2.104.7 (bau1p): 7. Reichspostflagge.

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7. Reichspostflagge.

Die vom Reichspostministerium vorgelegten Entwürfe einer Reichspostflagge und einer Reichspostflagge zur See11 werden gebilligt12.

11

Mit Anschreiben vom 31. 10. dem UStSRkei vorgelegt (in den Akten ohne Anlagen; R 43 I /1993 , Bl. 36).

12

In dem in Anm. 11 zit. Schreiben hatte der RPM auf die Möglichkeit gesonderter Vorschläge des ChdAdm. für die Gestaltung der Reichspostflagge zur See hingewiesen. Vgl. dazu allgemein den die Umgestaltung der (See-)Handelsflagge betreffenden Schriftwechsel in: R 43 I /1831 . Um die nachträgliche Änderung der Reichspostflagge zur See zu vermeiden, gibt der RPM seinen nachgeordneten Dienststellen nur den gebilligten Entw. der Reichspostflagge bekannt (R 43 I /1993 , Bl. 49 und 55 f. mit Farbdruck als Anlage). Zur vorläufig abschließenden Regelung der Flaggenfrage s. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 89, P. 10 mit weiteren Verweisen.

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