jedoch wurde keineswegs der Beschluß dahingehend gefaßt, daß in nächster Zeit die Sozialisierungsfrage endgültig entschieden werden müsse. Ein derartiger Beschluß stände im Gegensatz zu der von mir im Einverständnis mit dem Kabinett abgegebenen Erklärung, wonach die Anfang Dezember beginnenden Einigungsverhandlungen unter allen Umständen abgewartet werden müßten. Die dem Protokoll gegebene Fassung könnte aber erneut zu Mißverständnissen Anlaß geben und dem Kabinett der Vorhalt gemacht werden, daß es trotz seines Beschlusses, in nächster Zeit endgültig zu entscheiden, die Ergebnisse der Sachverständigenkommission abwartet.“ (R 43 I /2114 , Bl. 245).

Am 25. 11. teilte MinR Wever dem RWiM dann mit, daß dieser Satz mit Rücksicht auf die im RT abgegebene Erklärung gestrichen sei (Entw. des Schreibens, R 43 I /2114 , Bl. 245).

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 130, P. 9.

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