2.102.4 (mu11p): 4. Ablieferung der deutschen Schiffe.

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4. Ablieferung der deutschen Schiffe3.

3

S. zur Vorgeschichte Dok. Nr. 30, P. 1.

Der Vertreter des Wiederaufbauministeriums trägt den aus der Anlage zum Protokoll ersichtlichen Inhalt des Telegramms der Londoner Delegation vom 13. Mai […] betreffend die Ablieferung der deutschen Schiffe vor. Die Delegation schlägt vor, eine Unterbrechung in der Ablieferung nicht eintreten zu lassen, dagegen aber Schritte zu tun, um vor tatsächlicher Ablieferung der Schiffe eine günstige Entscheidung des Wiedergutmachungsausschusses über die deutschen Anträge herbeizuführen4.

4

Von der deutschen Schiffahrtsdelegation war in diesem Telegramm mitgeteilt worden, sie habe „eine Liste der Schiffe übergeben […], welche die abzuliefernden 50% des Tonneninhalts zwischen 1600 und 1000 [!] Br. Reg. bilden. Der letzte Schritt ist damit getan für die Vorbereitung der gesamten Ablieferung. Ablieferung muß angesichts täglicher Beschwerden und Drängens der Alliierten schneller durchgeführt werden als bisher.“ Dann war von der Delegation auf den Kabinettsbeschluß vom 10. 4. [Dok. Nr. 30, P. 1] und die wirtschaftlichen Folgen weiterer Schiffsablieferungen aufmerksam gemacht worden. „Bei ununterbrochener Ablieferung der Schiffe wird nach Ansicht der Delegation der gestellte Antrag auf Belassung von Schiffsraum aber im wesentlichen gegenstandslos, andererseits muß Delegation aber darauf aufmerksam machen, daß, wenn die Ablieferung der Schiffe diesen Monaten hingehalten wird, dadurch die weiteren Verhandlungen, betr. die im Bau befindlichen Schiffe, die Neubauverpflichtungen und das Segelschiffsabkommen, ungünstig beeinflußt werden würden.“ Daran hatte die Delegation ihren Vorschlag angefügt (R 43 I /1356 , Bl. 127).

Das Kabinett erklärt sich mit dem in dem Telegramm gemachten Vorschlage einverstanden5.

5

Zur Bedeutung der deutschen Verzögerungen in der Schiffsauslieferung und der Freigabe früher für die Niederlande bestimmter Schiffe auf der Konferenz von Spa s. C. Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 59 f.; Schultheß 1920 II, S. 341.

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