1.37.1 (str2p): 1. (Außerhalb der Tagesordnung) Neupublikation von Verordnungen.

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1. (Außerhalb der Tagesordnung) Neupublikation von Verordnungen2.

2

Vgl. hierzu auch Dok. Nr. 144, P. 6.

Der Reichsarbeitsminister trug folgendes vor: Es seien einige Verordnungen auf Grund des Ermächtigungsgesetzes, welche zusammen mit dem Ermächtigungsgesetz am 15. Oktober veröffentlicht seien, am 13. Oktober vollzogen worden3, darunter sei außer einigen Verordnungen des Reichsarbeitsministeriums4 auch die Verordnung über die Brotversorgung5. Es seien nun Bedenken entstanden, ob diese Verordnungen rechtsgültig seien, und ob nicht eine erneute Publikation erwünscht sei, um die Rechtsgültigkeit außer Frage zu stellen.

3

In einer ersten Protokollfassung folgte hierauf: „darunter sei die Verordnung über die Brotversorgung irrtümlicherweise nicht, wie vorgesehen, vom Herrn Reichskanzler selber, sondern vom Staatssekretär im Reichsernährungsministerium unterzeichnet“ (R 43 I /1869 , Bl. 58). Die Neufassung beruht auf dem Korrekturwunsch von StS Heinrici, den dieser am 22. 10. dem StSRkei in einem Schreiben mitteilte (R 43 I /1869 , Bl. 59).

4

Gemeint sind die VOVO über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung sowie die VO über Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge (RGBl. I, S. 945 ff.).

5

RGBl. I, S. 947 f.

Nach einer Erörterung der Frage, an welcher sich der Reichsarbeitsminister der Reichsminister der Justiz der Reichsminister für Wiederaufbau sowie die Staatssekretäre Zweigert, Schroeder6 und Dr. Heinrici beteiligten, stellt[637] der Reichsarbeitsminister als übereinstimmende Auffassung des Kabinetts fest7, daß, obwohl nach der Debatte anzunehmen sei, daß die Verordnungen rechtsgültig seien, der Sicherheit halber die Verordnungen erneut und zwar unter der Unterschrift des Herrn Reichskanzlers zu publizieren seien zugleich mit der Angabe, daß sie am 15. Oktober in Kraft träten. Gleichzeitig seien die alten Verordnungen aufzuheben8.

6

Die folgenden drei Worte sind in der korrigierten Fassung eingeschoben worden.

7

Danach in der Erstfassung des Protokolls: „daß die Verordnungen unter der Unterschrift des Herrn Reichskanzlers erneut zu publizieren seien . . .“

8

Die beiden VOVO aus dem RArbMin. wurden am 24.10.23 im RGBl. I, S. 983  ff., die VO zur Sicherung der Brotversorgung am 2.11.23 a.a.O., S. 1039 f. veröffentlicht.

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