5. Bewilligung von fünf Millionen [Mark] aus dem Fonds der [früheren] deutschen Verwaltung in Belgien.
[Die Summe soll für die Unterstützung notleidender Auslandsdeutscher im Inland bereitgestellt werden; die Verwendung dieser Gelder für die Deutsch-tumspropaganda im Ausland wird abgelehnt.]