2.167.4 (bau1p): 4. Zahlung einer Vorentschädigung von 500 Millionen an die aus Lothringen verdrängten Hüttenwerke.

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4. Zahlung einer Vorentschädigung von 500 Millionen an die aus Lothringen verdrängten Hüttenwerke.

Der Reichsminister des Innern trug den Inhalt seines Schreibens vom 10. Februar 1920 […] vor4. Nach eingehender Erörterung wurde grundsätzlich beschlossen, 500 Millionen Mark und außerdem noch 25 Millionen Mark[594] für die Hüttenwerke zur Verfügung zu stellen5. Eine Mitteilung über diesen Beschluß und Auszahlung soll aber erst dann erfolgen, wenn die weiteren, in dem Schreiben des Reichsministers des Innern vom 10. Februar 1920 erwähnten Fragen, welche die Entschädigungen der vertriebenen Elsaß-Lothringer betreffen, geklärt und die entsprechenden Mittel bereitgestellt sind, wofür in den nächsten Tagen eine Chefbesprechung in Aussicht genommen ist6. Die Herren Reichsminister des Innern und der Finanzen werden das Weitere veranlassen7.

4

Der RIM an das RKab., 10.2.20 (R 43 I /168 , Bl. 135 f.).

5

Dazu hatte der RIM ausgeführt, daß seitens des RFMin. mit der Interessenvertretung der liquidierten lothringischen Hüttenwerke und Erzgruben über die Gewährung von Vorschüssen auf vom Reich zu leistende Entschädigungszahlungen verhandelt worden war. Diese Gelder sollten zum Ausbau der im Reichsgebiet verbliebenen Montanunternehmen sowie zur Errichtung von Arbeiterwohnungen verwendet werden (R 43 I /168 , Bl. 135).

6

Gegen die sofortige Auszahlung der Vorschüsse hatte der RIM „schwerste politische Bedenken“ geltend gemacht, da die Behandlung der finanziellen Entschädigung der elsaßlothringischen Vertriebenen trotz der vom RK gegebenen Zusagen (vgl. Dok. Nr. 142, Anm. 6) vom RFMin. verzögert werde: „In den Kreisen der Vertriebenen und ihrer Vertretung herrscht infolgedessen eine gefährliche Erbitterung gegen ein Vorgehen, das sie für eine Bevorzugung der Schwerindustrie ansehen. Sie weisen darauf hin, wie lange Zeit zur Erledigung ihrer Angelegenheiten im regelmäßigen Geschäftsgang notwendig ist, während hier durch unmittelbaren Verkehr mit dem Chef der Behörde eine ungewöhnlich rasche Erledigung erzielt wurde“ (R 43 I /168 , Bl. 135). In einer nachträglich angefertigten Tagebuchaufzeichnung vom 16. 2. berichtet Koch, daß er vor dem Kabinett sich nicht nur über den „veralteten Fiskalismus der Erzbergerschen Räte“ beschwert hätte, sondern auch darüber, daß ihm als für die Entschädigung zuständigen Ressortminister vorbereitete Zahlungsanweisungen ohne Rücksprache zur Unterschrift vorgelegt worden seien. Es sei zu einem heftigen Zusammenstoß mit Erzberger gekommen, wobei der RK für ihn, die Minister Bell und Schiffer aber für Erzberger Stellung bezogen hätten. In der nachfolgenden Chefbesprechung habe das RFMin. in allen Punkten, „außer einem, wo wir uns geirrt haben“, nachgegeben (Nachl. Koch-Weser , Nr. 21, Bl. 86 f.).

7

Am 20. 2. teilt der RFM dem RIM Einzelheiten über die Behandlung der Vertriebenenansprüche mit (Abschrift in: R 43 I /168 , Bl. 150). Am 27. 2. zeigt der RIM dem UStS-Rkei die Auszahlung der bereitgestellten Gelder an die Hüttenwerke an (R 43 I /168 , Bl. 153).

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