2.211.1 (bau1p): [Innenpolitische Lage; Abbruch des Generalstreiks.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[Innenpolitische Lage; Abbruch des Generalstreiks.]

Alles umgetauscht. Bauer sieht die Sache sehr schwer an. In Pommern sind die Gutshöfe von bewaffneten Arbeitern besetzt. Die Gewerkschaften stellen weitgehende Forderungen2, die man nach Bauer erfüllen muß, um die Mehrheitssozialisten von den übrigen Gewerkschaftlern abzusprengen, da man der einheitlichen Front nicht gewachsen sei.

2

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 208, insbesondere Anm. 1; vgl. auch Schultheß 1920, I, S. 71 ff.

Die Bedingungen sind:

1. Aufhebung des verschärften Belagerungszustandes,

2. Eintritt von Arbeitern in die Sicherheitswehr,

3. Zurückziehung der Truppen aus Berlin.

Diese drei Forderungen trägt Bauer als zunächst zu erfüllen vor. Es gibt aber noch die Forderung, wie Albert sagt,

4. Bildung einer reinen Arbeiterregierung.

Bauer will die drei ersten Forderungen erfüllen. Schlicke und Hirsch sagen, sie glaubten nicht, daß die Erfüllung der Forderung irgend etwas helfe. Die Gewerkschaftsführer hätten ihre Leute aus der Hand verloren.

Indem verteilt Rauscher schon die anliegenden Forderungen, die auch die Ziffer 3 enthalten3. Ich frage, ob denn der Punkt 3 bewilligt werden soll. Bauer sagt, darüber solle später verhandelt werden in den Parteien. Er sei nicht Bedingung für die Aufhebung des Generalstreiks. Südekum sagt mit Recht, wenn man 1, 2 und 4 bewilligt, so werden Däumig usw. dafür sorgen, daß 3 bewilligt werden muß. Das sei ein bolschewistisches Deutschland, das von der Entente boykottiert werden würde. Schiffer erklärt, man kann 3 nicht weglassen. Wir müßten Sicherungen gegen 3 fordern, wenn wir 1, 2 und 4 bewilligen wollten. Schmidt erklärt, ein Teil seiner Freunde sehe keine Gefahr[739] von links. Er glaube aber, man hole einfach für die Unabhängigen die Kohlen aus dem Feuer. Noske sagt, das Reich beruhige sich. Verrückt sei außer dem Kohlenbezirke nur Berlin. (Geßler: Wie immer!) Es fragt sich, ob wir vor Berlin kapitulieren sollen. Ich selbst habe mich bei der Verwirrung in meiner Fraktion entschlossen, mein Amt niederzulegen und rede zum letzten Male. Ich sehe nur eine Lösung: die Dinge morgen noch hinhalten. Mittwoch vor der Nationalversammlung drei Personen diktatorisch Vollmacht geben.

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Anlage nicht vorhanden. – Es handelt sich offensichtlich um die oben unter Ziffer 1–4 genannten „Bedingungen“, allerdings in der abweichenden, im Dok. Nr. 208 aufgeführten Reihenfolge. Danach betrifft Ziffer 3 die „Bildung einer reinen Arbeiterregierung“.

Ich: Wir haben gewußt, daß Stoß von rechts, Stoß von links auslösen würde. Meine Freunde haben mitgeholfen, nicht von rechts Erpressungen zu erliegen. Wir dürfen erwarten, daß auch Erpressungen von links von allen Regierungsmitgliedern abgelehnt werden würden. Wenn wir Punkt 1, 2, 4 bewilligen, so können auch die Mehrheitssozialisten uns nicht gegen Punkt 3 helfen. Dann wird die Arbeiterregierung entweder mit oder gegen sie gemacht. Diese Regierung aber ist die Räterepublik, denn [sic] meine Freunde und ich sind nicht bereit, einer solchen Regierung auch nur einen Tag unser Vertrauen zu gewähren. Sie verwechseln Berlin mit Deutschland. Süddeutschland macht solche Dinge nicht mit4. Etwas anderes ist, ob wir unsere Mandate dem Reichspräsidenten zur Verfügung stellen. Das halte ich für nötig. Aber solange wir noch die Geschäfte führen, werden wir uns gegen 1, 2, 4 wehren, da wir verantwortlich dafür sind, daß die Demokratie nicht unterwühlt wird.

4

Vgl. dazu u. a. die Reaktion der neuen bayer. Reg. Kahr (Dok. Nr. 211, Anm. 13).

Bell erklärt: Wie Schmidt und Koch.

Seeckt: Wir sind militärisch stark genug. Auch in Berlin habe man militärische Kraft genug. Durch die Aufnahme von Arbeitern in die Sicherheitswehr in diesem Augenblick – unglaublich finde ich den Umfall Bauers; er ist körperlich anscheinend erledigt; uns mutet er ein Harakiri zu; er selbst ist wie Friedrich Wilhelm IV., wenn nicht schlimmer – bringe man die Politik hinein und mache sie kampfunfähig. Für 1, 2, 4 kann ich die Verantwortung nicht tragen.

Stegerwald: Wie ich.

David: Wir Mehrheitssozialisten machen die Arbeiterregierung niemals mit. Herr Koch kann mir das glauben. (Koch: Ihre Partei nicht, aber sie hat dann nichts mehr zu sagen.) Es wird nicht gefordert, daß die Arbeiter in die Sicherheitswehr eintreten, sondern nur, daß dazu aufgerufen wird.

Bauer: Punkt 3 ist eine reine Formsache. Es ist eine Beruhigung nach links. Punkt 2 ist preußische Angelegenheit. Punkt 4 ist nötig, nachdem mehrere mehrheitssozialistische Arbeiterführer erschossen sind. Punkt 1 entspricht den bestehenden Verhältnissen.

Südekum: David hat philosphische, nicht politische Gedanken vorgetragen. Die alten Abmachungen von Sonnabend haben die Leute nicht gehalten5. Sie haben die Arbeit nicht aufgenommen. Wir können nicht immer weitere Forderungen bewilligen.

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Gemeint ist die am 20. 3. zwischen Vertretern der Gewerkschaftsorganisationen und der Regierungsparteien im Reich und in Preußen getroffene Acht-Punkte-Vereinbarung, mit der die sofortige Wiederaufnahme der Arbeit verknüpft sein sollte (vgl. Dok. Nr. 204).

[740] Ebert: Kein Anlaß zur Verzweiflung. Es fehlt klare, feste Haltung der Regierung. Taktik der Radikalen geht immer auf Zermürbung unserer Position. Wir dürfen uns von Verfassung und Demokratie nicht ablenken lassen. Es ist die Gefahr, daß man abwärts gleitet wie in München. Militärisch darf man nicht nachlassen. Aber schnelle Säuberung des Heeres und Hochverratsverfahren. Das muß alsbald in die Bevölkerung durch Zeitungen. Streik ist erst zu Ende, wenn Kraftwerke, die in Händen wirklicher Kommunisten sind, wieder in Gang gebracht werden. Alles andere hilft nichts. Arbeiterregierung ist, da man darunter Mitwirkung von U[nabhängigen]-Sozialisten versteht, unmöglicher noch, als ich es 1918 acht Wochen lang kennen gelernt habe. Aufhebung des Standgerichts, das ich in Stuttgart ungern verhängt habe6, erscheint mir möglich. Zurückziehung der Truppen auf Spreegrenze erscheint mir erträglich. Wegen Sicherheitswehr würde ich nichts machen. Kabinett soll Rücktritt anmelden, wie ich gestern sagte7, damit ich es bitten kann, zunächst weiter zu arbeiten. Dann hätte man es in 14 Tagen bestätigen können. Ich tat das für Noske, der aber jetzt endgültig zurückgetreten ist8. Nun würde ich nicht mehr das Kabinett zurücktreten lassen, sondern alsbald ergänzen. Aber erst Einigung auf neues Programm. Koalition ist das Einzige, was uns retten kann.

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Vgl. Dok. Nr. 205, Anm. 8.

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Einzelheiten dazu nicht ermittelt. – Es kann als sicher angenommen werden, daß Ebert während der Bahnfahrt von Stuttgart nach Berlin in der Nacht vom 20. zum 21. 3. mit Conrad Haußmann, der ihm ein sog. „Regierungsprogramm“ vorlegte, über den Fortbestand der gegenwärtigen RReg. und in diesem Zusammenhang über RT-Neuwahlen gesprochen hat. Haußmann konferierte am 21. 3. mit Parteifreunden – darunter Payer, Preuß, Dernburg, Gothein – über diese Frage. Die DDP-Parlamentarier waren sich einig, daß das gesamte RKab. zurücktreten solle, damit daraufhin der RPräs. „ein Wahlministerium aus den bewährten Ministern u[nd] tüchtigen neuen berufen [könne]. Bauer, den Preuß (!) abberufen will, ist mit der Neubildung zu beauftragen“ (Aufzeichnung Haußmanns vom 21.3.20; Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Nachl. Haußmann , Nr. 43).

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Mit der vorübergehenden Wahrnehmung der Geschäfte des RWeM betraut der RPräs., der zunächst gegen erheblichen Widerstand in den Reihen der SPD versucht hatte, Noske zu halten, noch am gleichen Tag GenMaj. von Seeckt (R 43 I /952 , Bl. 27). RWeM Noske wird erst am 25. 3. von seinem Amt entbunden (ebd., Bl. 28). – Zur Haltung Eberts, der zunächst mit seinem eigenen Rücktritt drohte, vgl. den Bericht Otto Wels vor dem Parteiausschuß der SPD am 30. 3., zit. bei Peter-Christian Witt: Friedrich Ebert. S. 53; das Abschiedsschreiben Eberts an Noske in: DAZ Nr. 155 vom 4.4.20.

Schiffer: Punkt 2 kann Preußen nicht überlassen bleiben. Ich bin aber für Zurverfügungstellung der Portefeuilles, auch wenn es keine Folgen hat. Steckbriefe erlasse ich heute. (Ich fordere, daß auch Beschlagnahme verfügt wird, was Schiffer verspricht.) Lüttwitz und Trotha sind vom Militär in Schutzhaft genommen9. Ludendorff zu verhaften, halte ich heute noch für zu gefährlich.

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Diese Nachricht wird nach dem allgemeinen Wiedererscheinen der Tagespresse am 24. 3. zwar öffentlich verbreitet, trifft jedoch für Lüttwitz nicht zu. Obwohl gegen ihn und von Trotha am 24. 3. Haftbefehl wegen mil. Aufruhrs und Hochverrats erlassen wird (R 43 I /2719 , Bl. 105), kann sich der Gen. – ebenso wie Kapp –, von Freikorpsführern und Sipo-Offizieren gedeckt, relativ ungefährdet zunächst im Berliner Raum – bzw. Kapp in Ostpreußen – aufhalten und später ins Ausland begeben. Ein Verzeichnis des RJMin vom 6.4.20 über die beim Reichsgericht und dem Kommandanturgericht Berlin anhängigen Voruntersuchungen bzw. Ermittlungsverfahren befindet sich in: R 43 I /2720 , Bl. 99–102.

[741] Seeckt: Da Ludendorff sich aktiv nicht beteiligt hat, empfehle ich mit Rücksicht auf die Truppen, nicht jetzt Haftbefehl zu erlassen. Das mag der Staatsanwalt entscheiden. Die Zurückziehung der Truppen möglich. Aufgabe der Standgerichte wird als Schwächlichkeit angesehen werden, auch bei den Truppen.

Bauer: Keine Meinungsverschiedenheit über Regierungspolitik. An Koalition halte ich fest. Nur Frage, wie man Berlin beruhigt. Auf Sicherheitspolizei-Ergänzung verzichte. Mit Erklärung Seeckt zu 1) bin ich einverstanden. Aufhebung des Standgerichts aber bitte ich zu beschließen.

Aufhebung des Standrechts wird beschlossen10. In andern Punkten aber gibt Bauer nach, nachdem er erst erklärt hat „über Punkt 2 wird noch zu verhandeln sein“, und ich dagegen mit Erfolg protestiert habe.

10

VO des RPräs. und des RK vom 22. 3. betr. die sofortige Aufhebung der Standgerichte im Raum Groß-Berlin in: DAZ Nr. 135 vom 24.3.20; vgl. NatVers.-Bd. 342 , Drucks. Nr. 2530 . Die Aufhebung der Standgerichte wird am 25. 3. auf das gesamte Reichsgebiet, ausgenommen die Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster sowie den Westteil von Thüringen, ausgedehnt (RGBl. 1920, S. 473 , 517 ). Damit besteht der verschärfte Ausnahmezustand – nur gebietsweise ohne Standgerichte – in weiten Teilen des Reichs noch weiter. Ein Verzeichnis der über die verschiedenen Teile des Reichs verhängten Ausnahmezustände mit Stand vom 25. 3. übersendet das RWeMin. dem GehRegR Brecht am 25.3.20 (R 43 I /2699 , Bl. 130–132). Im Bezirk Groß-Berlin und in der Provinz Brandenburg wird der am 19. 3. verhängte verschärfte Ausnahmezustand am 27. 3. auf den einfachen reduziert (RGBl. 1920, S. 473 ).

Ich erreiche für Thüringen noch weitgehende Vollmachten für Paulssen11.

11

Westthüringen galt als noch nicht „befriedet“. Der Weimarer Staatsminister Paulssen wird durch eine VO des RPräs. vom 22. 3. zum RKom. für das Gebiet ernannt und ermächtigt, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlichen VOen mit Gesetzeskraft zu erlassen, insbesondere auch die Mitglieder der LandesRegg. und der Behörden zu entlassen. Obwohl diese VO der Überschrift nach als VO aufgrund Art. 48 Abs. 2 RV erlassen wird, wird tatsächlich eine Reichsexekutive nach Abs. 1 angeordnet (Einzelheiten s. RGBl. 1920, S. 343 ). Von dieser VO bleiben die mil. Ausnahmebestimmungen unberührt. So werden hier noch am 25. 3. Erschießungen aufgrund des vom zuständigen Militärbefehlshabers am 13. 3. über das Gebiet verhängten verschärften Ausnahmezustands (vgl. R 43 I /2711 , Bl. 84 f.) vorgenommen. Der RPräs. bestätigt die entsprechende VO des Militärbefehlshabers am 25. 3. als in seinem Namen erlassen mit rückwirkender Kraft (ebd., Bl. 171 f.; RGBl. 1920, S. 470 ). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 216, P. 6.

Peters erklärt die Ernährungslage für erträglich. Die Bauern haben aber überall beladene Waggons wieder entleert, weil Kapp jetzt herrsche und die Preise steigen würden. Wir werden acht Wochen im Reich unter dem Unfug zu leiden haben.12

12

Auf der Grundlage der vorstehenden Kabinettsentscheidungen beraten die Führungsgremien des ADGB, der Afa, der Berliner Gewerkschaftskommission, der USPD und der SPD bis gegen 24 Uhr. Sie einigen sich schließlich, den Streikenden die Beendigung des Generalstreiks vom 23. 3. ab zu empfehlen, da die RReg. neben der „Anerkennung“ der Vereinbarungen vom 20. 3. die „bindende Erklärung“ abgegeben habe, „1. daß die Truppen in Berlin bis auf die Spreelinie zurückgezogen werden, 2. [daß] der verschärfte Belagerungszustand aufgehoben wird, 3. daß die bewaffneten Arbeiter, insbesondere im Ruhrrevier, nicht angegriffen werden sollen, 4. [daß] mit den gewerkschaftlichen Verbänden über die Einreihung der Arbeiter in die Sicherheitswehren in Preußen verhandelt werden soll“ (Flugblatt in: Nachl. Wissell , Mappe 6, 10 908; Abdruck in: Arbeiterklasse siegt über Kapp und Lüttwitz. Bd. I, Dok. Nr. 91).

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