2.36.10 (feh1p): 10. Deutsch-holländisches Kreditabkommen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

10. Deutsch-holländisches Kreditabkommen4.

4

Zu den Einzelheiten des dt.-holl. Kreditabkommens s. den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 55, P. 4.

Das Kabinett beschließt auf Antrag des Reichsministers des Auswärtigen, daß das deutsch-holländische Kreditabkommen den parlamentarischen Körperschaften zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll5.

5

Am 29. 7. leitete der RAM dem RT den „Entw. eines Gesetzes, betreffend den am 11. Mai 1920 im Haag unterzeichneten Vertrag zwischen der Deutschen und der Niederländischen Regierung über Kredit und Steinkohlen“ zu (RT-Drucks. Nr. 267, Bd. 363 ). Siehe dazu weiter Dok. Nr. 119, P. 1.

Extras (Fußzeile):