1.145.1 (ma12p): Handelsvertragsverhandlungen in Paris.

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Text

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Handelsvertragsverhandlungen in Paris.1

1

Vgl. zuletzt Dok. Nr. 355, P. 1.

Staatssekretär Trendelenburg berichtete über die geführten Ressortverhandlungen und empfahl auf Grund einer zwischen den Ressorts erzielten Verständigung die in der Anlage wiedergegebenen Richtlinien für das weitere Vorgehen in Paris.

Der Reichsminister der Finanzen stimmte den Richtlinien zu, empfahl jedoch, daß Staatssekretär Trendelenburg nach Paris zurückkehre, um dadurch den ernsten Willen der deutschen Regierung zur Weiterführung der Verhandlungen zu erkennen zu geben.

Der Reichskanzler der Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister des Auswärtigen stimmten dieser Auffassung bei.

Staatssekretär Trendelenburg erklärte daraufhin, daß er am Dienstag [18. 11.] abends nach Paris zurückkehren werde. Herr v. Hoesch könne bereits vorher die Verhandlungen mit Herrn Seydoux aufnehmen.

Die vorgelegten Richtlinien wurden vorbehaltlich einer nötigen redaktionellen Überprüfung durch die Ressorts genehmigt2.

2

Die anliegenden Richtlinien lauten: „Die RReg. hält daran fest, daß die Einführung und Aufrechterhaltung des Systems der 26%igen Ausfuhrabgabe durch Frankreich mit dem Grundgedanken des Dawes-Plans nicht vereinbar sein würde. Sie sieht sich z. Zt. nicht in der Lage, eine Erklärung dahin abzugeben, daß die mit diesem System verbundene Benachteiligung des dt. Ausfuhrhandels bei den frz.-dt. Handelsvertragsverhandlungen außer Betracht bleiben und die etwaige Beibehaltung des Systems keinen Einfluß auf die Ratifikation eines solchen Vertrages ausüben solle. Sie wird indessen ihre Stellung zu dem Gesamtproblem der frz. Reg. gegenüber präzisieren, sobald die von ihr erwähnte grundsätzliche Entschließung der im Londoner Abkommen vorgesehenen Stellen vorliegt, was, wie sie hofft, noch im Laufe dieses Monats der Fall sein wird. Die dt. Reg. hegt nach wie vor den ernsten Wunsch, möglichst in unmittelbarem Anschluß an das gegenwärtig noch bestehende Wirtschaftssystem in vertraglich geregelte Handelsbeziehungen mit Frankreich zu treten. Sie würde es im Interesse des Handels beider Länder bedauern, wenn die schwierigen, für den Abschluß eines Handelsvertrages noch notwendigen Vorarbeiten sich in Verfolg der über die Frage der 26%igen Abgabe noch bestehenden Unklarheit verzögern sollten. Falls die frz. Reg. an ihrer Auffassung festhalten sollte, wonach eine Fortsetzung der amtlichen Handelsvertragsverhandlungen unter den obwaltenden Umständen für sie nicht möglich sei, möchte die dt. Reg. anregen, inzwischen unverbindliche und persönliche Aussprachen zwischen zwei oder drei Mitgliedern der dt. Delegation, die zu diesem Zweck in Paris bleiben würde, und entsprechenden Mitgliedern der frz. Delegation vorzusehen, um alle für einen späteren schleunigen Fortgang der amtlichen Verhandlungen dienlichen technischen Vorarbeiten zu leisten. Die dt. Reg. würde damit einverstanden sein, daß bei den von ihr angeregten technischen Erörterungen die Frage der 26%igen Abgabe außer Betracht gelassen würde.“

Der Vorschlag der RReg., die Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich unter Ausklammerung der Frage der Reparationsabgabe fortzusetzen, wird von Stresemann mit Telegramm vom 18. 11. an Botschafter Hoesch in Paris übermittelt. Hoesch berichtet darauf am 21. 11., daß Herriot und Raynaldy sich unter diesen Umständen mit der Fortführung der Verhandlungen einverstanden erklärt hätten (Telegrammabschriften in R 2 /2391 , Bl. 507-509, 511-513).

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