2.55.4 (str1p): 4. (Außerhalb der Tagesordnung): Kreditgewährung an Genossenschaften.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

4. (Außerhalb der Tagesordnung): Kreditgewährung an Genossenschaften.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, daß auch den Genossenschaften nicht wertbeständige Kredite gewährt werden müßten2.

2

Bereits am 18.8.23 hatte der Vorstand der Vereinigung der deutschen Bauernvereine dem RK mitgeteilt, daß seit 4 Monaten erfolglos mit Ministerien, Reichsbank und Preußenkasse über die Gewährung der erforderlichen Umschlagkredite für die landwirtschaftlichen Organisationen verhandelt werde. „Neuerdings soll nun an gewissen Stellen die Idee aufgetaucht sein, einen Teil des Umschlagkredits als Goldkredit zu geben. Dies ist für die landwirtschaftlichen Organisationen naturgemäß ein unmöglicher Standpunkt, da diese Beträge [36 Billionen Papiermark] dauernd als Umschlagkredit laufen sollen, so daß die etwaige weitere Markentwertung von den landwirtschaftlichen Organisationen zu tragen wäre. Die Organisationen können heute keine Dollarschulden eingehen, während sie auf der anderen Seite Papiermarkforderungen haben. So lange die Papiermark auf dem Lande noch allgemein als Zahlungsmittel dient, sind die landwirtschaftlichen Organisationen auf Grund des auf etwa 4 Wochen sich erstreckenden Umschlagkredits nicht in der Lage, Goldmarkkredite zu übernehmen. Der Landwirt zahlt in Papiermark. Würde er auch nach dem Goldindex zahlen, so wüßte er nicht, an welchem Tage bei dem heutigen langsamen Bank- und Postverkehr das Geld bei seiner Zentralgenossenschaft einginge und welcher Index an diesem Tage bestünde, und die Zentralgenossenschaft ihrerseits könnte nicht wissen, wann das Geld bei der Bezugsvereinigung bezw. den Düngemittelfirmen ihr gutgeschrieben würde. Durch diesen Instanzenzug vom Landwirt bis zur Preußenkasse bezw. der liefernden Firma entsteht ein Zeitverlust von etwa 4 Wochen. Das Risiko der Geldentwertung für diese 4 Wochen können die landwirtschaftlichen Organisationen unter keinen Umständen tragen“ (R 43 I /2537 , Bl. 109–110).

Der Reichsminister der Finanzen ist mit dieser Auffassung einverstanden3.

3

Vom RFM wurde am 14.9.23 an den StSRkei die Durchschrift eines Schreibens an den REM vom 31.8.23 gesandt, in dem eine Bürgschaft über 8 Millionen Goldmark „für einen Kredit der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse zur Finanzierung des Umschlags der landwirtschaftlichen Organisationen an Getreide und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sowie des Mehlumschlags der Konsumvereine und Bäckervereine übernommen, jedoch die Kreditbürgschaft für den Dünger- und Futtermittelumschlag und den sonstigen Bedarf an Produktionsmitteln der Landwirtschaft abgelehnt wurde“ (R 43 I /2537 , Bl. 113–115).

Gemäß dem Antrage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft wurde vom Kabinett beschlossen, den Genossenschaften weiterhin einstweilen nicht wertbeständige Kredite zu geben.

Extras (Fußzeile):