2.92 (vpa1p): Nr. 91 Vermerk des Ministerialdirektors Nobis über eine Besprechung mit dem stimmführenden bayerischen Reichsratsbevollmächtigten, Ministerialdirektor Sperr, am 29. Juli 1932

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Nr. 91
Vermerk des Ministerialdirektors Nobis über eine Besprechung mit dem stimmführenden bayerischen Reichsratsbevollmächtigten, Ministerialdirektor Sperr, am 29. Juli 1932

R 43 I /2280 , S. 536–542 Durchschrift1

1

Von Nobis am 30. 7. dem StSRkei zur Kenntnisnahme übersandt.

[Verhältnis Reich – Preußen; Vertretung Preußens im Reichsrat]

Heute besuchte mich der derzeitige stimmführende Bevollmächtigte Bayerns, Ministerialdirektor Sperr, um sich im Auftrage seiner Regierung zu erkundigen, was die in der gestrigen Preußischen Verlautbarung enthaltene Bemerkung über die in Zukunft in Aussicht genommene engere Zusammenarbeit zwischen den Ministerien des Reichs und Preußens auf einzelnen Gebieten2 zu bedeuten habe; in München wittere man dahinter weitergehende Pläne für eine Reichsreform. Ich antwortete ihm, daß bestimmte Pläne überhaupt noch nicht vorlägen, daß die Angelegenheit sich in den allerersten Anfängen befinde; soviel mir bekannt sei, denke man zur Vermeidung von Doppelarbeit an einen gewissen Austausch einzelner Arbeitsgebiete, und nannte als Beispiel die etwaige Übertragung des Gestütswesens an das Reichswehrministerium, da dieses bei der zunehmenden Motorisierung ja zum Hauptinteressenten an der Pferdezucht (Remontebeschaffung) geworden sei. An eine vollständige Verschmelzung ganzer Ministerien sei m. W. nicht gedacht. Damit beruhigte sich Herr Sperr.

2

Am 28. 7. hatte RKomPrIMin. Bracht in einer amtl. Verlautbarung u. a. bekanntgegeben: „Mit der Reichsregierung sind Verhandlungen über eine engere Zusammenarbeit und zweckmäßigere Aufteilung der Aufgaben zwischen Reich und Preußen eingeleitet. Bei diesen Verhandlungen wird die Frage im Vordergrund stehen, ob die unter dem Zwang der Verhältnisse durch die Notverordnung vom 8. Juni 1932 [vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 11] auferlegten drückenden Lasten wieder beseitigt oder wenigstens gemildert werden können.“ (WTB-Bericht vom 28. 7., Ausschnitt in R 43 I /2280 , S. 522).

Er kam dann auf die Verhältnisse im Reichsrat zu sprechen und meinte, es[338] sei allgemein aufgefallen, daß dem Reichsrat noch keine Mitteilung über das Ausscheiden der preußischen Minister und der zur Disposition gestellten Beamten zugegangen sei. Diese Mitteilung werde Anlaß bieten, im Reichsrat die Rechtslage zu erörtern. Ich antwortete, daß zunächst zu einer solchen Mitteilung noch gar keine Gelegenheit gewesen sei, da keine Vollsitzung stattgefunden habe. Die Mitteilung hinsichtlich der zur Disposition gestellten Beamten sei voraussichtlich für die nächste Vollsitzung3 zu erwarten, hinsichtlich der Minister sei dafür kein Anlaß, da deren Amtstätigkeit, zu der auch eine solche im Reichsrat gehöre, zunächst ja nur ruhe. Herr Sperr antwortete darauf, daß er nach den ihm zugegangenen Weisungen dann die Mitteilung hinsichtlich der Beamten nicht stillschweigend zur Kenntnis nehmen könne, sondern zur Wahrhung des bayerischen Standpunktes in der Grundfrage die Überweisung an den Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung beantragen werde; dort könne ja die Angelegenheit zunächst ruhen. Bayern werde wohl eine Tätigkeit des Reichsrats auf Grund des Art. 67 R.V.4 mitmachen, gegen Abstimmungen im Reichsrat aber Bedenken geltend machen, solange nicht einwandfrei geklärt sei, wer die Preußischen Bevollmächtigten zu instruieren habe.

3

Vgl. unten Anm. 9.

4

Art. 67 RV: „Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem laufenden zu halten. Zu Beratungen über wichtige Gegenstände sollen von den Reichsministerien die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats zugezogen werden.“

Ich antwortete ihm, daß dieses zuletzt mitgeteilte Verfahren dazu führen müsse, daß der Reichsrat für Wochen oder Monate einfach lahmgelegt werde, denn es sei nicht vorherzusehen, wann die Entscheidung des Staatsgerichtshofes vorliegen werde. Es sei erstaunlich, daß Bayern, das sich als Hort des Föderalismus betrachte, darauf ausgehe, das föderalistische Organ der Reichsverfassung auszuschalten, denn das Leben gehe doch weiter und erfordere Entscheidungen. Im übrigen habe doch Bayern schon mehrfach seinen grundsätzlichen Standpunkt bekanntgegeben5. Deshalb riete ich auch dringend ab, in der nächsten Vollsitzung die Mitteilung, anstatt sie wie üblich einfach zur Kenntnis zu nehmen, an den Verfassungsausschuß zu verweisen. Es sei doch möglich, daß der eine oder andere der fraglichen Beamten im Reichsrat erscheine, dann seien wir sofort in peinlichen Auseinandersetzungen, und auch wenn das nicht der Fall sein sollte, so führe doch jede Erörterung im Ausschuß zwangsläufig sofort auf die Grundfrage, d. h. der Reichsrat übernehme damit die Aufgabe des Staatsgerichtshofes, wogegen ich für die Preußische Regierung schon in der Erklärung vom 27. d. M. Bedenken erhoben hatte, mit dem Erfolg, daß die Ausschüsse den damaligen Antrag auf Überweisung an den Verfassungsausschuß hätten fallen lassen6. Wenn die Bayerische Regierung dennoch daran festhalten wolle, ihren grundsätzlichen Standpunkt erneut zu betonen, so könne das auch in der Form geschehen, daß er (Sperr) erkläre, er nehme von der Mitteilung Kenntnis unter erneuter Betonung des schon mehrfach mitgeteilten grundsätzlichen Standpunktes seiner Regierung; vermutlich würden dann einige andere Bevollmächtigte sich anschließen. Herr Sperr erklärte sich bereit, in diesem[339] Sinne nach München zu berichten. Ich riet ihm dann noch, vorher mit Herrn Staatssekretär Zweigert Fühlung zu nehmen, was er, wie ich später erfuhr, auch getan hat.

5

Vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 72.

6

Vgl. Dok. Nr. 86, dort auch Anm. 5.

Ich selbst habe mich nach Fortgang von Herrn Sperr sofort mit Herrn Zweigert in Verbindung gesetzt und ihn über das Vorgefallene verständigt. Nach dem Schreiben des Herrn Ministerialdirektors Dr. Brecht an den Reichskanzler, das heute morgen in der Presse erschienen ist, ist ja in der Tat mit der Möglichkeit zu rechnen, daß Herr Brecht oder Herr Badt am Dienstag in der Vollsitzung erscheint7. Unterläßt man die Mitteilung über ihr Ausscheiden, so erschwert das unter Umständen die Situation, da einzelne Reichsratsmitglieder vielleicht der Ansicht sein könnten, mangels Mitteilung die Herren noch als Mitglieder ansehen zu müssen; zudem könnte die Verzögerung der Mitteilung auch als Zeichen der Unsicherheit auf Seiten der Regierung ausgelegt werden.

7

Vgl. Dok. Nr. 90.

Eine vorherige Verständigung mit dem Reichsministerium des Innern über die bei den verschiedenen Möglichkeiten am Dienstag8 zu beobachtende Haltung scheint mir unerläßlich9.

8

2.8.32.

9

Zum Verlauf der Vollsitzung des RR am 2.8.32 s. Anm. 4 zu Dok. Nr. 93.

gez. Nobis

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