2.7.12 (bau1p): 12. [Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung der Zölle in Gold.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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12. [Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung der Zölle in Gold.]

Das Kabinett stimmt dem vom Reichsfinanzministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes über die Zahlung der Zölle in Gold23 zu.

23

Danach sind die Zölle in Gold zu zahlen; die Umrechnungsverhältnisse für die ausländischen Goldmünzen bestimmt die RReg. (Ges. vom 21.7.19; RGBl. S. 1361 ). Das Gesetz tritt in der Weise in Kraft, daß ab 1. 8. die Zölle in Höhe ihres 3,40fachen Betrages erhoben werden; dieses Aufgeld wird in der Folgezeit laufend erhöht. Einzelheiten s. in: Zahlen zur Geldentwertung in Deutschland 1914–1923. S. 11.

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