1.106.1 (ma32p): 1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Im engsten Kreise der Minister wurde die Frage des Verhandlungsleiters für die deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen weiterbesprochen1.

1

Siehe zuvor Dok. Nr. 347 am Schluß.

Der Reichswehrminister hielt Minister a. D. Hermes für ganz besonders geeignet.

Auch der Reichskanzler der Reichsarbeitsminister und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sprachen sich für ihn aus, letzterer besonders aus dem Gesichtspunkte, daß die Landwirtschaft ihm weitgehend Vertrauen entgegenbringen würde und aus der Ernennung die freundliche Einstellung der Reichsregierung zu ihr entnehmen würde.

Der Reichsminister des Auswärtigen schlug vor, Ministerialdirektor Ernst mit der Führung der Verhandlungen über den modus vivendi zu betrauen und den Polen von vornherein zu erklären, daß er voraussichtlich für die Verhandlungen über den endgültigen Vertrag nicht werde zur Verfügung gestellt werden können. Die Benennung des Ministerialdirektors Ernst als Verhandlungsführer würden die Polen nach ihren Erklärungen als einen Akt der Höflichkeit der deutschen Regierung auffassen.

Der Reichsminister der Finanzen fürchtete Schwierigkeiten bei der Industrie. Er glaubte nicht, daß Ministerialdirektor Ernst würde Minister Hermes beigegeben werden können. Schließlich entschied die Mehrheit des Kabinetts, daß Minister a. D. Hermes als Verhandlungsführer für die Handelsvertragsvertragsverhandlungen mit Polen bestimmt wurde2 und daß Ministerialdirektor Ernst der Delegation angehören solle.

2

Zu dieser Entscheidung des Kabinetts siehe den Entwurf eines Schreibens von Stresemann an RK Marx vom 24.11.27, in: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 136; gekürzter Abdruck ohne Kennzeichnung der Auslassungen in: Stresemann, Vermächtnis, Bd. III, S. 235 ff.

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