2.166.1 (ma31p): 1. Entwaffnungsverhandlungen in Paris.

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1. Entwaffnungsverhandlungen in Paris2.

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Vgl. Dok. Nr. 165, Anm. 2.

Vortragender Legationsrat Forster berichtete über den Stand der Verhandlungen bezüglich des Gesetzentwurfs über Ein- und Ausfuhr von Kriegsgerät3. Von den im deutschen Gesetzentwurf beanstandeten Punkten sei der schwerwiegendste die Frage der Spezialmaschinen. Die Gegenseite nehme hier aus wirtschaftlichen und militärischen Gründen eine sehr unnachgiebige Haltung ein. Demgegenüber sei nach Ansicht von Ministerialdirektor Dr. Gaus der Standpunkt der deutschen Regierung juristisch gut begründet, so daß man es nicht zu scheuen braucht, an den Völkerbundsrat bzw. das Schiedsgericht zu appellieren.

3

Siehe dazu Dok. Nr. 147, Anm. 3 und Nr. 148. Siehe auch ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 268, 279; DBFP, Serie I A, Bd. II, Dok. Nr. 363, 374, 375, 377.

In den übrigen Fragen (Halbfabrikate, Schiffsmaschinen, optische Erzeugnisse, Luftgerät) sei zur Zeit durch die Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 29. Dezember 19264 zwar eine weniger günstige Lage eingetreten, doch erschiene es noch immer nicht aussichtslos, diese Fragen vor dem 31. Januar[491] zum Vergleich zu bringen5, wenn die Botschafterkonferenz auf deutsche Vorstellung hin von ihrer Note vom 29. Dezember 1926 abginge und weitere Verhandlungen in Berlin ermöglichte.

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Siehe ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 12, Anm. 3 und Nr. 13.

5

Falls bis zum 31.1.27, dem Tage der Zurückziehung der IMKK, die noch strittigen Entwaffnungsfragen (Ostfestungen und Kriegsmaterial) nicht in Verhandlungen mit der Botschafterkonferenz geregelt werden konnten, sollten sie vor den Völkerbundsrat gebracht werden. Siehe die Genfer Entwaffnungsvereinbarung vom 12.12.26: Dok. Nr. 151, Anm. 5.

Der Reichsverkehrsminister machte darauf aufmerksam, daß aus der Frage der Schiffsmaschinen sich ein Zusammenhang mit der des Luftgeräts dadurch entwickeln könne, daß die neuartigen Schweröl-Luftmotoren auch für den Schiffsantrieb verwendet werden könnten. Hier sei große Vorsicht geboten, damit nicht unsere Freiheit in der Flugindustrie beeinträchtigt werde.

Vortragender Legationsrat Forster schlug für die nächste Zukunft folgende Verhandlungstaktik vor: Zunächst sei festzustellen, ob die Botschafterkonferenz unter Preisgabe ihrer starren Haltung, wie sie durch die Note vom 29. Dezember 1926 festgelegt wurde, bereit sei, die Ermächtigung zu neuen Verhandlungen in Berlin zu geben. Aus diesen könnten dann einige wenige Punkte herausgeschält werden, die mit der Botschafterkonferenz zu bereinigen seien. Das Ziel der Verhandlungen müsse sein, vor dem 31. Januar möglichst viel Fragen zu erledigen.

Der Reichsminister des Auswärtigen betonte, wie erwünscht es sei, nach Möglichkeit alle Fragen ohne Schiedsgericht zu bereinigen; wenn auch die deutsche Rechtsgrundlage zum Teil günstig sei, so habe doch die Verhandlung derartiger Dinge im Völkerbundsrat allgemeine politische Bedenken.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg erklärte, daß er im Einverständnis mit dem Auswärtigen Amt gewisse Konzessionen insbesondere in der Frage der Halbfabrikate (Näpfchen und Rondelle) äußerstenfalls für möglich halte; sollte es aber klar sein, daß in einem oder anderen Punkte das Schiedsgericht doch angerufen werden müsse, so solle man nach Möglichkeit nicht allzu viele Konzessionen schon jetzt machen.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte dem zu mit der Maßgabe, daß das Ziel der Verhandlungen zunächst Bereinigung aller Punkte ohne Schiedsgericht sein müsse.

Das Reichskabinett erklärte sich mit den Vorschlägen des Auswärtigen Amtes für die bevorstehenden Verhandlungen einverstanden6.

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Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 174, P. 1a.

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