1.99.1 (mu22p): 1. Bericht über die gegenwärtige außenpolitische und reparationspolitische Lage.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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[1152]1. Bericht über die gegenwärtige außenpolitische und reparationspolitische Lage.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über den Stand der Reparationsverhandlungen und die Aussichten für den Beginn der zweiten Haager Konferenz. Da die französische Regierung im Dezember voraussichtlich durch die Budgetberatung völlig in Anspruch genommen sein werde und außerdem hinsichtlich der Ostliquidationen noch kein Ergebnis erzielt worden sei, werde man die Verschiebung des Konferenzbeginns auf die ersten Januartage nicht von der Hand weisen können. Es müsse dabei aber festgestellt werden, daß die Verzögerung nicht von Deutschland ausgehe2.

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An die Stelle des am 22. 10. gestürzten Kabinetts Briand war am 2. 11. ein Kabinett Tardieu getreten, das sich vor folgende Situation gestellt sah, über die von Botschafter v. Hoesch berichtet worden war: „In Frankreich wird seit Finanzsanierung die rechtzeitige Verabschiedung des Budgets als das äußere Kriterium für ordentliche Finanzgebarung betrachtet. Kabinett Briand hatte Parlament gerade um deswillen in diesem Jahr ungewöhnlich früh versammelt, um Budgetvotierung bis zum 1. 1. selbst für den Fall sicherzustellen, daß etwaige Einschiebung Diskussion Haager Schlußergebnisses das Parlament für mehrere Tage hätte anderweitig in Anspruch nehmen müssen. Regierungskrisis und große politische Debatte haben nun Verlust von drei vollen Wochen gebracht und Zeit für Votierung des Budgets heute knapp geworden. Regierung muß daher alle Energie daransetzen, wenn es gelingen soll, Staatshaushalt bis zum 1. 1. durch beide Häuser des Parlaments zu bringen. Hinzu kommt, daß Budgetdebatte bei den noch recht prekären Mehrheitsverhältnissen und der Kampflust der Opposition sich recht schwierig und bewegt gestalten wird, so daß das von Poincaré beliebte System des Arbeitens mit der Vertrauensfrage, das schon jetzt in den ersten Tagen der Budgetdebatte angewendet werden mußte, noch oft der Regierung als letztes Hilfsmittel wird dienen müssen. Es muß ohne weiteres zugegeben werden, daß bei dieser Sachlage eine längere Abwesenheit des Finanzministers Chéron schwere Unzuträglichkeiten, ja sogar ernste Gefahr für Bestand des Kabinetts im Gefolge haben könnte. Gleichzeitige Abwesenheit von Tardieu und Chéron so gut wie ausgeschlossen. […] Zeitungsmeldungen lassen erkennen, daß Ministerrat gestern bei Erörterung Zeitpunkts Konferenz eine Bilanz über Stand der Arbeiten der Unterausschüsse gezogen hat und dabei an der Tatsache haften geblieben ist, daß Unterausschuß für Ostreparationen sozusagen völlig ergebnislos gearbeitet hat“ (Telegramm Nr. 1127 vom 17.11.29; R 43 I /298 , Bl. 522-525, hier: Bl. 522-525). Das Ostkomitee hatte beschlossen, die Frage des österreichischen Reparationsnachlasses der zweiten Haager Konferenz vorzulegen, da sie seine Kompetenz überschreite. Weitere Schwierigkeiten hatten sich aus der Weigerung Rumäniens ergeben, einen Verzicht auf Reparationen auszusprechen (Hoeschs Telegramm Nr. 1077 vom 8. 11.; R 43 I /298 , Bl. 490 f., hier: Bl. 490 f.).

Auch der Reichsminister der Finanzen hielt die Verzögerung der Konferenz für unvermeidlich. Demnach werde mit einem Ergebnis der zweiten Haager Konferenz erst Mitte Januar gerechnet werden können. Das bedeute, daß voraussichtlich der Reichsrat sich bis in den März hinein mit dem Etat und den Finanzgesetzen beschäftigen werde. Rechtzeitige Verabschiedung des Etats am 1. April werde dann also nicht mehr möglich sein. Der Reichsminister der Finanzen erklärte, er beabsichtige zunächst den Etat in seiner Ausgabenseite im Kabinett zur Verabschiedung zu bringen. Daß der Reichsrat gewillt sein werde, sich mit dem Etat zunächst nur in der Ausgabenseite zu befassen, sei unwahrscheinlich, weil für die Länder die neuen Steuergesetze und die Neuregelung des Finanzausgleichs von entscheidender Bedeutung seien. Jedenfalls aber müßten in[1153] naher Zeit die Finanzsachverständigen der der Regierung nahestehenden Fraktionen ins Bild gesetzt werden.

Eine endgültige Entscheidung, wann der Etat, der Nachtragsetat und die neuen Finanzgesetze an die gesetzgebenden Körperschaften weitergeleitet werden würden, könne heute noch nicht getroffen werden.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, er habe heute einigen Länder-Ministerpräsidenten auf Anfrage erklärt, außenpolitische Debatten in den Länderparlamenten seien zur Zeit der Reichsregierung unerwünscht.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte dieser Erklärung zu.

Der Reichsminister der Justiz bat um Stellungnahme des Reichsministers des Auswärtigen, ob durch die Verzögerung der Haager Konferenz eine Verzögerung der Räumung des besetzten Gebietes über den 30. Juni hinaus entstehen könne3.

3

Tardieu hatte vor der Kammer erklärt, daß das Datum des 30.6.30 für die Räumung nur theoretisch sei; denn durch den Tod Stresemanns und die frz. Ministerkrise und möglicherweise durch das Volksbegehren sei eine Verzögerung eingetreten. Erst nach der Ratifizierung des Young-Plans durch Deutschland und Frankreich und Beginn der Arbeit der B. I. Z. sei der Beginn der Kommerzialisierung als gegeben anzusehen. Von diesem Augenblick an würden die Fristen laufen (Schultheß 1929, S. 343 f.). Briand hatte danach dem deutschen Botschafter erklärt, „er könne verstehen, daß wir es mit Konferenz eilig hätten, weil wir offenbar fürchteten, Datum des 30. Juni könne bei Hinausschieben eventuell gefährdet werden. Wir brauchen uns jetzt darüber keine Sorgen zu machen. Er habe nicht die geringste Absicht, Räumung hinauszuschieben, und wenn alles glatt gehe, werde sich auch Räumung in den vorgesehenen Zeiträumen reibungslos abwickeln lassen“ (Telegramm v. Hoeschs Nr. 1119 vom 15. 11.; R 43 I /298 , Bl. 520 f., hier: Bl. 520 f.).

Der Reichsminister des Auswärtigen bemerkte hierzu, daß seiner Meinung nach eine Gefährdung der vereinbarten Fristen nur dann entstehen werde, wenn die Reparationsabkommen nicht bis zum 29. Juni ratifiziert würden. Die Mobilisierung der deutschen Verpflichtungen werde für die Räumungsfristen keine Rolle spielen, wohl aber die formale Überführung der Schuldtitel an die Internationale Bank, woraus aber seiner Meinung nach keine Schwierigkeiten entstehen könne. Sollten die erforderlichen schweizerischen Gesetzgebungsakte nicht rechtzeitig durchzuführen sein, so könne man vielleicht im Haag vereinbaren, daß an Stelle der Internationalen Bank das Organisationskomitee zur Wahrnehmung der erforderlichen Handlungen ermächtigt werde.

Der Reichsminister der Justiz regte an, daß zu Beginn der zweiten Haager Konferenz entsprechende Erklärungen der deutschen und französischen Regierung veranlaßt werden möchten. Jedenfalls müsse deutlich festgelegt werden, daß nicht Deutschland an der Verzögerung schuld sei.

Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß man die Gültigkeit der im Haag vereinbarten Fristen auch nicht durch allzu starke Geschäftigkeit als zweifelhaft darstellen dürfe. Immerhin werde bei der deutschen Antwort hinsichtlich des Konferenzbeginns Gelegenheit sein, deutscherseits zu erklären, daß die Verzögerung in keiner Weise von Deutschland ausgehe.

Es wurde vorgesehen, daß über außenpolitische und Reparationsfragen am kommenden Freitag [22. 11.] im Reichskabinett weiter verhandelt werden solle4.

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Siehe Dok. Nr. 361, P. 4.

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