1.55.1 (wir2p): 1. Besetzung der Stellen der von Deutschland zu ernennenden Mitglieder in der gemischten Kommission im Schiedsgericht für Oberschlesien.

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1. Besetzung der Stellen der von Deutschland zu ernennenden Mitglieder in der gemischten Kommission im Schiedsgericht für Oberschlesien1.

1

In einem Schreiben an den RK vom 31.5.1922 hatte der PrMinPräs. den Landrat Lukaschek und den Grafen Welczek aus Laband für die gemischte Kommission, den Oberlandgerichtsrat Schneider aus Breslau für das Schiedsgericht vorgeschlagen. Für das Amt des Staatsvertreters habe die pr. Reg. MinR Schlegelberger vorgesehen, der seine Zusage jedoch zurückgezogen habe. Es solle versucht werden, Schlegelberger doch noch zu gewinnen, bevor ein anderer Vorschlag gemacht werden könne (R 43 I /364 , Bl. 3-5).

LegRat v. Dirksen trägt vor: Für die Kommission werden die folgenden Mitglieder namhaft gemacht: Landrat Lukaschek, Legationsrat von Moltke; für das Schiedsgericht der Oberlandesgerichtsrat Schneider. Der Staatsvertreter, der außerdem zu bestellen ist, kann nur im Benehmen mit der Preußischen Staatsregierung, die bisher noch keine einschlägigen Beschlüsse gefaßt hat, namhaft gemacht werden.

Staatssekretär Freund bemerkt, daß er namens des Herrn Preußischen Ministers des Innern gegen die vorgeschlagenen Herren keine grundsätzlichen Bedenken einzuwenden hätte. Über die Bestellung des Staatsvertreters wird das Staatsministerium noch beschließen.

Staatssekretär Lewald bittet, Beschluß über die Benennung der Mitglieder tunlichst noch heute zu fassen, da der Bundespräsident Calonder in allernächster Zeit in Oberschlesien erwartet werde und entsprechenden Vorschlägen entgegensehe2.

2

Wie der Völkerbundsrat dem RAM mit Schreiben vom 25.5.1922 mitgeteilt hatte, war der schweizer Politiker Felix Calonder zum Präsidenten der gemischten Kommission in Oberschlesien ernannt worden. Er hatte nach anfänglichem Zögern (siehe R 43 I /363 , Bl. 47 f.) das Amt angenommen (R 43 I /364 , Bl. 63).

Vizekanzler Bauer stellt abschließend fest, daß im Einvernehmen mit der Preußischen Staatsregierung außer dem Landrat Lukaschek, der Legationsrat von Moltke für die gemischte Kommission vorgeschlagen werde, daß das Reichskabinett und die Preußische Staatsregierung den Oberlandesgerichtsrat Schneider als Mitglied des Schiedsgerichts benennen und, daß wegen des Staatsvertreters[852] die Preußische Regierung gebeten wird, möglichst bald endgültig Stellung zu nehmen.

Gleichzeitig bemerkt er, daß mit dieser Neubenennung der Herren die Abberufung der bisher ernannten Herren in der Kommission notwendig geworden sei.

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