2.52.1 (bau1p): 1. Unterbringung von ausscheidenden Reichswehrangehörigen.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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RTF

1. Unterbringung von ausscheidenden Reichswehrangehörigen2.

2

Am 11. 7. hatte sich der RPräs. dieser Frage angenommen und bei der RReg. anregen lassen, die jetzt vor allem von der Baltikum-Front aus zur Entlassung kommenden Soldaten landwirtschaftlich anzusiedeln oder sie in den zu reorganisierenden Polizeidienst zu übernehmen (Nadolny an den UStSRkei; R 43 I /1281 , Bl. 173 f.). Im RKab. kommt die Angelegenheit zur Sprache, nachdem der RPM eine Anfrage des Reichswehrgruppenkommandos 1 nach eventuellen Einstellungsmöglichkeiten bei der Post an den RMinPräs. weitergeleitet hatte (R 43 I /692 , Bl. 133–135).

Der Reichswehrminister teilte mit, daß in nächster Zeit der größte Teil der Reichswehrangehörigen ausscheiden müsse und erläuterte im einzelnen, in welcher Weise versucht werden sollte, die Leute unterzubringen. Das Reichswehrgruppenkommando 1 in Berlin soll zu diesem Zwecke die dort bestehende Arbeitsvermittlung3 ausbauen und als Zentralstelle für alle Heeresstellen tätig werden. Das Kabinett stimmte dem im einzelnen geschilderten Organisationsplan des Reichswehrministers zu4.

3

Vgl. den Gruppenbefehl des Reichswehrgruppenkommandos 1 betr. die Einrichtung einer Arbeitsnachweisstelle vom 2.8.19 in: R 43 I /692 , Bl. 138.

4

Organisationsplan nicht ermittelt. – Mit Anschreiben vom 5.9.19 legt der RWeM dem RK eine programmatische Denkschrift u. d. T. „Arbeit und Siedlung für die zur Entlassung kommenden Angehörigen der Reichswehr und des alten Heeres“ vor, in der auf die Einsetzung eines Reichswehrwirtschaftsausschusses hingewiesen wird. Neben der Intensivierung der Erfassung von Arbeitsgelegenheiten obliegt ihm die Durchführung des in der Denkschrift im einzelnen beschriebenen Siedlungsprogramms für ehemalige Reichswehrangehörige (R 43 I /1281 , Bl. 206, 209–224; weitere Materialien ebd.).

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