1.25.1 (ma32p): 1. Entwurf eines Gesetzes zur Ermächtigung der Reichsregierung zum Abschluß von Handelsverträgen.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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1. Entwurf eines Gesetzes zur Ermächtigung der Reichsregierung zum Abschluß von Handelsverträgen.

Ministerialdirektor Dr. Ritter trug den Sachverhalt vor und bat um Zustimmung des Kabinetts zur Einbringung eines Gesetzentwurfs, in dem der Reichsregierung die Ermächtigung erteilt wird, während der Zeit, zu der der Reichstag nicht versammelt ist, Handelsverträge abzuschließen.

Das Reichskabinett erteilte die Zustimmung1.

1

Das „Zweite Gesetz über die vorläufige Anwendung von Wirtschaftsabkommen“ wurde am 14.7.27 ausgefertigt (RGBl. II, S. 466 ).

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