1.86.2 (vpa2p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Maßnahmen auf Grund des Art. 48.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Maßnahmen auf Grund des Art. 48.

Reichsminister Dr. Bracht berichtete, daß Ministerpräsident Braun vor allem wieder Einsetzung der preußischen Minister in ihre Ämter verlange. Auch die Raumfrage spiele eine große Rolle13. Zur Regelung aller dieser Fragen seien Maßnahmen des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 48 unbedingt notwendig. Er mache darauf aufmerksam, daß die Preußische Regierung sicherlich wieder den Staatsgerichtshof wegen dieser Maßnahmen anrufen werde.

13

Vgl. das Schreiben Brauns an Hindenburg vom 3.11.32 (Dok. Nr. 192).

Staatssekretär Dr. Meissner führte aus, daß er in eingehender Aussprache mit Reichsminister Dr. Bracht zu dem Ergebnis gekommen sei, daß Maßnahmen auf Grund des Art. 48 der beste Weg zur Regelung der Schwierigkeiten seien.

Der Reichsminister der Justiz regte an, in einigen Punkten der Preußischen Staatsregierung noch mehr entgegenzukommen, z. B. die Ziff. 9 zu streichen14.

14

Es handelt sich um den in Vorbereitung befindlichen Erlaß des RPräs. zur Regelung der Befugnisse der Kommissare des Reichs für Preußen und der Preußischen Staatsregierung. Ein diesbez. Entwurf konnte nicht ermittelt werden. Zur Endfassung des am 18.11.32 herausgegebenen Erlasses s. Dok. Nr. 220 (Anlage).

Reichsminister Dr. Bracht und Dr. Popitz stimmten diesem Vorschlage zu. Im übrigen wurden keine Bedenken gegen die beabsichtigten Maßnahmen geäußert.

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