2.159.1 (feh1p): 1. Stand der Sozialisierungsfrage.

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1. Stand der Sozialisierungsfrage1.

1

Zum Stand der Sozialisierungsfrage s. Dok. Nr. 112, Anm. 5 und Dok. Nr. 130, P. 9.

ReichswirtschaftsministerScholz trägt vor, daß nach Mitteilung aus Essen die Verhandlungen der Verständigungskommission2 gute Fortschritte machten. Bevor das Kabinett materielle Entschlüsse fasse, müsse es das Ergebnis dieser Verhandlungen abwarten.

2

Der Verständigungsausschuß, der seit dem 17.1.1921 in Essen tagte, hatte seine Beratungen über das Mehrheits- und das Minderheitsgutachten noch immer nicht abgeschlossen.

Zum Verständigungsausschuß und zu den Gutachten s. Dok. Nr. 112, Anm. 5 und Dok. Nr. 130, Anm. 13.

Reichsschatzminister v. Raumer schlägt vor, daß einer der bei der Verhandlungen in Essen beteiligten Herren dem Kabinett Bericht erstatten möge.

ReichsarbeitsministerBrauns weist auf die Schwierigkeiten in der Arbeiterbewegung hin, die baldige Maßnahmen in der Sozialisierungsfrage erforderlich machten3. Mit ein paar Tagen Aufschub sei er jedoch einverstanden. Er bitte, daß dem Kabinett Unterlagen vom Reichswirtschaftsministerium alsbald zur Verfügung gestellt würden.

3

In Berlin war am 20.1.1921 eine Tagung des Ausschusses des ADGB beendet worden. Auf dieser Tagung hatte der Ausschuß eine Entschließung gefaßt, die sich mit der Sozialisierung des Kohlenbergbaues beschäftigte und in der das Verhalten der RReg. scharf kritisiert wurde. In der Entschließung hieß es u. a.: „Die im Ausschuß des ADGB vertretenen Vorstände der deutschen Gewerkschaften fordern von der Reichsregierung die sofortige Sozialisierung des Kohlenbergbaues.

Mit Befremden müssen die Gewerkschaftsvorstände feststellen, daß die Reichsregierung die den Gewerkschaften am 20. März 1920 gegebene Zusage der sofortigen Inangriffnahme der Sozialisierung der dazu reifen Wirtschaftszweige ebenso wenig erfüllt hat wie das den Bergarbeitern anläßlich der Durchführung des Spa-Abkommens gemachte Versprechen, den Kohlenbergbau gemeinwirtschaftlich zu organisieren. Auch die Regierungserklärungen vom 5. August, vom 22. September und vom 8. Oktober 1920 sind bisher uneingelöst geblieben. Anstatt den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf zur beschleunigten Erledigung zu unterbreiten, versäumt die Reichsregierung die Zeit damit, den vorläufigen Reichswirtschaftsrat mit der Begutachtung von Gutachten zu beschäftigen, um eine wirkliche Sozialisierung zu verschleppen oder gänzlich zu verhindern. Die Gewerkschaftsvorstände erklären, daß kein irgendwie geartetes Gutachten des vorläufigen Reichswirtschaftsrats die Reichsregierung von der Erfüllung ihrer gegenüber der Arbeiterschaft eingegangenen Verpflichtungen entbinden kann.“ (Vorwärts Nr. 33 v. 21.1.1921).

ReichswirtschaftsministerScholz sagt zu, die gewünschten Unterlagen mit größter Beschleunigung vorzulegen.

[422] Das Kabinett schließt sich der Auffassung an, daß vor weiteren Entschlüssen das Ergebnis der Verhandlungen der Verständigungskommission abzuwarten sei4.

4

Einen Tag später, am 21. 1., beschäftigte sich auch der Interfraktionelle Ausschuß mit der Sozialisierungsfrage. Der Ausschuß beschloß, einen eigenen GesEntw. erst im Anschluß an den Bericht des Verständigungsausschusses vorzulegen, doch sollte der GesEntw. vorher im Interfraktionellen Ausschuß besprochen werden. Ferner empfahlen die Mitglieder des Interfraktionellen Ausschusses, vor einer Veröffentlichung der Regierungsvorlage die Landtagswahlen in Preußen abzuwarten, da sich sonst die SPD von vornherein gegen den Entw. aussprechen würde (R 43 I /1028 , Bl. 22). Siehe dazu weiter Dok. Nr. 168, P. 1.

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