1.183.5 (ma32p): 4. Erhöhung der Renten aus der Invalidenversicherung, Kleinrentnerfürsorge, Fürsorge für die Werkpensionäre.

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4. Erhöhung der Renten aus der Invalidenversicherung, Kleinrentnerfürsorge, Fürsorge für die Werkpensionäre.

Der Reichsarbeitsminister legte den anliegenden Vorschlag für die Erhöhung der Renten aus der Invalidenversicherung vor4 und erläuterte ihn. Ferner legte er den anliegenden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Kleinrentnerfürsorge) vor5. Anschließend machte er weiterhin Vorschläge zur Behebung der Notlage der sogenannten Werkpensionäre. Er empfahl, im Reichshaushalt laufend bis auf weiteres einen Betrag von 3 Millionen RM jährlich vorzusehen. Der Betrag soll zur Erhöhung der Renten von Mitgliedern solcher Werkpensionskassen vorgesehen werden, die infolge der Inflation übermäßig leistungsschwach geworden sind. Die Verteilung der Mittel soll im Einvernehmen mit den beteiligten Industrieunternehmungen und den fürsorgepflichtigen Kommunalstellen geregelt werden, von denen eine entsprechende finanzielle Beteiligung erwartet wird. Die Aussprache wurde nicht zu Ende geführt, vielmehr auf die nächste Sitzung, die am Nachmittage des gleichen Tages stattfinden soll, vertagt6.

4

Nach dem beiliegenden Vorschlag sollte die Erhöhung der Invalidenrenten durch eine Erhöhung der Steigerungssätze für Versicherungsbeiträge bewirkt werden, die vor dem 30.9.21 entrichtet waren. Die Kosten für die Erhöhung sollten vom Reich getragen werden (R 43 I /1428 , Bl. 291–292).

5

R 43 I /1428 , Bl. 293–295.

6

Siehe Dok. Nr. 426.

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