2.96.3 (sch1p): 3. [Flucht des Oberleutnants Vogel]

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3. [Flucht des Oberleutnants Vogel]

Ministerpräsident Scheidemann bringt nochmals die Angelegenheit der Flucht des Oberleutnants Vogel zur Sprache3. Reichsminister Erzberger macht vertrauliche Mitteilungen über die Persönlichkeit, die nach seinen Informationen[392] einen Teil der Paßfälschung begangen habe4. Auf Anregung des Reichsfinanzministers Dernburg beschließt das Kabinett, die Untersuchung der Angelegenheit – soweit die Fälschungen in Frage kommen – in die Hand der Staatsanwaltschaft zu legen und ein entsprechendes Ersuchen an den Justizminister zu richten. Die Verfolgung des Oberleutnants Vogel bleibt in den Händen der zuständigen militärischen Behörden. Zur Vorbereitung eines etwaigen Auslieferungsantrages wird der Kriegsminister ersucht, zu veranlassen, daß durch Anfrage bei den Grenzbehörden festgestellt wird, ob Vogel oder Velsen über die Grenze nach Holland gelangt ist5.

3

Siehe Dok. Nr. 80, P. 4; Dok. Nr. 89, P. 2.

4

Näheres über die Informationen Erzbergers ist weder in den Akten der Rkei noch im Nachl. Erzberger  zu ermitteln. Aus einem Schreiben des kommandierenden Gen. des Reichswehr-Gruppenkommandos I, Gen. d. Inf. Frhr. v. Lüttwitz an den RMinPräs. vom 13.6.1919 geht jedoch hervor, daß auf eine Behauptung des USPD-Abg. Haase hin Kapitänleutnant Canaris verhaftet worden sei; Haase hatte dem Schreiben zufolge erklärt, Canaris habe den Paß für Vogel bei der Paßstelle des AA besorgt. Der Erklärung v. Lüttwitz’ zufolge wurde Canaris jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, da Haase nicht in der Lage gewesen sei, seine Beschuldigungen zu beweisen (R 43 I /2676 , Bl. 63 f.).

5

Siehe Dok. Nr. 94, P. 6.

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