2.12 (feh1p): Nr. 12 Aufzeichnung des Reichsministers des Auswärtigen über seine Unterredungen mit dem französischen Botschafter Laurent und dem bayerischen Ministerpräsidenten von Kahr über die Ernennung eines französischen Gesandten in München. 3. Juli 1920

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[31] Nr. 12
Aufzeichnung des Reichsministers des Auswärtigen über seine Unterredungen mit dem französischen Botschafter Laurent und dem bayerischen Ministerpräsidenten von Kahr über die Ernennung eines französischen Gesandten in München. 3. Juli 1920

R 43 I /161 , Bl. 51–54 Durchschrift1

1

Auf der Aufzeichnung findet sich der handschriftliche Vorlagevermerk des RAM: „Persönlich. Dem Herrn Reichskanzler zur geneigten Kenntnis vorgelegt. Simons.“

Auf dem linken Rand der ersten Seite der Aufzeichnung findet sich die handschriftliche Notiz MinR Kempners: „Durch Rücksprache des Kanzlers mit Minister Simons und StS Albert erledigt.“ (R 43 I /161 , Bl. 51).

Gestern mittag suchte mich der französische Botschafter Laurent auf, um mir in besonders feierlicher Form folgendes zu eröffnen:

„Die Regierung der Französischen Republik hat mich beauftragt, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß sie auf Grund der Eingangsworte des Friedensvertrags von Versailles, wonach mit dem Inkrafttreten des Vertrages unter Vorbehalt seiner Bestimmungen die amtlichen Beziehungen der Alliierten Mächte mit Deutschland und dem einen oder anderen der deutschen Staaten wiederaufgenommen werden, sich entschlossen habe, in der nächsten Zeit einen Gesandten bei der Bayerischen Regierung in München zu beglaubigen.“

Ich erwiderte dem Botschafter, daß die Französische Regierung durch diese Mitteilung eine sehr ernste Frage anschneide. Dem Botschafter sei bekannt, daß nach der Verfassung des Deutschen Reichs, wie sie die Nationalversammlung in Weimar angenommen habe, die einzelnen Länder ausdrücklich auf ein besonderes Gesandtenrecht gegenüber auswärtigen Staaten verzichtet haben. Bayern würde daher nicht in der Lage sein, seinerseits einen Gesandten in Paris zu akkreditieren. Dadurch würde eine völkerrechtlich ganz anormale Lage geschaffen werden.

Der Botschafter entgegnete, die Verfassung des Deutschen Reiches sei der Französischen Regierung bekannt, sie gehe aber von der Ansicht aus, daß der Friedensvertrag den inneren Rechten Deutschlands vorgehe.

Ich bemerkte, daß die Deutsche Regierung die Eingangsworte des Friedensvertrags nie so ausgelegt habe, als ob sie eine kontraktuelle Verpflichtung für Deutschland enthielten, die verfassungsmäßigen Zustände, wie sie vor dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich bestanden hätten, wiederherzustellen. Derartige kontraktuelle Verpflichtungen seien im Friedensvertrag als Artikel formuliert.

Der Botschafter gab zu, daß man über die Bedeutung der Eingangsworte verschiedener Meinung sein könne. Seine Regierung bestehe auf ihrer Auffassung, und er bitte mich daher, nach Ablauf der Zeit, die ich für eine reifliche Erwägung der Mitteilung erforderlich halte, ihm eine Antwort über die Aufnahme der Mitteilung durch die Deutsche Regierung zu geben2.

2

Am 26.7.1920 gab RAM Simons eine Erklärung zur Gesandtschaftsfrage im RT ab (RT-Bd. 344, S. 259 ). Simons sagte u. a. zu der Frage der Rechtmäßigkeit der frz. Gesandtschaft in München: „Ich habe […] die Frage prüfen lassen und der französischen Regierung ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen wir ihre Rechtsauffassung nicht teilen können. […] Wenn die Alliierten, wie ich vernommen habe, darin einig sind, daß die Eingangsworte des Friedensvertrages so auszulegen sind, wie sie sie auslegen, dann werden die Mächte, die uns den Friedensvertrag diktiert haben, uns bis zu einem gewissen Grade auch die Auslegung diktieren können, bis wir in der Lage sind, über Auslegungsfragen eine schiedsrichterliche Instanz anzurufen.“ (RT-Bd. 344, S. 259 ).

[32] Nach Abschluß dieses formellen Meinungsaustausches, bei dem der Botschafter einen etwas aufgeregten Eindruck machte, versuchte er mir nach dem Grundsatz, qui s’excuse, s’accuse, klarzumachen, daß seine Regierung nicht daran denke, durch die Beglaubigung eines Gesandten in München die Einheit des Deutschen Reiches zu gefährden oder in anderer Weise gegen die Interessen der Deutschen Regierung vorzugehen.

Ich begnügte mich, seine ziemlich wortreichen Versicherungen zur Kenntnis zu nehmen3.

3

Siehe dazu auch die Berichte des brit. Konsuls in München, R. T. Smallbones, vom 2. 7. und 26.7.1920, die dieser über die Ernennung des frz. Gesandten an den brit. Außenminister Curzon richtete (DBFP, 1st Series, Vol. IX, Doc.No. 555 und Vol. X, Doc.No. 185).

Heute morgen, 8.45 Uhr, hatte ich dann mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn von Kahr, der gegen 9.30 Uhr nach München zurückreist, in der Bayerischen Gesandtschaft eine Besprechung, die Herr von Kahr damit begann, daß er mir von einer Unterredung erzählte, die er gestern mit General Malcolm hier gehabt habe und bei der er ihm nachdrücklich die Notwendigkeit der Beibehaltung einer Reichswehr von 200 000 Mann dargelegt habe4. Ich hatte den Eindruck, als wenn er mich durch die Darstellung seiner Einflußnahme auf Malcolm für die spätere Haltung in der Gesandtschaftsfrage günstig prädisponieren wolle. Nachdem ich ihm von meiner Unterredung mit dem französischen Botschafter Kenntnis gegeben hatte – sie kam ihm offenbar keineswegs unerwartet – bemerkte er, daß die Bayerische Regierung sich streng an die Verfassung halten und ihrerseits einen Gesandten nach Paris nicht schicken werde5. Von einer ausdrücklichen Bitte an die Französische Regierung, den Gesandten in München nicht zu ernennen, bat Herr von Kahr Abstand zu nehmen,[33] da die Französische Regierung die Bitte zweifellos nicht erfüllen würde, so daß dann eine gewisse Demütigung für Bayern nicht zu vermeiden wäre. Er selbst würde den französischen Gesandten mit aller Höflichkeit empfangen und die Verhandlungen mit ihm so führen, daß das Gesamtinteresse des Reichs dadurch nicht geschädigt, sondern gefördert würde.

4

Zur Beibehaltung des 200 000-Mann-Heeres s. Dok. Nr. 8. General Malcolm war der Chef der brit. Militärmission in Berlin.

5

Nach Art. 78 Abs. 1 der RV war die Pflege der Beziehungen zu den auswärtigen Staaten ausschließlich Sache des Reiches. Weiterführend hatte am 11.5.1920 in Berlin eine Besprechung zwischen der RReg. und den süddt. Staats- und Ministerpräsidenten stattgefunden, auf der u. a. auch die Frage der Errichtung alliierter Gesandtschaften bei einzelnen Ländern behandelt worden war. Dazu war auf dieser Besprechung folgender Beschluß gefaßt worden: „Kein Land wird mit der Entente Beziehungen aufnehmen, falls ein Ententestaat bei ihm eine diplomatische Vertretung einrichtet. In diesem Fall soll dem betreffenden Ententestaat mitgeteilt werden, daß nach der Reichsverfassung die Frage der auswärtigen Beziehungen Sache des Reiches ist.“ (R 43 I /2329 , Bl. 135). Siehe dazu auch den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 91. Nachdem das Protokoll dieser Besprechung an die Länder versandt worden war, hatte Bayern in einem Schreiben vom 7.6.1920 an den StSRkei seinen Standpunkt präzisiert. Zu dem Beschluß, keine Beziehungen zu den all. Ländern aufzunehmen, hieß es in dem bayer. Schreiben: „Die Bayerische Regierung hat gegen die Feststellung in der Niederschrift keine Erinnerung zu erheben, sie wird aber naturgemäß nicht in der Lage sein, eine von der Ententeseite gesuchte Fühlungnahme ohne weiteres abzulehnen. Letzterenfalls wird selbstverständlich die Befugnis des Reiches keine Beeinträchtigung erfahren.“ (R 43 I /2329 , Bl. 144–145).

„Seien Sie überzeugt“, sagte der Ministerpräsident, „die Anwesenheit eines französischen Gesandten in München wird nie die Ursache für eine Mainlinie sein; das könnte nur die Anwesenheit des Bolschewismus in Berlin.“6

6

Am 16.7.1920 überreichte der frz. Gesandte Dard sein Beglaubigungsschreiben in München dem bayer. MinPräs. von Kahr (Schultheß 1920, I, S. 196). Siehe dazu weiter Dok. Nr. 42, P. 3.

Dard verließ München bereits nach zwei Jahren wieder, nachdem er im Prozeß Leoprechting schwer belastet worden war. Seine offizielle Abberufung erfolgte jedoch erst am 21.11.1924 (Schultheß 1924, S. 107).

Zum Prozeß Leoprechting s. Schultheß 1922, S. 87 und 99.

Das Gespräch ging dann auf allgemeinere Themata über.

Berlin, den 3. Juli 1920

Simons

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